Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.025.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Energieparks.
Dieser dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen - VOEPV, vom 27. November 2018, geändert durch Verordnung vom 13.03.2021 (Amtsblatt I S. 859), soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen.
Durch das Repowering des bestehenden Windparks Falkenberg und die Errichtung des geplanten Solarparks und wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Nohfelden geleistet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg“ von 2000). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände des Energieparks Falkenberg ca. 1,8 km nordöstlich des Siedlungskörpers von Wolfersweiler aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich eines Feldweges, der von Osten kommend in die Römerstraße und die K61 bei Hahnweiler mündet. Das Plangebiet umfasst die vier Windenergieanlagen, welche sich östlich des Modellflugplatzes Obere Nahe befinden.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 13 ha.
Es ist eine externe Kompensationsmaßnahme auf den Flurstücken 311/2, 169/4 und 199/3 der Flur 26 der Gemarkung Wolfersweiler geplant, die Flächen befinden sich südwestlich des Plangebietes. Die Lage der Maßnahme ist ebenfalls dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Sonderbauflächen „Windkraftanlagen“, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ unter folgendem Pfad: „Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen / Flächennutzungsplänen / Sonstiges“, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13 während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Montag - Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. Donnerstag dem 13.03.2025 und Donnerstag dem 25.03.2025 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) |
|
| 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | LUA: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Auswirkungen auf Rotmilan, Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. MUKMAV: Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.