Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ in Flur 1 der Gemarkung Walhausen

hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches

sowie der Veröffentlichung im Internet und

der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ in Flur 1 der Gemarkung Walhausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf Grund von natur- und artenschutzeschrechtlichen Gründen, welche im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) vorgebracht wurden, angepasst/verkleinert.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in v. g. Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau eines neuen Feuerwehrstandorts.

Im Zuge der Zusammenlegung von Löschbezirken ist der Neubau eines Feuerwehrhauses auf der Fläche der jetzigen Grüngutsammelstelle südlich von Türkismühle (Gemarkung Walhausen) geplant. Ziel es ist, den Brandschutz und die Feuerwehrversorgung in der Gemeinde Nohfelden zu optimieren und zukunftssicher auszurichten. Der Standort der bisherigen Grüngutsammelstelle verfügt durch die direkte Lage an der L 319 über eine sehr gute Verkehrsanbindung sowie über ausreichend Raum, um erforderliche Stellplätze und Nebenanlagen vollständig innerhalb des Geltungsbereiches zu realisieren.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich liegt im Norden des Ortsteils Walhausen, unmittelbar angrenzend an den Ortsteil Türkismühle, in der Türkismühler Straße bzw. angrenzend an die Landesstraße 319. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Nordosten durch die Verkehrsfläche der L 319 und im Südosten durch die Verkehrsfläche der Türkismühler Straße. Weiter wird das Plangebiet im Südwesten und Nordwesten durch Grün- und Freiflächen mit vermehrten Gehölzstrukturen begrenzt.

Der angepasste/verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ erstreckt sich über nachfolgendes Grundstück:

Gemarkung Walhausen, Flur 1, Parz.-Nr. 7/13 Teilfläche

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.600 m².

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Anpassung des Geltungsbereiches (Reduzierung im nordwestlichen Bereich)
  • Festsetzung der Randbereiche als Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Festsetzung eines Schutzstreifens entlang der westlich verlaufenden Freileitung
  • Fertigstellung des Umweltberichtes
  • Aufnahme von Hinweisen (u. a. zu Telekommunikationslinien, Versorgungsleitungen)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 13.03.2025 u. 27.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 25.02.2025
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-