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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ in Flur 1 der Gemarkung Walhausen

hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches

sowie der Veröffentlichung im Internet und

der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ in Flur 1 der Gemarkung Walhausen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Der Geltungsbereich der Flächennutzunsplanteiländerung wird auf Grund von natur- und artenschutzeschrechtlichen Gründen, welche im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) vorgebracht wurden, angepasst/verkleinert.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in v. g. Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, um die Errichtung eines Feuerwehrhauses planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4.600 m².

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Anpassung des Geltungsbereiches (Reduzierung im nordwestlichen Bereich)
  • Darstellung der Randbereiche als Grünflächen
  • Fertigstellung des Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 13.03.2025 u. 27.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste ) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 25.02.2025
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-