hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches
sowie der Veröffentlichung im Internet und
der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ in Flur 1 der Gemarkung Walhausen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Der Geltungsbereich der Flächennutzunsplanteiländerung wird auf Grund von natur- und artenschutzeschrechtlichen Gründen, welche im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) vorgebracht wurden, angepasst/verkleinert.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in v. g. Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, um die Errichtung eines Feuerwehrhauses planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Löschbezirk Mitte“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4.600 m².
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 13.03.2025 u. 27.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste ) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Erläuterungsbericht mit Abhandlung der Schutzgüter, artenschutzrechtlicher Prüfung und abschließender Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. |
| Schutzgut Mensch: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit, keine zusätzlichen Verkehrsbelastungen oder Emissionen, kein Unfall- oder Katastrophenrisiko, keine negativen Auswirkungen auf die Naherholung | |
| Schutzgut Arten und Biotope: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit. Es werden Flächen beansprucht, die unter ökologischen Gesichtspunkten eher geringwertig einzuordnen sind (vollversiegelte Flächen). Es sind keine Schutzgebiete oder nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope bzw. Lebensräume nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie betroffen Seltene oder geschützte Arten und Lebensräume sind ebenfalls nicht betroffen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Eingriff kann vollständig im Geltungsbereich ausgeglichen werden. Zusätzliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. | |
| Schutzgut Boden: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit. Es besteht eine Vorbelastung durch die Vollversiegelung im Bereich der vorhandenen Grüngutsammelstelle. | |
| Schutzgut Wasser: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit. Beim Geltungsbereich handelt es sich um kein Trinkwasserschutzgebiet oder Trinkwassergewinnungsgebiet. Oberflächengewässer sind von der Maßnahme nicht betroffen. Schmutzwasser wird gemäß den gesetzlichen Regelungen in das Kanalsystem abgeführt. | |
| Schutzgut Klima: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit. Es sind keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen. Es erfolgt keine geländeklimatische Belastung und keine Änderung der lufthygienischen Situation. | |
| Schutzgut Landschaftsbild: | |
| Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit. Durch die vorhandenen Baumhecken ist die Fläche eingegrünt und von der Landstraße aus nur eingeschränkt sichtbar (randliche Grünstruktur bleibt soweit möglich erhalten). | |
| Schutzgut Kultur und Sachgüter: Im Geltungsbereich des B-Plans liegen keine Kultur- und Sachgüter. | |
| 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: |
| Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Artenschutzrechtliche Bewertung; Verträglichkeit FFH-Gebiet; Standortalternativen; Landschaftsbild; Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung; Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz | |
| NABU Saarland e. V.: | |
| Standortalternativen; Verträglichkeit FFH-Gebiet (Unbedenklichkeit für Schutzgebiet); Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.