Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler

hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches sowie der Veröffentlichung im Internet und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hatte in seiner Sitzung am 09.11.2023 – öffentlicher Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – für den Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler beschlossen.

Der v. g. Beschluss des Gemeinderates zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Auf Grund der Vorabstimmung des Plangebietes mit der Landesplanung hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden am 20.02.2025 - öffentlicher Sitzungsteil - die Änderung des Geltungsbereiches und die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „„Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung soll gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenflur“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss vom 09.11.2023 wird durch den Beschluss vom 20.02.2025 ersetzt und wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, um die Errichtung von Wohngebäuden planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Fläche für Landwirtschaft dar.

Die geänderte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner Sitzung am 20.02.2025 – öffentlicher Sitzungsteil - den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichtes liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des v. g. genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 13.03.2025 u. 27.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste ) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 25.02.2025
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-