hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches sowie der Veröffentlichung im Internet und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hatte in seiner Sitzung am 09.11.2023 - öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler beschlossen.
Der v. g. Beschluss des Gemeinderates zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grund der Vorabstimmung des Plangebietes mit der Landesplanung hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden am 20.02.2025 - öffentlicher Sitzungsteil - die Änderung des Geltungsbereiches und gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung soll gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenflur“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.11.2023 wird durch den Beschluss vom 20.02.2025 ersetzt und wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der geänderte/verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Eiweiler, Flur 1, Parz.-Nr. 7/13 Teilfläche
Parz.-Nr. 161/2 TF, 174/1 TF, 174/2 TF, 175 TF, 176 TF, 177, 178, 179, 180 TF, 181 sowie 182/1 TF (TF = Teilfläche; die Änderungen sind fett gedruckt)
Die genauen Grenzen des neuen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen; groß ca. 1,1 ha.
Die Gemeinde Nohfelden plant die Ausweisung eines neuen Wohngebietes nördlich der bestehenden Wohnbebauung der Straße „Kapellenflur“ im Ortsteil Eiweiler. Auf der im Rahmen des Wohn- und Gewerbeflächenkonzeptes der Gemeinde Nohfelden (2022) priorisierten Fläche sollen Wohnbaugrundstücke für die Errichtung von Wohngebäuden entstehen. Der Geltungsbereich/Die Abgrenzung entspricht dem im Wohn- und Gewerbeflächenkonzept ermittelten Wohnraumbedarf bis 2036 für den Ortsteil Eiweiler.
Der im südöstlichen Teil des Plangebietes gelegene Spielplatz soll planungsrechtlich gesichert werden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus östlicher Richtung in Verlängerung der Straße „Zur Eifelbach“. Für die Erschließung der einzelnen Wohnbaugrundstücke ist eine Stichstraße mit Wendemöglichkeiten geplant. Die Erschließungsanlagen sind so konzipiert, dass perspektivisch die Entwicklung eines 2. Bauabschnittes nach Nordwesten hin möglich ist. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig innerhalb des Plangebietes auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden.
Das Plangebiet umfasst im südöstlichen Bereich einen Spielplatz; die übrigen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Südosten durch Wohnbebauung der Straße „Kapellenflur“ samt zugehöriger Freiflächen (Hs.-Nrn. 2, 4 und 6), im Nordosten und Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen samt Gehölzstrukturen, im Westen durch einen Wirtschaftsweg und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Südosten und Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu Teilen nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenflur“ widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu Entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner Sitzung am 20.02.2025 - öffentlicher Sitzungsteil - den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) und Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichtes liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Begründung und Umweltbericht, in der Zeit vom 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des v. g. genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 13.03.2025 u. 27.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste ) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.