Die zum 01.01.2026 fusionierte Pfarrei Am Peterberg, St. Peter wählt am 08.02. einen Pfarrgemeinderat. Die gewählten Mitglieder tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer Pfarrei. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen. Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie: Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor; überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt; gehen Sie am 08.02.2026 zur Wahl beziehungsweise machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.
Jedes wahlberechtigte Mitglied kann dazu Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
Formulare für Kandidatenvorschläge und die Bereitschaft für die Kandidatur liegen in allen Kirchen bereit und sind auf der Homepage der Pfarrei abrufbar. Bitte geben Sie Ihre Vorschläge bis 10.01.2026 bei den Mitgliedern des Pfarreienrates, im Pfarrbüro oder in den Kirchen ab.
Gewählt werden kann am 08.02. zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr in Ihrer jeweiligen Wohnortkirche. Natürlich ist auch eine Briefwahl auf Antrag möglich. Briefwahl können Sie beim Wahlausschuss (bis zum 07.02.) oder im Pfarrbüro (bis 29.01.) beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Pfarrbrief und auf der Homepage der Pfarrei. Rückfragen gerne persönlich oder Kontaktaufnahme über das Pfarrbüro.