Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl 2026 weist das Wahlamt auf wichtige Fristen und Hinweise zur Briefwahl hin. Aufgrund aktuell verzögerter Postlaufzeiten könne nicht sichergestellt werden, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt werden.
Das Wahlamt bittet daher alle Wahlberechtigten, Wahlscheinanträge sowie ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist noch bis Freitag, 22. Mai 2026, um 10 Uhr möglich. Wer seine Unterlagen persönlich im Wahlamt abholt, kann den Wahlschein zusätzlich noch bis Freitag, 29. Mai 2026, um 18 Uhr beantragen.
Für den Fall, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugestellt wurde, besteht ebenfalls eine Regelung: Machen Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 30. Mai 2026, 12 Uhr, noch ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Das Wahlamt empfiehlt, insbesondere kurz vor dem Wahltermin auf den Postversand möglichst zu verzichten, um eine rechtzeitige Teilnahme an der Bürgermeisterwahl sicherzustellen.