Für die bevorstehende Stichwahl am 14. Juni 2026 sollten Bürgerinnen und Bürger, die bereits bei der ersten Wahl Briefwahlunterlagen beantragt und einen Wahlschein erhalten haben, ihre Unterlagen automatisch erneut zugesandt bekommen haben. Ein weiterer Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Wer zur ersten Wahl noch nicht per Brief gewählt hat und dies nun erstmals für die Stichwahl nutzen möchte, kann die Briefwahl noch beantragen. Dafür gilt eine Frist bis Freitag, 12. Juni 2026, 18 Uhr.
Sollte ein beantragter Wahlschein nicht angekommen sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, Ersatz zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten glaubhaft machen können, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind. In diesem Fall kann bis Samstag, 13. Juni 2026, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Auch für kurzfristige Ausnahmefälle gibt es eine Regelung: Wer aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen kann oder wem dies nicht zugemutet werden kann, hat noch am Wahltag selbst die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Dies ist am 14. Juni 2026 bis 15 Uhr möglich.
Das Wahlamt empfiehlt allen Wahlberechtigten, die geltenden Fristen zu beachten und notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.