Mit dem Fortschreiten der Erkrankung kommt es zu einem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit, die dazu führen kann, dass Menschen mit Demenz nicht mehr in der Lage sind, Situationen zu überblicken, willensgesteuerte Entscheidungen zu treffen oder Willensäußerungen eindeutig zu artikulieren. Dann wird es notwendig, pflegende Angehörige zu befähigen, für den Menschen mit Demenz zu entscheiden und zu handeln.
Damit ihrem Willen entsprochen wird und um Fremdbestimmung vorzubeugen, sollten rechtliche Vorsorgen getroffen werden:
Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person die schriftliche Voll-macht erteilt, für eine andere Person handeln zu können. Zur Erteilung dieser Vollmacht müssen Menschen mit Demenz geschäftsfähig sein. Die betreffenden Bereiche können Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt und Wohnung, Schriftverkehr, gegenüber Behörden und Gerichten, Erteilung von Untervollmachten, Regelungen für die Betreuung sein.
In einer Betreuungsverfügung können Menschen mit Demenz festhalten, welche Bedingungen gelten sollen, für den Fall der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorhanden sein, jedoch muss eine Willensäußerung möglich sein.
Für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können in einer Patienten-verfügung im Voraus Richtlinien über medizinische Maßnahmen festgelegt werden.
Ansprechpartner für die rechtliche Vorsorge sind die für Ihre Region zuständi-gen Amts- und Betreuungsgerichte, und die Örtlichen Betreuungsbehörden, die bei den Landkreisen bzw. beim Regionalverband angesiedelt sind.
Nähere Informationen bei der
Landesfachstelle Demenz Saarland
Tel.: 06831/ 4 88 18 0
landesfachstelle@demenz-saarland.de