Wie der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet, stehen die Verhandlungen zwischen dem Saarland und der GEMA über eine finanzielle Entlastung gemeinnütziger Vereine kurz vor dem Abschluss. Ziel ist es, Vereinen bei kleineren Festen künftig einen Teil der Belastung durch die anfallenden GEMA-Gebühren abzunehmen. Das Land möchte dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Nach Angaben des Innenministeriums soll die Regelung – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Freigabe – zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft treten. Der Vertragsentwurf orientiert sich an bestehenden Modellen anderer Bundesländer, etwa in Hessen. Dort übernimmt das Land die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr, sofern sie von gemeinnützigen oder ehrenamtlich geführten Vereinen organisiert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um kleinere Veranstaltungen mit einer Fläche von höchstens 500 Quadratmetern handelt und der Eintritt für Besucherinnen und Besucher frei ist.
Bereits bestehende Pauschalverträge, wie der zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA, sollen weiterhin Bestand haben. Sportvereine im Saarland, deren GEMA-Gebühren bereits über diesen Vertrag abgedeckt sind, profitieren somit bis Ende 2029 unverändert von dieser Regelung. Darüber hinaus ist vorgesehen, auch Dach- und Landesverbände zu unterstützen, die eigene Pauschalvereinbarungen mit der GEMA abgeschlossen haben.
Mit dem geplanten Rahmenvertrag will das Saarland die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen im Land gezielt entlasten. Gerade kleinere Vereine, die Feste und Veranstaltungen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ausrichten, sollen künftig weniger Verwaltungs- und Kostenaufwand haben.