Bereits im letzten Monatspressebericht haben die Seniorensicherheitsberater auf die zunehmende Gefahr von Wohnungseinbrüchen in der dunklen Jahreszeit hingewiesen. Dies verdeutlicht nun auch die neue Aktion des saarländischen Innenministeriums und der Polizei.
Es kommt zwar verhältnismäßig selten vor, dass Einbrecher während der Anwesenheit von Hausbewohnern in eine Wohnung eindringen. Dennoch sollten die entsprechenden Verhaltensempfehlungen der Polizei und der Seniorensicherheitsberater beachtet werden.
Wichtig ist: Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und meiden Konfrontationen. Man sollte keinesfalls versuchen, dem Einbrecher im Weg zu stehen – Heldentum kann gefährlich enden. Einbrecher richten sich in der Regel auf Sachwerte aus und vermeiden direkte Auseinandersetzungen mit den Hausbewohnern. Beide Seiten befinden sich oft in einer hohen Erregungsphase.
Falls möglich, ruft man am besten sofort die Polizei über den Notruf 110 an. Besonders wichtig ist dies, wenn Einbrecher unmittelbar vor dem Betreten des Wohnhauses bemerkt werden. Das Haus sollte in diesem Fall nicht betreten werden. Ist bereits ein Sichtkontakt zwischen Einbrecher und Hausbewohner hergestellt, ist eine Personenbeschreibung für die Polizei von zentraler Bedeutung. Falls die Täter die Wohnung bereits verlassen haben, soll- ten aus dem gesicherten Innenbereich Erkenntnisse über Fluchtmittel (PKW) und Fluchtweg gewonnen werden. Diese Informationen können von der Einsatzleitstelle sofort über Funk an die Polizeistreife weitergeleitet werden. Während des Wartens auf die eintreffende Polizeistreife sollten in der Wohnung keine Bereiche betreten oder Gegenstände berührt werden, um Spuren nicht zu vernichten, die für die Ermittlungen wichtig sind.
Weitere Informationen – auch für Vereine und Gruppen – erhalten die Bürger in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises Sankt Wendel unter 06851/801-5201 oder seniorenbuero@lkwnd.de. Dort können auch Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen gestellt werden.