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Ausgabe 6/2026
Allgemeine Nachrichten
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Lebenslänglich für Mord bei Hermeskeil

Prozess am Landgericht Trier vorige Woche abgeschlossen

Der Prozess gegen den Mann aus dem Nordsaarland, der eine 28-jährige Mutter zweier Kinder am Waldparkplatz auf dem Tivoli zwischen Hermeskeil und Nonnweiler erschossen hat, ist am Mittwoch der vergangenen Woche mit einem Urteil zu Ende gegangen. Das Landgericht Trier verurteilte den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Der Fall hatte Anfang Juni des vergangenen Jahres nicht nur im Hochwald, sondern deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Auch der Prozess in Trier war auf großes mediales Interesse gestoßen. Er war im Landgericht Trier unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über insgesamt fünf Verhandlungstage geführt worden. Im Gerichtsgebäude zeigte die Polizei Präsenz, Zuschauer wurden nur nach penibler Taschenkontrolle und Leibesvisitation in den Sitzungssaal eingelassen. Auch im Sitzungssaal waren bewaffnete Polizisten und Justizbedienstete anwesend.

Im Prozess erfuhr die Öffentlichkeit, dass es von der Tat sogar einen „Live-Mitschnitt“ gab. Das Opfer hatte den Soundrecorder auf einem Handy aktiviert, bevor es zu dem Täter ins Auto gestiegen war. Im Gerichtssaal war die Tonaufnahme, in der das Gespräch in den letzten Minuten im Leben der Frau sowie die beiden Schüsse zu hören waren, abgespielt worden. Festgehalten war auch, wie der Täter sein Opfer nach der Tat noch beschimpfte und beleidigte.

Das Trierer Schwurgericht verurteilte nun den 35-jährigen Mann am vorigen Mittwoch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe, womit es der Anklage folgte. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einer „unsäglichen Liebesbeziehung“ gesprochen und dem Angeklagten vorgeworfen, seine Geliebte „kalkuliert und berechnend“ getötet zu haben.

Dass auf die Frau geschossen hatte, hatte der Täter schon am ersten Verhandlungstag überhaupt nicht in Abrede gestellt. Er behauptete allerdings, er könne sich an die Tat überhaupt nicht erinnern. Das nahm ihm das Gericht aber nicht ab. „Es war ein heimtückischer Mord“, erklärte die Vorsitzende Richterin Theresa Hardt in der Urteilsbegründung.

Von einer „Hinrichtung“ hatte zuvor der Rechtsanwalt der Eltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, gesprochen. Die Frau hatte am Tattag, nachdem der Täter die seit einem Jahr bestehende außereheliche Beziehung ihr gegenüber telefonisch für beendet erklärt hatte, kompromittierende Fotos an die Schwägerin des Mannes geschickt, die ihn daraufhin gedrängt hatte, seiner Frau die Affäre zu beichten. Und so sprach auch Richterin Hardt in ihrer Urteilsbegründung von einer Exekution: „Sie wollten die Offenbarung der Affäre rächen.“

Dagegen hatte der Verteidiger argumentiert, sein Mandant habe wegen einer akuten Bedrohung durch Familienangehörige des Opfers „aus purer Verzweiflung“ gehandelt, weil er seine eigene Familie habe schützen wollen. Es sei eine „Notstandshandlung“ gewesen, was sich strafmildernd auswirken müsse. Er plädierte für eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren.

Dem folgte die Kammer nicht. Wie die Vorsitzende erklärte, spreche das Verhalten des Angeklagten dagegen, dass es sich um eine Bedrohungssituation gehandelt habe. „Wir sind weit weg von einem entschuldigenden Notstand“, sagte Richterin Hardt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.