Titel Logo
mein Nonnweiler
Ausgabe 6/2026
Allgemeine Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anschauungsunterricht für IGS-Schüler

Zwei 8. Klassen der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil haben an diesem Tag nacheinander den Weg zum Amtsgericht gefunden, um Strafverhandlungen live zu erleben. Leider hat die erste das Pech, dass der ganz oben auf der Liste stehende Fall ausfällt. Amtsgerichtsdirektorin Sarah Weber und Büroleiter Thorsten Kaup überbrücken die Zeit bis zur nächsten Verhandlung mit ausführlichen Informationen.

Aber auch der zweite Fall ist für die Mädchen und Jungen wohl kein besonderer Höhepunkt des Tages, denn die Sache ist ziemlich klar und recht schnell erledigt. Den Angeklagten, der vor zehn Jahren aus Syrien nach Deutschland gekommen und hier offensichtlich gut integriert ist, hat die Polizei bei einer Verkehrskontrolle überprüft. Dabei stellt sich heraus, dass er zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, diese aber noch aus Syrien stammt und nicht nach einem halben Jahr in Deutschland umgeschrieben worden ist. Dass das vorgeschrieben ist, erfährt der Mann bei dieser Gelegenheit wohl zum ersten Mal. Die Folge: fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Mann erhält einen Strafbefehl über 1000 Euro, den er aber - wie er nun im Gerichtssaal sagt - nicht bezahlen kann. Sein Einspruch richtet sich deshalb nicht gegen die Sache als solche, sondern nur gegen die Höhe der Strafe. Und weil er geständig ist und dem Gericht auch bereitwillig Auskunft über seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt, kommt nach kurzer Diskussion mit der Richterin und dem Staatsanwalt ein für ihn akzeptables Ergebnis heraus: Er wird zu einer Geldstrafe von nur noch 300 Euro verurteilt. Da der Angeklagte und der Ankläger erklären, auf ein Rechtsmittel zu verzichten, ist das Urteil sofort rechtskräftig.

Über einen weiteren, letztlich wesentlich interessanteren Fall, dem an diesem Morgen eine zweite IGS-Klasse beiwohnt, berichten wir in der nächsten Ausgabe.