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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift GR/006/2023 über Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2023

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

18:55 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Jochen Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Ingrid Keiper

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Dennis Meisberger

Herr Christian Paulus

Herr Johann Peltzer

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Herr Uwe Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Jennifer Seibert

Herr Jona Simon

Herr Michael von Ehr

Herr Andreas Wita

Herr Christoph Wolf

Mitunterzeichner/in

Herr Dennis Baumgart

Herr Frank Schön

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Timo Backes

Herr Dirk Schäfer

Herr Frank Schröder

Frau Anneliese Schumacher

Gäste:

1 Zuhörer

Von der Verwaltung:

Frau Nadine Stemmler

Herr Stephan Junk

Herr Tobias Schön

Herr Jochen Klemm

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Absetzung des Punktes 2 der Tagesordnung „Antrag der SPD-Fraktion zum Anlegen von Mehrgenerationenspielplätzen im Olympia-Jahr 2024“. Der Punkt sei bereits in der Sitzung des Bauausschusses vorberaten worden. Im Ausschuss habe man das Förderprogramm zur Kenntnis genommen und sich dafür ausgesprochen, auch weiterhin attraktive Angebote in der Gemeinde zu schaffen. Die Gremien werden zu gegebener Zeit, wenn neue Förderprogramme aufgelegt werden, das Thema neu beraten.

Mit der Absetzung des Punktes und der damit geänderten Tagesordnung des öffentlichen Teiles erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/23 über die Sitzung vom 06.09.2023

2

Festsetzung des Wahltages für die Wahl der Bürgermeisterin oder der Bürgermeisters der Gemeinde Oberthal

3

Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG)

4

Widmung der Straße "Im Schachen" im Neubaugebiet "Der Schachen" in Obertha

5

Zuschussantrag des FC Gronig zur Anschaffung eines neuen Bewässerungssystems für den Rasenplatz in Gronig

6

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/23 über die Sitzung vom 06.09.2023

Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2

Festsetzung des Wahltages für die Wahl der Bürgermeisterin oder der Bürgermeisters der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0667/2023

Der Bürgermeister führt aus, dass die Regierung des Saarlandes als Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen übereinstimmend mit den Wahlen zum europäischen Parlament den 09. Juni 2024 als Wahltag festgesetzt habe. Gemäß § 56 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) und § 74 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) sei die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister grundsätzlich mit den allgemeinen Kommunalwahlen zu wählen. Die oberste Wahlbehörde habe unbeschadet davon den Wahltag gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 KWG im Benehmen mit der Gemeinde festzusetzen.

Sie beabsichtigte, den 09. Juni 2024 als Tag der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters festzusetzen und bittet um eine entsprechende gemeindliche Stellungnahme.

Stichwahlen finden gem. § 74 Abs. 4 KWG 14 Tage nach der ersten Wahl statt, hier sei ein Beschluss zur Terminierung nicht erforderlich.

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Festsetzung des Wahltages am 09. Juni 2024 zuzustimmen und das gemeindliche Benehmen herzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG)

Vorlage: BV/0649/2023

Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 1 Abs.. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) der Gemeinderat unmittelbar nach der Bestimmung des Wahltages das Wahlgebiet in Wahlbereiche einzuteilen habe. Die Regierung des Saarlandes habe als Wahltag den Sonntag, 09. Juni 2024 festgelegt (Amtsblatt I Seite 772 vom 10. August 2923).

Bisher sei das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche eingeteilt worden (Wahlbereich I - Ortsteil Oberthal, ca. 2.200 Wahlberechtigte und Wahlbereich II – Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Steinberg-Deckenhardt, ca. 2.750 Wahlberechtigte).

Im Vorfeld der Wahl 2019 habe sich der Gemeinderat bereits eingehend mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2008 beschäftigt, welches auf die Chancengleichheit der Wahlbewerber und den daraus folgenden Anforderungen eingeht. Demnach sollen die Wahlbereiche eine vergleichbare Größe aufweisen, damit die Wertigkeit der abgegebenen Stimmen vergleichbar bleibt. Gemäß. § 4 Abs. 2 S.2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sollen die Wahlbereiche einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile umfassen.

Vor diesem Hintergrund habe sich an den Verhältnissen in der Gemeinde Oberthal keine Veränderung ergeben. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sei eine gleichmäßigere Einteilung der Wahlbereiche jedoch kaum möglich, es müsste aus einem der kleineren Ortsteile ein Bereich von ca. 270 Wahlberechtigten herausgelöst und dem Wahlbereich I Oberthal zugeordnet werden. Dies würde § 4 Abs. 2 S. 2 KWG wiedersprechen, da ein Gemeindeteil auf mehrere Wahlbereiche aufgeteilt würde.

Daher schlage die Verwaltung vor, die Einteilung der Wahlbereiche wie bisher zu belassen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Oberthal in zwei Wahlbereiche aufzuteilen. Der Wahlbereich I umfasst den Ortsteil Oberthal. Dem Wahlbereich II werden die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Steinberg-Deckenhardt zugewiesen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Widmung der Straße "Im Schachen" im Neubaugebiet "Der Schachen" in Oberthal

Vorlage: BV/0657/2023

Der Vorsitzende führt aus, im Rahmen der Erschließungsmaßnahme „Neubaugebiet Der Schachen“ im Ortsteil Oberthal habe die Gemeinde die Straße „Im Schachen“ mit Anbindung an die Schlossstraße in Oberthal hergestellt.

Straße „Der Schachen“:

Gemarkung Oberthal, Flur 9, Parz.-Nr. 37/3, 34/4, 32/5, 18/8, 16/5, 17/9, 18/13, 19/10, 19/13.

Der Ortsrat Oberthal habe in seiner Sitzung am 05.09.2023 als Straßenbezeichnung „Im Schachen“ und die entsprechende Widmung jeweils einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorbezeichneten öffentlichen Verkehrsflächen nach § 6 des Saarländischen Straßengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung der jeweils geltenden Straßenvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann als Gemeindestraße wie dargestellt zur Verfügung zu stellen und insoweit zu widmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Zuschussantrag des FC Gronig zur Anschaffung eines neuen Bewässerungssystems für den Rasenplatz in Gronig

Vorlage: BV/0666/2023

Der Bürgermeister führt aus, der FC Gronig habe am 04.09.2023 eine gemeindliche Zuwendung zur Anschaffung eines neuen Bewässerungssystems für den Rasenplatz beantragt.

Trotz der regelmäßigen Bewässerung der Sportanlage in Gronig sei es insbesondere im vergangenen Jahr vermehrt zu sehr trockenen Böden und infolgedessen zu einer besonderen Belastung der Rasenfläche gekommen. Durch die Zisterne habe zwar immer Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung gestanden, dennoch sei die Lage problematisch. Mit dem eingereichten Projekt wolle der FC Gronig jährlich 30 % bis 40 % an Wasserverbrauch einsparen und somit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Ressourcen beitragen. Im aktuellen Jahr seien alleine im Juni fast 1000 Kubikmeter Wasser über die Oberfläche des Rasens versprüht, nur um die Rasenfläche zu erhalten. Dies entspreche etwa der Hälfte der Jahresentnahme, die das LUA genehmigt habe. Diese Fördermenge sei bereits durch eine Sondergenehmigung der LUA kurzfristig auf 2000 Kubikmeter erhöht worden.

Im Hinblick auf die Kosten des Projektes gehe man seitens des Vereins von einem Betrag in Höhe von ca. 41.700,-- € aus. Über die Sportplanungskommission sei aufgrund eines bereits vorliegenden Förderbescheides bereits ein Kostenanteil von 10.100,-- € abgesichert. Durch Vorspräche beim Umweltministerium bzw. beim Ministerium für Inneres und Sport würden hier seitens des Vereins vom Umweltministerium Fördergelder von 5.000,-- € sowie vom Innenministerium von 16.000,-- € eingeplant. Hinsichtlich dieser Fördermittel sei allerdings seitens der Gemeinde ein Förderantrag bei den Zuschussgebern einzureichen. Wenn diese Anträge positiv beschieden werden, fließen diese Fördermittel an die antragsstellende Gemeinde und werden dann von dieser an den Verein weitergegeben.

Als Mehrwerte des Nachhaltigkeitsprojektes seien zu benennen:

  • Einsparung der Wassermenge

Bei einer oberirdischen Beregnung unseres Platzes verdunstet ein Großteil der ausgebrachten Wassermenge bevor es vom Boden aufgenommen werden kann. Zusätzlich kommt es durch den teilweise starken Wind tagsüber zu Verwehungen und wir Bewässern nicht nur die Rasenfläche. Wir rechnen mit einer Einsparung der Wassermenge von bis zu 40 % durch die unterirdische Bewässerung der Rasenfläche. Die Verwehungen und ein großer Teil der Verdunstung entfallen komplett. Sensoren für Wetter und im Boden messen den Feuchtigkeitsgehalt und die Anlage bewässert somit nur bei Bedarf.

  • Einsparung von Stromressourcen

Durch die Verwendung einer Niederdruckanlage im Gegensatz zum Betrieb einer 9 bar Hochdruckpumpe, erhoffen wir uns eine Reduzierung der Gesamtstrommenge.

  • Verminderung der jährlichen Düngermenge

Statt des herkömmlichen Düngens auf der Rasenfläche, können wir mit dem System den Dünger künftig mit dem Wasser direkt zu den Rasenwurzeln bringen. So können wir gleichmäßiger und effizienter düngen und dabei die Belastung des Bodens und der angrenzenden Flächen reduzieren. Dies bringt zudem eine deutliche Kostenreduzierung beim Erhalt des Rasens.

  • Verringerung des Arbeitsaufwandes

Durch die automatisierte Gabe von Wasser und auch Dünger haben wir eine erhebliche Arbeitserleichterung. Allein das mehrfache unterjährige Düngen (6 Düngeperioden) verursacht aktuell einen hohen Arbeitsaufwand der komplett entfallen würde.

Im Rat ist man sich darüber einig, dass entsprechende Zuschussanträge bei den Fördermittelgebern gestellt werden. Ebenso begrüßen alle Fraktionen den innovativen Ansatz dieses Projektes.

Nach der Kostenaufstellung des Vereins und den zu erwartenden Fördergeldern sei für die geplante Maßnahme noch ein Betrag von ca. 10.000,-- € offen. Diesbezüglich habe der Verein einen Antrag an die Gemeinde gestellt, mit der Bitte dieses innovative und zukunftsträchtige Projekt im Bereich der Nachhaltigkeit finanziell zu fördern. Sofern keine Förderung seitens der Gemeinde erfolge, würde der Verein die Kosten aus eigenen Mitteln bereitstellen.

Hinsichtlich einer möglichen finanziellen Zuwendung ergeben sich dann im Gemeinderat unterschiedliche Haltungen.

Die SPD-Fraktion beantragt, dem Votum des Ortsrates zu folgen, und aus Mittel der Gemeinde im Haushalt 2024 einen Betrag von 5.000,-- € bereitzustellen.

Die CDU-Fraktion beantragt, diese Maßnahme des FC Gronig als Pilotprojekt der Gemeinde Oberthal für das Modellprojekt Smart Cities beim Landkreis St. Wendel anzumelden. Durch Vorgespräche von Vertretern der CDU-Fraktion beim Landkreis sei von den dort Verantwortlichen die Förderfähigkeit dieses innovativen Projektes geprüft und bestätigt worden. Es würde ein Betrag von mindestens 9.000,00 € in Aussicht gestellt.

Darüber hinaus sollte nach Meinung der CDU-Fraktion ein Betrag von 2.000,-- € aus dem Ortsratsbudget des Ortsrates Gronig zur Verfügung gestellt werden. Die CDU-Ortsratsfraktion werde diesbezüglich einen entsprechenden Antrag stellen.

Beschluss:

Der Sprecher der SPD-Fraktion beantragt, dem Projekt zuzustimmen und schlägt folgende Finanzierung vor:

  • Bereitstellung von 5.000,00 € durch die Gemeinde Oberthal im Jahr 2024 (Votum des Ortsrates Gronig)
  • Beantragung einer Bedarfszuweisung beim Ministerium des Innern und beim Ministerium für Umwelt
  • Zugesagte Mittel der Sportplanungskommission von 10.000,00 €

Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Die CDU-Fraktion stimmt dem Projekt ebenfalls zu und schlägt folgende Finanzierung vor:

  • Finanzierung von mindestens 9.000,00 € (22 %) über das Projekt „Smart City“ beim Landkreis St. Wendel
  • Bereitstellung von 2.000,00 € aus dem Ortsratsbudget
  • Beantragung einer Bedarfszuweisung beim Ministerium des Innern und beim Ministeirum für Umwelt
  • Zugesagte Mittel der Sportplanungskommission von 10.000,00 €

Abstimmungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen

6

Mitteilungen und Anfragen

An dieser Stelle werden weder Mitteilungen noch Anfragen vorgebracht.