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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift GR/007/2023 über Sitzung des Gemeinderates am 08.11.2023

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:11 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Jochen Backes

Herr Timo Backes

Herr Dennis Baumgart

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Ingrid Keiper

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Dennis Meisberger

Herr Johann Peltzer

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Dirk Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Herr Frank Schröder

Jennifer Seibert

Herr Michael von Ehr

Herr Andreas Wita – Herr Wita nimmt ab Punkt 3 (18:13 Uhr) an der Sitzung teil.

Mitunterzeichner/in

Herr Uwe Schäfer

Herr Frank Schön

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Christian Paulus

Herr Günter Raber

Frau Anneliese Schumacher

Herr Jona Simon

Herr Christoph Wolf

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Von der Verwaltung:

Frau Nadine Stemmler

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Gäste:

Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung

Herr Manfred Guthörl, Fa. Lengert

1 Zuhörer

Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Der Vorsitzende bittet, den im öffentlichen Teil vorgesehenen Punkt „Solarkonzept für die Gemeinde Oberthal“ von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Ratssitzung zu behandeln. Die Angelegenheit sollte durch das Büro Kernplan GmbH vorgestellt werden; Kernplan sei jedoch kurzfristig an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert.

Mit der Absetzung des o. a. Punktes und der damit geänderten Tagesordnung des öffentlichen Teiles erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 6/23 über die Sitzung vom 27.09.2023

2

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

3

Neugestaltung der Grüngutsammelstelle in der Gemeinde Oberthal

4

Brennholzpreise für den Einschlag 2023/2024

5

Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes (EVS) für das Jahr 2024

6

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 6/23 über die Sitzung vom 27.09.2023

Aus der Mitte des Rates wird mitgeteilt, dass die Niederschrift im Gremieninfosystem nicht lesbar gewesen sei. Es wird daher darum gebeten, über die Anerkennung der Niederschrift in der nächsten Ratssitzung abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

2

Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

Vorlage: BV/0673/2023

Der Bürgermeister erläutert, dass die Landesregierung des Saarlandes am 18.07.2023 den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2023, einschließlich Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen habe.

Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sei dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes. Weiteres übergeordnetes Ziel der Neuaufstellung sei die erstmalige Zusammenführung der beiden Teilpläne „Umwelt“ und „Siedlung“.

Der Landesentwicklungsplan umfasse die fachlichen Bereiche der Siedlungsstruktur (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, großflächiger Einzelhandel), Freiraumstruktur (Regionale Grundzüge, Naturschutz, Biotopverbund, Rohstoffsicherung, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Landwirtschaft, Waldwirtschaft), Infrastruktur (Straßen, Schienen, Wasserstraßen, kombinierter Verkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Energie) und kulturelles und naturräumliches Erbe und touristische Entwicklung.

Die nach § 9 Abs. 2 Satz 1.i.V.m. § 3 Absatz 1 Nr. 5 des Raumordnungsgesetzes vom 22.12.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.03.2023 zu beteiligende Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, etc. seien nun aufgerufen, zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2020, Stellung zu nehmen. Hierzu sei den Kommunen nachträglich eine Abgabefrist bis zum 30.11.2023 eingeräumt worden.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung werde die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans werde von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Mit der Bekanntmachung werde der Plan rechtsverbindlich.

gemeinsame Sitzung haben alle Ortsrats- und Ausschussmitglieder die für eine umfassende Vorabinformation erforderlichen Anlagen am 26.09.2023 per E-Mail erhalten.

Beschluss:

Es wird die Stellungnahme zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans in der finalen Fassung durch den Gemeinderat verabschiedet und fristgemäß an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Neugestaltung der Grüngutsammelstelle in der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0675/2023

Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.05 der Ausweisung der Neuanlage der Grüngutsammelstelle auf dem Bauhofgelände zugestimmt und die Beauftragung des Planungsbüros Lengert mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beschlossen habe.

Im weiteren Planungsprozess hatte sich herausgestellt, dass bei dieser Ausführungsvariante für den Gemeindebauhof nicht mehr genügend Betriebsflächen zur Verfügung stehen. Daher seien nunmehr Überlegungen angestellt worden, die Grüngutsammelstelle unmittelbar an die Bauhofflächen angrenzend im Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebietes „Wallfeld, 3. Erweiterung“ in Oberthal in einer Größe von ca. 1.000,00 qm auszuweisen. Nach einer groben Kostenschätzung seien für die Maßnahme inkl. Baunebenkosten 340.000,00 € veranschlagt.

Der Bürgermeister erteilt nun Herrn Guthörl vom Büro Lengert-Ingenieure, das Wort. Herr Guthörl stellt das aktuelle Konzept den Ratsmitgliedern ausführlich vor.

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Ausweisung der Grüngutsammelstelle auf den Erweiterungsflächen „Gewerbegebiet Wallfeld“, 3. Erweiterung, Oberthal, zuzustimmen und auf dieser Grundlage die weiteren Planungen fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Brennholzpreise für den Einschlag 2023/2024

Vorlage: BV/0680/2023

Der Vorsitzende führt aus, steigende Kosten für die Holzernte hätten den Saarforst Landesbetrieb dazu erwogen, die Preise für die kommende Einschlagsaison ab 01.09.2023 wie folgt zu erheben:

1. Buche:

47,55 EUR/rm

vorher 45,45 EUR/rm

2. Eiche, Birke:

44,00 EUR/rm

vorher 41,95 EUR/rm

3. Mischpolter:

46,00 EUR/rm

vorher 44,05 EUR/rm

Da auch die Gemeinde Oberthal von den steigenden Holzerntekosten betroffen sei, sollten auch hier die Preise, analog derer des SFL, angepasst werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Holzpreise auf

1.

47,55 EUR/rm für Buche,

2.

44,00 EUR/rm für Eiche und Birke und

3.

46,00 EUR/rm für Mischpolter

zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes (EVS) für das Jahr 2024

Vorlage: BV/0682/2023

Der Vorsitzende führt aus, dass der Wirtschaftsplan 2024 in der Verbandsversammlung des EVS am 12.12.2023 beschlossen werden soll, daher sei der Bürgermeister zur Beschlussfassung von den gemeindlichen Gremien zu ermächtigen.

Der Gemeinderat habe die Zuständigkeit dafür am 08.11.2017 an den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss übertragen. Die nächste Ausschusssitzung finde jedoch erst am 13.12.2023 statt, so dass der Punkt nun im Gemeinderat zu behandeln sei.

Zur näheren Information der Ratsmitglieder haben am 17.10. und 18.10.23 Regionalforen stattgefunden. Der Wirtschaftsplan des EVS liege den Ratsmitgliedern vor.

Der EVS macht folgende Ausführungen zum Beschlussvorschlag:

1. EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 um rd. 0,5 Mio. EUR auf 70,3 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gestiegenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert.

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 36,5 Mio. EUR liegt um 2,3 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2023. Entscheidend hierfür sind die deutlich gestiegenen Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern von Abfällen bei der EVS ABW GmbH. Gegenüber den Vorjahren fällt es dank der aktuellen Strompreisentwicklung (die AVA Velsen produziert als Abfallverbrennungsanlage Strom und vermarktet diesen) dennoch vergleichsweise niedrig aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren.

Trotz insgesamt deutlich gestiegener Kosten erfolgt im Wirtschaftsplan 2024 keine Anpassung der Abfallgebühren.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 4,0 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2024 weist Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. EUR brutto aus.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:

• AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Energieerlöse)

• Rekultivierung von Deponien

2. EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2024 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2022) sinkt um 0,51%.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand insbesondere in Folge eines hohen Tarifabschlusses um 2,3 Mio. EUR auf 30,4 Mio. EUR. Der Materialaufwand sinkt um 4,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist hauptsächlich der um rd. 5,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der gegenüber Vorjahren jedoch auf sehr hohem Niveau verbleibt. Der Zinsaufwand steigt um 6,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren deutlich gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und aufgrund höherer Aufwendungen wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8% von bisher 3,146 EUR pro cbm auf 3,360 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,5 Mio. EUR auf 152,3 Mio. EUR steigt.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 15,2 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2024 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 89,2 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 72,2 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 9,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,4 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,9 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand.

Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2024 nicht erhöht werden.

Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?

  • Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen.
  • Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Millionen Euro wegfallen.
  • Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte.

Wieso kann der EVS auch in 2024 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?

  • Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und
  • insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom auch im nächsten Jahr zu erwarten sind.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2024 um 6,8 Prozent - von 3,146 Euro um 21,4 Cent auf 3,360 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,80 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine moderate Steigerung um 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 konstant gehalten werden konnte.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

  • Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.
  • Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.
  • Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.
  • Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.
  • Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2024 steigen?

  • Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.
  • Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere in den Bereichen Personal, Strom und Zinsen – zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen.
  • Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz

dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen deutlich unter der Inflationsrate zu halten?

  • Inanspruchnahme des aufgebauten Eigenkapitals, das wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, zur Deckung der handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge im 5-jährigen Finanzplan.
  • Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, jedoch optimalerweise Vermeidung einer langfristigen Inanspruchnahme.
  • Zeitliche Streckung geplanter Investitionen.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2024 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt

1.

dem Wirtschaftsplan 2024 des EVS,

2.

der Festlegung der Abfallgebühren 2024 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und

3.

der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 12.12.2023 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister informiert darüber, dass das Ministerium lediglich einen geringen Fördersatz zu den alternativen Wuchshüllen „Waldwunder aus Holz“ gewährt habe. Allerdings hätten die Gemeinde einige Spenden erreicht, mit denen der Eigenanteil gedeckt werden könne:

1.000,00 € EAZ Zimmer,

1.500,00 € Sparkassenstiftung

2.000,00 € Erlös aus der Lärchenwaldtränke

Gerd Schmidt: Herr Schmidt führt aus, er habe festgestellt, dass in der Straße „Im Schachen“ die Straßenbeleuchtung eingeschaltet sei, obwohl dort noch keine Häuser stünden. Der Bürgermeister erwidert, die Straße sei offiziell gewidmet und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch beleuchtet.

Axel Haab: Herr Haab moniert, dass es bezüglich der Anmietung der Holzhütten für den 22.12.2023 Probleme gegeben habe. Zunächst habe der SPD Ortsverein eine Zusage, später wiederum eine Absage erhalten. Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Ortsvorsteher Burkholz für diese Veranstaltung den Vorplatz des Rathauses gebucht habe. Sofern der SPD-Ortsverein zu diesem Zeitpunkt auch eine Holzhütte aufstellen möchte, sei dies mit Herrn Burkholz abzuklären.

Uwe Schäfer: Herr Schäfer erkundigt sich nach dem Sachstand „Ausweisung von Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren“. Der Bürgermeister erläutert, dass er vor kurzem in der Sache persönlich einen Termin beim Ministerium wahrgenommen habe, so dass er davon ausgehe, dass die Angelegenheit in der 1. Sitzung des Jahres 2024 den Gremien zur Beratung vorliegen werde.