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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberthal

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 19.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

Art. 1

§ 2 Abs. 1 enthält folgende Fassung:

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für das Halten (durch eine Person oder mehrere Personen gemeinsam)

a)

für den ersten Hund 6,00 Euro monatlich,

b)

für den zweiten Hund 9,00 Euro monatlich,

c)

für den dritten und jeden weiteren Hund 11,00 Euro monatlich.

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden vorrangig, d.h. als erster und zweiter Hund berücksichtigt.

Art. 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Oberthal, 19.12.2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
gez.
Björn Gebauer

2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 KSVG).

Oberthal, 19.12.2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Björn Gebauer