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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans„GEWERBEGEBIET WALLFELD, 3. ERWEITERUNG“IN DER GEMEINDE OBERTHAL

„Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ beschlossen.

In der Gemeinde Oberthal besteht weiterer Bedarf nach gewerblichen Bauflächen.

Aufgrund der Tatsache, dass aktuell alle Gewerbeflächen der Gemeinde fast vollständig besetzt oder vergeben sind und keine größeren Flächen mehr für gewerbliche Ansiedlungen zur Verfügung stehen, kann der bestehende Bedarf nicht mehr gedeckt werden.

Ziel der vorliegenden Planung ist deshalb die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nach Südwesten gerichtete Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Wallfeld“.

Das Plangebiet soll über eine neu zu errichtende Stichstraße mit Wendeschleife, ausgehend von der bestehenden Straße „Wallfeld“, erschlossen werden. Die überörtliche Anbindung des Gewerbegebietes ist über die L 134, in Richtung St. Wendel/B10 bzw. in Richtung Gemeinde Nohfelden/ Nonnweiler/ A1 gewährleistet.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha.

Gem. den aktuellen planungsrechtlichen Grundlagen ist die Planung nicht realisierungsfähig. Für den Großteil des Plangebietes existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich für diesen Bereich nach § 35 BauGB. Der nordöstliche Randbereich des Plangebietes liegt innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne „Erweiterung Gewerbegebiet Wallfeld“ von 2006 und „Gewerbegebiet Wallfeld“ von 1994. Die dort getroffenen Festsetzungen stehen der Planung entgegen.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches die rechtskräftigen Bebauungspläne „Gewerbegebiet Wallfeld, 2. Erweiterung“ von 2015, „Erweiterung Gewerbegebiet Wallfeld“ von 2006 und „Gewerbegebiet Wallfeld“ von 1994.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberthal stellt den Geltungsbereich teilweise als Gewerbegebiet (Planung) und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dar. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberthal im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die Gemeinde Oberthal hatte mit Schreiben vom 19.05.2022 (Az.: FB4/620-23/Ju) bei der Landesplanungsbehörde den Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 5 SLPG gestellt. Mit dem Raumordnerischen Entscheid vom 05.01.2023, Az.: OBB11-2023/Na wurde der Zielabweichung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Oberthal, Bauamt, Zimmer 24, einsehbar ist.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Oberthal (www.oberthal.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

Schutzgut Boden: im Eingriffsbereich geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, durch großflächige Versiegelung jedoch erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen mit externem Ausgleichsbedarf; vorgesehene Maßnahmen zur Aufwertung der Bodenfunktionen sind Überführung von Ackerland in Grünland und Überführung von Nadelholzbeständen in Laubwald

Schutzgut Wasser, unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: Niederschlagswasserableitung in Rombach über RRB (wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 10 WHG wird im Rahmen des Bauantrages gestellt)

Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen im geplanten Baugebiet betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas; ggfs. erforderliche Lärmgutachten werden im Rahmen der Bauanträge betriebsbezogen erstellt

Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung keine erhebliche Beeinträchtigung: der B-Plan legitimiert den Verlust eines FFH-Lebensraums (FFH-LRT 6510, Erhaltungszustand C, ca. 0,52 ha), der durch Neuschaffung adäquater Lebensräume funktional ausgeglichen wird; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG

Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: geringe Einsehbarkeit aufgrund abschirmender Wirkung des bereits bestehenden Gewerbegebietes; geplante Anpflanzung des Gewerbegebietes gegenüber Außenbereich

Schutzgut Mensch, geringe Beeinträchtigung: keine Wohngebiete betroffen; Lärmschutz ggfs. im nachfolgenden Genehmigungsverfahren; Gebiet ohne Erholungsfunktion

Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt

Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG und WHG direkt betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 1,6 km südwestlich beginnenden NATURA 2000-Gebietes NSG „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301) und des ca. 2,2 km nördlich befindlichen NSG „Nohfeldener Rhyolith-Massivs“ (6408-308)

Interne Ausgleichsmaßnahmen: auf Flurstück 127/2 Entwicklung von Feucht- und Nassbrachen, Gewässersäumen und Gewässeraufwertung; auf einem Teil des Flurstückes 150/2 Entwicklung einer mesotrophen Feuchtbrache

Externe Ausgleichsmaßnahmen: Entwicklung von Magergrünland (FFH-LRT 6510 B) auf Eigentumsflächen der ÖFM als multifunktionale Maßnahme zur Abwendung eines Biodiversitätsschadens (FFH-LRT-Entwicklung) und zum Ausgleich des Bilanzdefizites n. der Eingriffsregelung sowie Umbau von Nadelholzreinbeständen in standortangepasste Laubwaldbestände auf gemeindeeigenen Kommunalwaldflächen zum vollständigen Ausgleich des Bilanzdefizites, beide Maßnahme auch zum Ausgleich des Eingriffs in Böden geeignet

3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; n. § 30 geschützte Nassbrache; Ausweitung Geltungsbereich für interne Ausgleichsmaßnahmen; Lärmschutz; Luftreinhaltung, Grundwasser-, Gewässer- und vorsorgender Bodenschutz; Denkmalschutz; Vorranggebiet Landwirtschaft; Ausführung natur- und bodenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die EMail-Adresse: rathaus@oberthal.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Oberthal, 02.03.2023
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Dirk Schäfer
Erster Beigeordneter

Lageplan, o. M.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 15.03.2022; Bearbeitung: Kernplan