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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift GR/009/2022

über Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2022

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:52 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Jochen Backes

Herr Timo Backes

Herr Dennis Baumgart

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Herr Axel Haab Herr Haab nimmt ab Punkt 2 (18:03 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Frank Henkes

Frau Ingrid Keiper

Frau Christin Kelkel

Herr Dennis Meisberger

Herr Christian Paulus

Herr Johann Peltzer

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Herr Dirk Schäfer

Herr Uwe Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Herr Frank Schön

Herr Frank Schröder

Frau Anneliese Schumacher

Herr Bernd Simon

Herr Jona Simon

Herr Andreas Wita Herr Wita nimmt ab Punkt 2 (18:28 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Christoph Wolf

Mitunterzeichner/in

Herr Matthias Maurer

Herr Michael von Ehr

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Von der Verwaltung:

Frau Nadine Stemmler

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Herr Stephan Junk

Gäste:

Herr Fuchs, Saarbrücker Zeitung

Herr Revierförster Bommer zu Punkt 2

Herr Noß zu Punkt 4

Herr Dr. Backes zu Punkt 13 bis 15

Ortsvorsteher Burkholz

Zuhörer

In Vertretung des Bürgermeisters, Herr Stephan Rausch, begrüßt der Erste Beigeordnete, Herr Dirk Schäfer, alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 8/22 über die Sitzung vom 16.11.2022

2

Forstwirtschaftsplan 2023

3

Wahl eines neuen Beigeordneten

4

Festlegung der weiteren Vorgehensweise zur Dachsanierung "Leichenhalle Oberthal"

5

Umgestaltung des Dorfplatzes am Standort Denkmal in Steinberg-Deckenhardt

6

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022

7

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023

8

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal

9

Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal

10

Festlegung eines Sitzungsgeldes für den Jugendbeirat

11

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 8/22 über die Sitzung vom 16.11.2022

Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

An dieser Stelle (18:03 Uhr) nimmt das Ratsmitglied Axel Haab an der Sitzung teil.

2

Forstwirtschaftsplan 2023

Vorlage: BV/0551/2022

Der Vorsitzende begrüßt den Revierförster, Herrn Marco Bommer.

Herr Bommer habe den Forstwirtschaftsplan 2023 erstellt. In einer Präsentation stellt der Förster den Forstwirtschaftsplan vor und geht auf die einzelnen Positionen des Planes ein.

Der Plan schließt im Aufwand mit 111.597 € und im Erlös mit 98.110 € ab. Dies bedeute ein Revierergebnis von -13.487 €.

Das Ergebnis könne durch das neu aufgelegte Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, dessen Eckpunkte Herr Bommer ebenfalls vorstellt, kompensiert werden.

Ab dieser Stelle (18:28 Uhr) nimmt das Ratsmitglied Andreas Wita an der Sitzung teil.

Anschließend geht Herr Bommer auf Wortmeldungen der Ratsmitglieder ein. U. a. wird das Thema Brennholzverkauf angesprochen. Die Nachfrage sei höher als das Angebot. Es wird vorgeschlagen, über einen Verteilschlüssel bezüglich der Holzabnahme nachzudenken, d. h. es sollte eine maximale Menge geben, die ein Käufer abnehmen könne.

Was den Waldwegebau angehe, so bittet der Ortsvorsteher, Herr Burkholz, mit Priorität den Schotterweg zwischen Oberthaler Bruch und Nohmühle zu sanieren. Dieser Weg sei die Hauptverbindung zum Bostalsee und werde von vielen Wanderern und Radfahrern genutzt, so dass er in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden sollte.

Beschluss:

Dem Forstwirtschaftsplan wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Wahl eines neuen Beigeordneten

Vorlage: BV/0556/2022

Der Vorsitzende führt aus, Herr Timo Backes habe mit Schreiben vom 01.12.2022 erklärt, dass er sein Amt als Beigeordneter der Gemeinde Oberthal zum 14.12.2022 aus persönlichen Gründen niederlegen werde.

Gemäß § 66 Abs. 1 KSVG sei dies jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister möglich. Die Erklärung sei unwiderruflich.

Gemäß § 65 Abs. 1 KSVG habe der Gemeinderat aus seiner Mitte einen neuen ehrenamtlichen Beigeordneten zu wählen.

Die CDU-Fraktion schlägt für das Amt des Beigeordneten Herrn Thomas Conradi vor.

Anschließend werden Herr Johann Peltzer und Herr Dennis Baumgart einstimmig als Wahlhelfer bestellt.

In geheimer Wahl wählen die Ratsmitglieder den Beigeordneten. Die Wahlhelfer stellen folgendes Ergebnis fest:

Von den 27 abgegebenen Stimmen sind 27 Stimmen gültig:

17 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen

Damit ist Herr Thomas Conradi zum Beigeordneten gewählt. Herr Conradi nimmt die Wahl an.

Anschließend händigt der Vorsitzende Herrn Conradi die Ernennungsurkunde aus, und Herr Conradi leistet seinen Amtseid ab.

Darüber hinaus dankt der Vorsitzende Herrn Timo Backes für die geleisteten Dienste in seinem Amt als Beigeordneter und händigt ihm eine Dankurkunde aus.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gewählt

Ja 17 Nein 10

4

Festlegung der weiteren Vorgehensweise zur Dachsanierung "Leichenhalle Oberthal"

Vorlage: BV/0535/2022

Der Vorsitzende berichtet, in Teilbereichen der Dachflächen seien bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Man sei seinerzeit davon ausgegangen, dass durch eine Teilsanierung die Schadensursache behoben werden könne. Inzwischen seien jedoch weitere Schäden aufgetreten: durch Wassereintritt sei Feuchtigkeit in das Flachdach eingedrungen und habe die Dämmschicht erreicht.

Der vorhandene Dachaufbau entspreche nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und daher soll nunmehr eine grundhafte Dachsanierung vorgenommen werden, um dauerhaft Schäden an der Bausubstanz ausschließen zu können.

Mit den weiteren Planungen zur Umsetzung der Maßnahme sei das Architekturbüro Noß, St. Wendel, beauftragt worden. Der Vorsitzende erteilt das Wort nun an Herrn Noß, der die ausgearbeitete Ausführungsvariante vorstellt. Es sei mit Kosten von etwa 55.000,00 € zu kalkulieren.

Die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme sind in 2023 bereitzustellen.

Beschluss:

Es wird der vorgestellten Ausführungsvariante zur Dachsanierung der Leichenhalle Oberthal zugestimmt. Auf dieser Grundlage sind die zu erbringenden Leistungen von der Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe auf den Weg zu bringen und die notwendigen Mittel in 2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Umgestaltung des Dorfplatzes am Standort Denkmal in Steinberg-Deckenhardt

Vorlage: BV/0536/2022

Der Vorsitzende führt aus, unter Beachtung der förderrechtlichen Bestimmungen sollten mehrere Gestaltungsvorschläge für die Platzgestaltung mit Schaffung eines Aufenthalts- und Kommunikationsbereiches entwickelt werden. Die Aufgabenstellung soltel über eine Mehrfachbeauftragung von Planern in Zusammenarbeit mit Kernplan, Illingen, ausgelobt werden. Die Mehrfachbeauftragung sei nicht zuwendungsfähig; die anschließende Entwurfs-/Umsetzungsplanung werde gefördert. Die Planungskosten seien auf maximal 23 % der zuwendungsfähigen Gesamtprojektkosten gedeckt. Danach sollten 3 Landschaftsarchitekturbüros zu einem Honorar von jeweils 3.000,00 € folgende Planungsleistungen erbringen:

1.) Übersichtsplan im Maßstab 1 : 500 mit Darstellung der Verkehrswege, deren Verflechtungen und Hierarchie der Freiraum- und Funktionsbereiche sowie der Grünstrukturen.

2.) Ein Detailplan im Maßstab 1 : 200 mit Angaben der Oberflächengestaltung, Möblierung und Begrünung

3.) Ein Erläuterungsbericht mit Kostenschätzung

Der Verfasser der für sein Gestaltungskonzept die Zustimmung erhalte, werde mit der weiteren Umsetzung der eingereichten Planungsaufgabe beauftragt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung sei ausgeschlossen. Bei einer Weiterbeauftragung werde das vom Verfasser erhaltene Honorar in Anrechnung gebracht bzw. werden die erbrachten Leistungsphasen nicht erneut vergütet.

Die Maßnahme soll über das Förderprogramm „Nachhaltige Dorferneuerung“, die mit dem Zuschussgeber abzustimmen sei, realisiert werden. Die fehlenden Mittel für die Durchführung der Mehrfachbeauftragung stehen durch Mittelumschichtung „Gehweg Schlossstraße“ zur Verfügung.

Die fehlenden Mittel für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sind durch Mittelumschichtung bereitzustellen.

Beschluss:

Es wird die Mehrfachbeauftragung für die Umgestaltung des Dorfplatzes am Denkmal in Steinberg-Deckenhardt, wie dargestellt, über das Dorferneuerungsprogramm „Nachhaltige Dorferneuerung“ beschlossen. Die fehlenden Mittel für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sind durch Mittelumschichtung bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022

Vorlage: BV/0542/2022

Der Vorsitzende führt aus:

1. Mittelumschichtungen außerhalb der Deckungsfähigkeit

Bevor die einzelnen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können ist es erforderlich, Auszahlungen, die in 2020 erfolgt und nicht im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes finanziert waren, innerhalb des Haushaltsjahres entsprechend umzuschichten.

Ein Großteil der notwendigen Mittelumschichtungen konnte innerhalb des jeweiliegen Teilhaushaltes und damit innerhalb der Deckungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Mittelumschichtungen waren separat zu beschließen:

1) 6.950,79 € wurden mit Beschluss vom 07.09.2021 von der Maßnahme „Grüngutsammelstelle“ (Teilhaushalt 3) auf die Maßnahme „Infoterminal“ (Teilhaushalt 1) umgeschichtet.

2. Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2021 nach 2022

Gem. § 19 Abs. 1 KommHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gesetzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bzw. bei nicht begonnenen Maßnahmen bis zum Ende des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Ermächtigungen für Aufwendungen (=Ergebnishaushalt) sind jedoch grundsätzlich nicht übertragbar. Lediglich wenn bereits im Haushaltsplan ein Übertragungsvermerk angebracht wurde, kann eine Übertragung durch separaten Beschluss des Gemeinderates vorgenommen werden.

Dies haben wir in diesem Jahr bei den Mitteln der Ortsvorsteher und Ortsräte vorgenommen, da aufgrund der Pandemie Veranstaltungen, wie bspw. Seniorentage ausgefallen sind. Des weiteren wurde dies bei den projektbezogenen Straßensanierungen vorgenommen, da größere Maßnahmen (z. B. Sanierung Nelkenstraße) erst in 2022 abgerechnet wurden und so weitere Auftragsvergaben in 2022 verhindert hätten.

In den vorlielgenden Tabellen sind die Auszahlungsermächtigungen für Investitionen sowie die Aufwendungen der Ortsvorsteher und Ortsräte und Straßensanierungen, die in das Jahr 2022 übertragen werden sollen sowie die noch zu erwartenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt.

Beschluss:

1. Die in den vorliegenden Tabellen genannten Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 2.336.161,43 € werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

2. Die in den vorliegenden Tabellen genannten Auszahlungsermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 206-866,44 € werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023

Vorlage: BV/0544/2022

Der Vorsitzende erläutert, die Realsteuerhebesätze betragen bereits seit dem 01.01.2019:

Grundsteuer A: 300 v. H.  —  (gewogener Landesschnitt 306 v. H.)

Grundsteuer B: 400 v. H.  — (469 v. H.)

Gewerbesteuer: 415 v. H.  —  (445 v. H.)

Derzeit sei im Haushaltsplan 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung keine Hebesatzanpassung vorgesehen.

Von einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes sei auszugehen.

Trotzdem dürfe nicht vergessen werden, dass nach derzeitigem Planungsstand weitere zahlungsbezogene Defizite auflaufen werden. Ebenso könne in der Zeit der mittelfristigen Finanzplanung kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden

Bis einschließlich 2023 gelte noch eine Übergangsfrist, um die Vorgabe des Saarlandpaktes einhalten zu können. Bis dahin gebe es noch eine Defizitobergrenze und die noch auslaufenden zahlungsbezogenen Defizite können in einem langen Zeitraum von 2024 bis 2065 innerhalb von 41 Jahren getilgt werden.

Ab 2024 gelten dann die eigentlichen Vorgaben des Saarlandpaktes, dann müssten evtl. entstehende zahlungsbezogene Defizite unmittelbar ab dem jeweils zweitfolgenden Jahr innerhalb von drei Jahren getilgt werden.

Demnach dürfte es erforderlich sein, von diesem Zeitpunkt an wieder an Anpassungen der Realsteuerhebesätze heranzugehen.

Der derzeitige Haushaltspanentwurf (Stand: 29.11.2022) für das Haushaltsjahr 2023 geht von Erträgen aus der Grundsteuer A i. H. v. 18.300€ aus. Aus der Grundsteuer B werden voraussichtlich 543.100 € fließen und aus der Gewerbesteuer 1.082.000 €.

Beschluss:

Die Realsteuerhebesätze sollen unverändert bleiben. Der vorliegenden Satzung wird zugesetimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

8

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0547/2022

Nach den Bestimmungen des KSVG ist zu diesem Punkt ein besonderer Vorsitzender zu benennen. Aus der Mitte des Rates wird Herr Manfred Altmeyer einstimmig zum Vorsitzenden für diesen Punkt bestimmt.

Herr Altmeyer führt aus, dass das Abwasserwerk der Gemeinde als Eigenbetrieb gemäß § 19 und § 23 Eigenbetriebsverordnung (EigVo) verpflichtet sei, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu erstellen und diese nach § 124 KSVG i.V.m. § 24 Abs. 2 EigVO sowie der Jahresabschlussprüfungsverordnung prüfen zu lassen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2021 seien fristgerecht erstellt und gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021 von der Fa. ATAX GmbH, St. Ingbert, geprüft woden.

Die Fa. ATAX GmbH habe eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt.

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließe ab mit einem Gewinn in Höhe von 30.377,48 €. Es werde vorgeschlagen, den Gewinn zu einem Betrag von 15.789,95 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 14.587.53 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage entspreche damit der Differenz zwischen kalkulatorischer und tatsächlicher Abschreibung im Jahr 2021.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes wird wie folgt festgestellt:

1.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beläuft sich auf: 7.777.789,92 €

2.

Der Summe der Erträge: 1.253.661,20 € stehen Aufwendungen in Höhe von 1.223.283,72 € gegenüber

3.

Das Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 30.377,48 €

4.

Der Gewinn ist zu einem Betrag von 15.789,95 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen und zu einem Betrag von 14.587,53 € auf neue Rechnung vorzutragen

5.

Der Werkleitung wird für das Rechnungsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 25 Enthaltung 1

9

Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0548/2022

Der Vorsitzende berichtet, der Wirtschaftsplan und der Investitionsplan für das kommende Jahr seien in Abstimmung mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden.

Im Erfolgsplan werde mit einem Jahresgewinn von 16.733 € gerechnet. Der Jahresgewinn soll zu einem Betrag von 15.790 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, der Betrag von 943 € sei auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vermögensplan sei, wie vorgeschrieben, ausgeglichen.

Investiert würden insgesamt 385.000,00 €. Größte Projekte seien die Sanierung des Regenüberlaufs in der Kripp in Gronig, die Sanierung des Mischwasserkanals „Vorm Wald“ in Steinberg-Deckenhardt, die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Steinberger Straße in Güdesweiler, sowie die Sanierung sonstiger schadhafter Kanäle in allen Ortsteilen.

Die Ausgaben des Vermögensplans müssten wiederum größtenteils durch Darlehen abgedeckt werden. Hier sei die Aufnahme von Krediten in Höhe von 570.795,00 € geplant.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2023 und das Investitionsrogramm 2022 - 2026 wird, wie vorgelegt,beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

10

Festlegung eines Sitzungsgeldes für den Jugendbeirat

Vorlage: BV/0549/2022

Der Vorsitzende führt aus, in der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2022 sei die Satzung über die Einrichtung eines Jugendbeirates beschlossen worden.

Danach erhalten gemäß § 10 (Entschädigung der Beiratsmitglieder) die Jugendbeiratsmitglieder zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbunden baren Auslagen ein Sitzungsgeld, welches vom Gemeinderat festzulegen sei.

Die Sitzungsgelder für die Ortsräte betragen derzeit 20 €, für den Gemeinderat betrage das Sitzungsgeld 30 €.

Herr Thomas Conradi, CDU-Fraktion, erklärt, entgegen der Haltung seiner Fraktion im Hauptausschuss am 08.12.2022 schlage seine Fraktion nunmehr vor, den stimmberechtigten Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € und den beratenden Mitgliedern ein Sitzungsgeld von 5,00 € zu zahlen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Uwe Schäfer, erwidert, dies sei zwar eine kosmetische Änderung; der SPD-Fraktion gehe es hier ums Prinzip und lehne den Beirat in der vorhandenen Konstitution ab.

Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 einzustellen.

Beschluss:

Es wird ein Sitzungsgeld von 20,00 € für die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendbeirates und ein Sitzungsgeld von 5,00 € für die beratenden Mitglieder des Jugendbeirates festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 16 Nein 10

11 Mitteilungen und Anfragen

An dieser Stelle werden Weihnachts- und Neujahrswünsche ausgesprochen. Die Fraktionen danken sich gegenseitig für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.