Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:
| - | Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 1994), |
| - | Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1999 und 31.12.1999) |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 2004). |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 15 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 03.07.2009 bis 31.12.2009). |
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
1. Friedhof Steinberg-D.:
| Freitag, den | 21.03. | bis | Samstag, den | 22.03.2025 |
2. Güdesweiler:
| Freitag, den | 28.03. | bis | Samstag, den | 29.03.2025 |
3. Friedhof Oberthal:
| Freitag, den | 04.04. | bis | Samstag, den | 05.04.2025 |
4. Friedhof Gronig:
| Freitag, den | 11.04. | bis | Samstag, den | 12.04.2025 |
Je nach Bedarf, steht der Anhänger auch an einem weiteren Wochenende bereit.
Die jeweiligen Termine hierzu werden dann rechtzeitig an gleicher Stelle veröffentlicht.
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2025 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal und § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.