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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT GR/008/2023 über Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:00 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Jochen Backes

Herr Backes nimmt ab Punkt 3 (18:11 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Timo Backes

Herr Dennis Baumgart

Herr Thomas Conradi

Herr Björn Gebauer

Herr Axel Haab

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Dennis Meisberger

Herr Christian Paulus

Herr Johann Peltzer

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Herr Uwe Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Frau Anneliese Schumacher

Jennifer Seibert

Herr Jona Simon

Herr Simon nimmt ab Punkt 3 (18:07 Uhr) an der Sitzung teil.

Herr Andreas Wita

Herr Christoph Wolf

Mitunterzeichner/in

Herr Dirk Schäfer

Herr Michael von Ehr

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Frank Henkes

Frau Ingrid Keiper

Herr Frank Schön

Herr Frank Schröder

Von der Verwaltung:

Herr Stephan Junk

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Frau Nadine Stemmler

Gäste:

Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung

Herr Hugo Kern, Firma Kernplan GmbH

Herr Marco Bommer, Förster

1 Zuhörer

Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Der Gemeinderat erkennt vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 6/23 über die Sitzung vom 27.09.2023

2

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 7/23 über die Sitzung vom 8.11.2023

3

Forstwirtschaftsplan 2024

4

Solarkonzept für die Gemeinde Oberthal

5

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal - hier: Beschlüsse zur Abwägung der vorgebrachten Stellungsnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden

6

Bebauungsplan "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

7

Wahl eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters anlässlich der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024

8

Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Oberthal (m/w/d)

9

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2024

10

Beratung über die Gestaltung der Stele und die Namensgebung des Multifunktionsplatzes

11

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

12

Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

13

Herstellung des Einvernehmens zu den Konzeptionsplänen des EVS zur Sanierung bzw. zum Ausbau der Abwasseranlage Güdesweiler

14

Gestaltung der Namenstafeln für die Baumbestattung

15

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

16

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

17

Stellenplan 2024

18

Investitionsprogramm 2022 - 2027

19

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

20

1. Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Oberthal über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis

21

Verlängerung des Vertrages zur Beteiligung an den Kosten für Fund- und Abgabetiere der Tierheime in Niederlinxweiler und Homburg

22

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 6/23 über die Sitzung vom 27.09.2023

Beschluss:

Der Rat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 7/23 über die Sitzung vom 8.11.2023

Beschluss:

Der Rat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Forstwirtschaftsplan 2024

Vorlage: BV/0715/2023

Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende den Förster, Herrn Marco Bommer, der den Forstwirtschaftsplan aufgestellt habe. Herr Bommer erläutert dem Rat den Plan wie folgt:

Zunächst gibt der Förster einen Überblick über den Gesamtaufwand von 111.451 € und erläutert die Positionen:

- Wiederbewaldung

25.755 €

- Verkehrssicherung

17.850 €

- Holzeinschlag

34.321 €

- Beförsterung

28.525 €

- Wegebau

5.000 €

Aus dem Holzverkauf würden Einnahmen von ca. 94.700 € erwartet:

- Fichte, 1.600 fm

42.600 €

- Buche, 550 fm

32.730 €

- Eiche, 110 fm

6.280 €

- Sonstige Laubhölzer, 220 fm

13.090 €

Das Revierergebnis für den Gemeindewald Oberthal stelle sich wie folgt dar:

Summe Aufwand

-111.451 €

-132.626 €

Summe Einnhamen

+94.700 €

+99.909 €

-16.751 €

-32.717 €

Neues Förderprogramm Bund

+37.000 €

Revierergebnis 2024:

4.283 €

Beschluss:

Der Forstwirtschaftsplan wird, wie vorgelegt, verabschiedet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Solarkonzept für die Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0674/2023

Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Kern von der Firma Kernplan GmbH.

Der Bürgermeister führt aus, dass der Bundesgesetzgeber in dem neuen EEG 2023 beschlossen habe, dass die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzubringen seien, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral sei. Infolgedessen werde auf die Kommunen ein enormer Druck von Eigentümern und Projektierern mit dem Hinweis auf das neue EEG zukommen.

Da großflächige Freiflächen-PV-Anlagen aufgrund ihrer Flächengröße und Einsehbarkeit sehr prägend für die kommunale Entwicklung seient, sei ein nachvollziehbares Konzept zu erstellen, um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten und einen Wildwuchs von Anlagen mit etwaigen Interessenskonflikten zu vermeiden. Danach seien Standorte zu definieren, auf denen eine Bauleitplanung zur Errichtung von PV-Anlagen ermöglicht werden können.

Kernplan, Illingen, habe in Abstimmung mit der Verwaltung ein solches Konzept erstellt, das Herr Kern den Ratsmitgliedern anschließend umfänglich vorstellt.

Beschluss:

Das vorliegende Solarkonzept für die Gemeinde Oberthal wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal - hier: Beschlüsse zur Abwägung der vorgebrachten Stellungsnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Vorlage: BV/0694/2023

Der Bürgermeister erläutert, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 03.05.2023 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ beschlossen. Im nächsten Verfahrensschritt seien nunmehr die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Auch zu diesem Thema trägt Herr Kern von der Fa. Kernplan dem Rat entsprechende Erläuterungen vor.

Beschluss:

Es wird die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Billigung des Entwurfes, zur öffent-lichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Bebauungsplan "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Vorlage: BV/0695/2023

Der Bürgermeister führt aus, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 03.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, beschlossen. Demzufolge seien im nächsten Verfahrensschritt die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Herr Kern von der Firma Kernplan gibt den Ratsmitgliedern weitere Erläuterungen zu diesem Thema.

Beschluss:

Es wird die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, zur Anpassung des Geltungsbereiches, zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden zum Bebauungs-plan „Gewerbegebiet Wallfeld“, 3. Erweiterung, in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, gemäß Anlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7

Wahl eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters anlässlich der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024

Vorlage: BV/0668/2023

Der Vorsitzende führt aus, gemäß § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sei der Bürgermeister gleichzeitig auch Gemeindewahlleiter. Stellvertretender Gemeindewahlleiter sei der gesetzliche Vertreter des Bürgermeisters. Gesetzliche Vertreter des Bürgermeisters seien die Beigeordneten.

§ 7 Abs. 2 KWG bestimme, dass nicht Gemeindewahlleiter oder stv. Gemeindewahlleiter sein kann, wer Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stv. Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Es sei davon auszugehen, dass der Bürgermeister keine der genannten Rollen einnehmen werde und damit Gemeindewahlleiter sein könne. Gleichzeitig werden beide Beigeordneten voraussichtlich Wahlbewerber sein und können somit nicht stv. Gemeindewahlleiter sein.

In diesem Fall wähle der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen stv. Gemeindewahlleiter. Gem. § 46 KSVG werden Wahlen durch geheime Abstimmung vorgenommen.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Jochen Klemm zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu wählen.

Anschließend werden aus der Mitte des Rates Herr Dirk Schäfer und Herr Christoph Wolf als Wahlhelfer benannt und die Wahl eines besonderen stv. Gemeindewahlleiters wird geheim durchgeführt.

Von den 23 abgegebenen Stimmen sind 23 Stimmen gültig und 23 Stimmen für Herrn Jochen Klemm abgegeben. Herr Klemm ist damit zum stellv. Gemeindewahlleiter gewählt.

Beschluss:

Der Gemeinderat wählt Herrn Jochen Klemm als besonderen stv. Gemeindewahlleiter für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen.

Wahlergebnis:

einstimmig dafür

8

Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Oberthal (m/w/d)

Vorlage: BV/0704/2023

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Termin für die Bürgermeisterwahl vom Ministerium für Inneres und Sport auf den 09.06.2024 festgelegt worden sei; eine evtl. notwendige Stichwahl finde am 23.06.2024 statt. Beide Wahltage entsprechen den Wahltagen der Europa- und Kommunalwahlen.

Die Stelle des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin sei gemäß § 55 KSVG öffentlich auszuschreiben. Die Frist zur Einreichung einer Bewerbung ende am 66. Tag vor der Wahl, also am 04.04.2024, 18.00 Uhr. Die Bewerbung sei unabhängig vom ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt einzureichenden Wahlvorschlag zu betrachten.

Die Stellenausschreibung soll in den Oberthaler Nachrichten, in der Saarbrücker Zeitung sowie auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht werden.

Um Kosten zu sparen, sei ursprünglich vorgesehen gewesen, die Stellenausschreibung in der Saarbrücker Zeitung als verkürzte Fassung mit entsprechendem Verweis auf die Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Das Referat C1 des Ministeriums für Inneres und Sport habe jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung einer Kurzfassung dem Ausschreibungserfordernis bei der Bürgermeisterstelle nicht ausreichend Rechnung getragen werde.

Die Kosten für eine entsprechende rechtssichere Ausschreibung belaufen sich auf ca. 6.000,00 €.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Stellenausschreibung in der Saarbrücker Zeitung, den Oberthaler Nachrichten sowie auf der Webseite in der komplett vorliegenden Fassung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

9

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2024

Vorlage: BV/0692/2023

Der Bürgermeister führt aus, dass die Realsteuerhebesätze bereits seit dem 01.01.2019 betragen:

Grundsteuer A: 300 v. H.

(gewogener Landesschnitt 309 v. H.)

Grundsteuer B: 400 v. H.

(474 v. H.)

Gewerbesteuer: 415 v. H.

(449 v. H.)

Derzeit sei im Haushaltsplan 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung keine Hebesatzanpassung vorgesehen.

Von einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes sei auszugehen.

Trotzdem dürfe nicht vergessen werden, dass nach derzeitigem Planungsstand weitere zahlungsbezogene Defizite auflaufen werden. Ebenso könne in der Zeit der mittelfristigen Finanzplanung kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

Ab 2024 gelten die eigentlichen Vorgaben des Saarlandpaktes, dann müssen evtl. entstehende zahlungsbezogene Defizite unmittelbar ab dem jeweils zweitfolgenden Jahr innerhalb von drei Jahren getilgt werden. Nach derzeitiger Planung müssen im Jahr 2027 Defizite in Höhe von 160 T€ getilgt werden.

Beschluss:

Der Satzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

10

Beratung über die Gestaltung der Stele und die Namensgebung des Multifunktionsplatzes

Vorlage: BV/0696/2023

Der Bürgermeister führt aus, im Rahmen des Förderprojektes „multifunktionaler Platz für Tourismus, Astronomie und Feste“ in Oberthal soll als weiteres Gestaltungselement u.a. eine Stele im Bereich der Einfahrt zum Platz hin aufgestellt werden. Die Firma Azzurromedia, Oberthal, habe hierfür einen Planentwurf mitsamt Beschreibung vorgelegt.

Für die Lieferung und Montage der Stele inkl. Ständerkonstruktion, Entwurfs- und Satzarbeiten, Anfertigen der Schilder samt Konturschnitten inkl. Exponat, Lieferung eines Fundamentplanes sind nach einer groben Kostenschätzung vorläufig Kosten von rd. 6.500,00 € brutto zu veranschlagen. Das Fundament sei bauseits durch den Auftraggeber herzustellen.

Das Tourismus-Projekt wurde ausschließlich auf Grundlage der Weltraum-Mission „Cosmic Kiss“ unseres Astronauten Dr. Matthias Maurer entwickelt und unter diesen Voraussetzungen vom Zuschussgeber mit 95 % bezuschusst. Daher sei als Namensbezeichnung „Dr. Matthias Maurer-Platz“ vorgeschlagen worden.

Der Ortsrat Oberthal habe sich jedoch dafür ausgesprochen, dass Plätze und Straßen nicht nach lebenden Personen benannt werden sollten und sich daher für die Bezeichnung „Brühlplatz“ ausgesprochen.

Der Rat bittet, bei der weiteren Projektumsetzung darauf zu achten, dass die chronologische Reihenfolge der auf der Stele aufgeführten Astronauten bzw. Missionen eingehalten wird.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem vorgelegten Planentwurf für die Stele und der Namensgebung „Brühlplatz“ für den multifunktionalen Platz für Tourismus, Astronomie und Feste in Oberthal zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0705/2023

Nach den Vorschriften des KSVG, so führt der Bürgermeister aus, sei zu diesem Punkt ein besonderer Vorsitzender aus der Mitte des Rates zu benennen. Hierzu wird einstimmig Herr Manfred Altmeyer bestimmt.

Herr Altmeyer trägt vor, dass das Abwasserwerk der Gemeinde als Eigenbetrieb gemäß § 19 und § 23 Eigenbetriebsverordnung (EigVo) verpflichtet sei, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu erstellen und diese nach § 124 KSVG i.V.m. § 24 Abs. 2 EigVO sowie der Jahresabschlussprüfungsverordnung prüfen zu lassen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2022 seien fristgerecht erstellt und gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2022 von der Fa. ATAX GmbH, St. Ingbert, geprüft worden.

Die Fa. ATAX GmbH habe eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließe ab mit einem Gewinn in Höhe von 8.323,39 €. Aufgrund der Differenz zwischen kalkulatorischer und tatsächlicher Abschreibung im Jahr 2022 in Höhe von 31.065,03 € werde vorgeschlagen, den Gewinn der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes wird wie folgt festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich auf: 8.446.579,99 €
  2. Der Summe der Erträge: 1.228.818,58 € stehen Aufwendungen in Höhe von 1.220.495,19 € gegenüber
  3. Das Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 8.323,39 €
  4. Der Gewinn ist in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zuzuführen
  5. Der Werkleitung wird für das Rechnungsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 20 Enthaltung 3

12

Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0706/2023

Der Vorsitzende führt aus, der Wirtschaftsplan und der Investitionsplan für das kommende Jahr seien in Abstimmung mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden.

Im Erfolgsplan werde mit einem Jahresverlust von 13.552 € gerechnet. Der Jahresverlust soll aus dem bestehenden Gewinnvortrag (der sich Ende 2022 auf ca. 110.000 € beläuft) getilgt werden. Der Vermögensplan sei, wie vorgeschrieben, ausgeglichen.

Investiert würden insgesamt 385.000,00 €. Größte Projekte seien die hydraulische Berechnung u. Sanierungsplanung Oberthal, die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Straße „Zur Baumschule“, sowie die Sanierung sonstiger schadhafter Kanäle in allen Ortsteilen.

Die Ausgaben des Vermögensplans würden teils durch Darlehen abgedeckt, teils durch eine Verminderung des Nettogeldvermögens. Hier sei die Aufnahme von Krediten in Höhe von 300.000,00 € geplant, während das Nettogeldvermögen um 290.680 € vermindert werde (von ca. 346.000 auf ca. 55.000 €).

Der Wirtschaftsplan liegt mit allen Anlagen den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2024 und das Investitionsprogramm 2023 – 2027 werden, wie vorgelegt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

13

Herstellung des Einvernehmens zu den Konzeptionsplänen des EVS zur Sanierung bzw. zum Ausbau der Abwasseranlage Güdesweiler

Vorlage: BV/0707/2023

Der Bürgermeister führt aus, der EVS habe mitgeteilt, dass eine größere Baumaßnahme erforderlich sei, um die Abwasseranlage Güdesweiler im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte für die Umweltbelastung weiterhin betreiben zu können. Im Rahmen der Maßnahmenplanung habe der EVS das Einvernehmen der Gemeinde zu den Konzeptionsplänen herzustellen. Die Maßnahme sei vom Leiter des Geschäftsbereichs Planung/Konzeption beim EVS, Dr. Ralf Hasselbach, in der Werksausschusssitzung vorgestellt worden.

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2027 fertiggestellt werden. Für die Durchführung der Maßnahme werde der EVS einen Sonderbeitrag erheben, der im Folgejahr nach Fertigstellung der Maßnahme fällig werde und der das Abwasserwerk mit Kosten in Höhe von voraussichtlich 568.927,35 € (50% Anteil an den Gesamtkosten) belaste.

Nach Rücksprache mit dem EVS kann die Zahlung des Sonderbeitrags auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Somit wären im Wirtschaftsplan des Abwasserwerks voraussichtlich ab 2028 jährlich 113.785,47 € für den Sonderbeitrag bereitzustellen.

Beschluss:

Die Zustimmung zu den Konzeptionsplänen des EVS wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

14

Gestaltung der Namenstafeln für die Baumbestattung

Vorlage: BV/0710/2023

Der Bürgermeister führt aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung vom 01.03.2023 die Neufassung einer Richtlinie über den Erwerb an den Rechten und Pflege einer Grabstätte im Sinne des § 17a der Friedhofssatzung (Baumgräber) beschlossen habe.

§ 3 dieser Richtlinien laute wie folgt:

„Die Grabfelder werden von der Gemeinde durch Stelen gekennzeichnet. Es werden keine zusätzlichen Grabmale zugelassen.

Die Kennzeichnung jeder einzelnen Grabstätte erfolgt ebenfalls durch die Gemeinde, und zwar mittels einer Tafel, die jeweils auf einer dem betreffenden Baum zugeordneten Stele angebracht wird. Auf jeder Tafel stehen Namen, Vorname, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen.“

Die Ausgestaltung der einzelnen Tafeln habe bislang noch ausgestanden und sei nun endgültig (vor Freigabe für Beisetzungen von Aschenurnen auf dem Baumgräberfeld) festzulegen.

Die Gemeindeverwaltung habe hierzu unterschiedliche Mustervorschläge bei verschiedenen Firmen eingeholt und auf der Grundlage der Angebote hierzu die

entstehenden Kosten für die Fertigung pro Schild (inkl. Eigenleistungen – das Aufkleben

der Tafeln) kalkuliert.

Die Kosten pro Tafel werden in Form einer entsprechenden Gebühr (Höhe der Gebühr: 50,00 EUR) in die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oberthal aufgenommen.

Seitens der Gemeindeverwaltung werde das Muster der Fa. Schilder Heinrich vorgeschlagen. Es handele sich hierbei um ein Namensschild aus Edelstahl, in welches die Daten lasergraviert werden. Jeder andere Lieferant habe lediglich Aludibond mit einem entsprechend Aufkleber angeboten.

Beschluss:

Die einzelnen Grabstätten der Baumbestattungsfelder werden mit Namensschildern aus Edelstahl gekennzeichnet. Die Daten werden lasergraviert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

15

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Vorlage: BV/0711/2023

Neufassung/Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung (Baumbestattung)

Der Bürgermeister führt aus, dass der Gemeinderat sich bereits in seiner Sitzung am 01.03.2023 über die Gebühren im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Bestattungsform (Baumbestattung) beschlossen habe. Mit dem Beschluss seien jedoch lediglich die Grabnutzungsgebühren und die Grabherstellungs- und Bestattungsgebühren festgelegt (auch im Fall einer Zweitbelegung) worden.

Parallel dazu seien in der Sitzung Richtlinien für den Erwerb von Baumgrabstätten beschlossen worden.

In diesen heißt es in § 3:

Die Grabfelder werden von der Gemeinde durch Stelen gekennzeichnet. Es werden keine zusätzlichen Grabmale zugelassen.

Die Kennzeichnung jeder einzelnen Grabstätte erfolgt ebenfalls durch die Gemeinde, und zwar mittels einer Tafel, die jeweils auf einer dem betreffenden Baum zugeordneten Stele angebracht wird. Auf jeder Tafel stehen Namen, Vorname, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen.

Neufassung/Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung (Bestattungskosten)

Der Grabaushub für die Reihen-, Rasen- und „normalen“ Urnenerdgräber auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal erfolgt durch die Fa. LA Garten- und Landschaftsbau, Kleinbahnstraße 15, 66687 Wadern-Nunkirchen, wobei die Preise seit 01.01.2017 bis 30.04.2022 konstant waren. Ab dem 01.05.2022 wurden die Preise von der Firma erhöht. Grund dafür sind die stark gestiegenen Maschinen-, Material- sowie Kraftstoffkosten. Am

02.10.2023 nun teilte die Firma mit, dass die Preise erneut angehoben werden, und zwar ab 01.01.2024. Als Begründung hierfür wurde die immer noch anhaltende extreme Wirtschafts-lage und die dadurch immer noch ansteigenden Kosten (Kraftstoffe, Mautgebühr, Deponiekosten etc.) angegeben. Wobei die Deponiekosten, so der Firmeninhaber, mit am meisten zu Buche schlagen, seit der „Steinbruch“ vormals Fa. Hubert Bier GmbH auf die Fa. SMR GmbH übergegangen ist.

Seitens der Verwaltung erfolgte zwischenzeitlich eine öffentliche Ausschreibung.

Das Ergebnis der Ausschreibung ergab die oben angegebenen Preise.

Aus diesem Grund ist die Friedhofsgebührensatzung in folgenden Punkten zu ändern.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

16

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Vorlage: BV/0693/2023

1. Mittelumschichtungen außerhalb der Deckungsfähigkeit

Bevor die einzelnen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können, sei es erforderlich, Auszahlungen, die in 2022 erfolgt und nicht im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes finanziert waren, innerhalb des Haushaltsjahres entsprechend umzuschichten.

Ein Großteil der notwendigen Mittelumschichtungen konnte innerhalb des jeweiligen Teilhaushaltes und damit innerhalb der Deckungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Mittelumschichtungen waren separat zu beschließen:

1) 100.000 € wurden mit Beschluss vom 03.03.2023 von der Maßnahme Grüngutannahmestelle (Teilhaushalt 3) auf die Maßnahme Erweiterung Gewerbegebiet Wallfeld (Teilhaushalt 4) umgeschichtet.

2. Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2022 nach 2023

Gem. § 19 Abs. 1 KommHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gesetzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bzw. bei nicht begonnenen Maßnahmen bis zum Ende des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Ermächtigungen für Aufwendungen (=Ergebnishaushalt) seien jedoch grundsätzlich nicht übertragbar. Lediglich, wenn bereits im Haushaltsplan ein Übertragungsvermerk angebracht wurde, könne eine Übertragung durch separaten Beschluss des Gemeinderates vorgenommen werden.

Dies werde in der Regel bei den Mitteln der Ortsvorsteher und Ortsräte vorgenommen. Des weiteren sei dies bei den projektbezogenen Straßensanierungen vorgenommen worden, da größere Maßnahmen erst in 2023 abgerechnet worden seien und so weitere Auftragsvergaben in 2023 verhindert hätten.

In den vorliegenden Tabellen seien die Auszahlungsermächtigungen für Investitionen sowie die Aufwendungen der Ortsvorsteher und Ortsräte und Straßensanierungen, die in das Jahr 2023 übertragen werden sollen sowie die noch zu erwartenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt und begründet.

Die Vorlage zum Beschluss der Ermächtigungsübertragungen erfolge so spät im Jahresverlauf, da sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses immer wieder Änderungen der noch zur Übertragung zur Verfügung stehenden Mittel ergeben könnten.

Beschluss:

1. Die in den vorliegenden Tabellen genannten Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 5.203.796,10 € werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

2. Die in den vorliegenden Tabellen genannten Auszahlungsermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 93.380,36 € werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

17

Stellenplan 2024

Vorlage: BV/0701/2023

Der Bürgermeister erläutert, dass der Stellenplan ist gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 KSVG Bestandteil des Haushaltsplanes sei. Er soll gem. § 79 Abs. 1 Satz 4 KSVG gleichzeitig mit der Haushaltssatzung beschlossen werden.

Teil A: Beamte

Die Stelle Nr. 3 war bis zum 01.09.2022 mit einem Mitarbeiter im Fachbereich 2 besetzt und in A8 besoldet. Mit seiner Berufung zum Fachbereichsleiter wurde dieser auf die Stelle Nr. 4 zugewiesen und zwischenzeitlich in A9 befördert. Die Aufgabenverteilung der Stelle Nr. 3 soll nun angepasst und in Besoldungsgruppe A9 neu besetzt werden.

Die bisher mit A11 bewertete Stelle Nr. 4 ist nun mit dem Fachbereichsleiter im mittleren Dienst besetzt. Die Bewertung soll daher künftig in A9z m.D. erfolgen. Die Amtszulage kann für jeweils 30% der 9er Stellen ausgewiesen werden (nach Fn 3 zu Bes.gr. A 9 BbesG). Die Gewährung der Amtszulage entspricht einer Besoldung wie in Besoldungsgruppe A10.

Teil B: Beschäftigte

Die Stelle Nr. 7 wird neu geschaffen. Sie soll im einerseits die Tätigkeit am Empfang und der Telefonzentrale sowie die Verwaltung des Archivs abdecken. Ein zweiter Aufgabenschwerpunkt wird die Digitalisierung und entsprechende Zuweisung aller Posteingänge und Rechnungen sein. Hierzu gehören dann auch eingehende Kenntnisse in D3, unserem Dokumentenmanagementsystem.

Durch die Übernahme der Tätigkeit als Generationenbeauftragte ist die stetige Besetzung des Empfangs durch die bisher dort beschäftigte Mitarbeiterin nicht ausreichend gewährleistet. Dies wiederum belastet andere Mitarbeiterinnen durch notwendige Vertretungen.

Die Stelle Nr. 18 war bisher mit einer Kinderpflegerin besetzt und in Entgeltgruppe S3 vergütet. Bei einer Neubesetzung ist eine Erzieherin eingestellt worden, ihr steht tariflich die Entgeltgruppe S8a zu.

Ebenso neu geschaffen wird die Stelle Nr. 28 im Bereich der KiTa. Dort haben wir bisher lediglich den Mindestpersonalschlüssel (568 Stunden) besetzt. Seit 2023 wird seitens des Landes auch Personal bezuschusst, das über diese Mindestpersonalisierung hinausgeht. Dies wird mit der neu geschaffenen Stelle erreicht.

Die Mitarbeiterin auf Stelle Nr. 42 wurde zur Betreuung der Flüchtlinge eingestellt. Sie übernimmt zunehmen auch andere Verwaltungsaufgaben im Fachbereich 4. In diesem Zusammenhang wurde anhand der Stellenbeschreibung eine externe Stellenbewertung beauftragt. Diese Bewertung liegt noch nicht vor, es wird mit einer Eingruppierung in EG5 gerechnet, die Stelle wird entsprechend ausgewiesen.

Auf die Stelle Nr. 49 erfolgt die Besetzung mit dem neuen Bauhofleiter. Bisher ist der Leiter des Bauhofes in EG5 eingruppiert und hat zusätzlich eine persönliche Zulage erhalten. Die Stelle wird zum 01.01.2024 neu besetzt, der entsprechende Mitarbeiter verfügt über eine Meisterausbildung. Eine darauf abgestimmte externe Stellenbewertung liegt vor und ergibt eine Eingruppierung in EG 8.

Weitere Bemerkungen:

Die Stelle des Energiemanagers ist nicht im Stellenplan enthalten, da es sich hier um eine befristete Projekttätigkeit handelt. Die Stelle wird nur besetzt, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Förderung auf Eis liegen könnte, bis die Unklarheiten beim Klimafonds auf Bundesebene geklärt sind.

Im Fb4 soll im Laufe des Jahres die noch freie Kapazität an vorhandenen Stellen (19 Stunden) für administrative Tätigkeiten besetzt werden. Dies wirkt sich nicht auf den Stellenplan aus, die Kosten sind entsprechend berücksichtigt.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Thomas Conradi, erklärt, seine Fraktion werde dem Stellenplan, wie vorgelegt, zustimmen. Seine Fraktion spreche sich insbesondere für die Schaffung der neuen Stelle Nr. 7 aus. Um den ständigen Forderungen auf mehr Dienstleistung gerecht zu werden, bedeute es im Umkehrschluss, auch mehr Personal zur Verfügung zu stellen, zumal bei krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen die Verwaltungsabläufe nicht ordnungsgemäß funktionierten. Trotz interkommunaler Zusammenarbeit würden immer mehr Aufgaben auf die Kommunen zukommen. Dies wiederum bedeute eine Überbelastung der vorhandenen Arbeitskräfte, worunter die Qualität leide. Schließlich habe die Gemeinde als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal.

Herr Uwe Schäfer, SPD-Fraktion, widerspricht dieser Haltung. Die SPD-Fraktion lehne bei der Beamtenstelle Nr. 4 die Zahlung einer Amtszulage ab. Die Voraussetzungen hierfür seien nicht gegeben.

Ferner spreche sich die SPD-Fraktion auch gegen die Schaffung einer neuen Stelle Nr. 7 aus. Hier sei vielmehr ein durchdachtes Personalmanagement gefragt. Eine neue Stelle zu schaffen, könne sich die Gemeinde nicht leisten. Sie verursache nicht unerhebliche jährliche Kosten. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht sehe die SPD ebenfalls nicht.

Seine Fraktion werde aus dargestellten Gründen den Stellenplan ablehnen.

Beschluss:

Dem Stellenplan 2023 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 14 Nein 9

18

Investitionsprogramm 2022 - 2027

Vorlage: BV/0712/2023

Der Vorsitzende führt aus, das Investitionsprogramm sei auf Seite 177 - 202 im Entwurf des Haushaltsplanes enthalten.

Die wesentlichen Aussagen zum Investitionsprogramm sind im Vorbericht zum Haushaltsplan unter der Pos. 3.1.3. zu finden. Der Kämmerer, Herr Tobias Schön, erläutert dem Rat anschließend die wichtigsten Punkte des Investitionsprogrammes, wie beispielsweise Kindergartenneubau, Erneuerung des Anstriches der Fassade der Grundschule, technische Ausstattung des Rathauses, Maßnahmen über die Teilnehmergemeinschaft.

Beschluss:

Dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2027 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

19

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Vorlage: BV/0713/2023

Der Vorsitzende erläutert, laut § 85 Abs. 1 KSVG sei der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. Der Stellenplan sei gem. 82 Abs. 2 KSVG wiederum Bestandteil des Haushaltsplanes. Daneben sei das Investitionsprogramm gem. § 90 Abs. 2 S.2 KSVG vom Gemeinderat zu beschließen.

Mit Inkrafttreten des Saarlandpaktes seien die Vorgaben zum doppischen Haushaltsausgleich sowie zur Erstellung eines Haushaltssanierungsplanes oder eines Sanierungshaushaltes außer Kraft gesetzt.

Der vorliegende Vorbericht enthalte die wesentlichen Rahmenaussagen zum Haushaltsplan 2024 einschließlich einiger Angaben zum Saarlandpakt.

Die Vorgaben zur Genehmigungsfähigkeit des Haushalts seien eingehalten.

Der Bürgermeister führt aus, immer weitere Aufgaben und damit verbundene Kosten kämen auf die Kommunen zu: Wärmeplanung, ÖPNV, Unterbringung von Flüchtlingen, Sicherheit in Feuerwehr- und Katastrophenschutz, Schaffung von Betreuungsplätzen für Kita und Ganztagsschulen, um nur einige zu nennen.

Der Kämmerer, Herr Tobias Schön, stellt anschließend dem Rat die wichtigsten Positionen des Haushaltes vor und erläutert diese.

Herr Thomas Conradi, CDU-Fraktion, führt zum Haushalt folgendes aus:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stephan Rausch, werte Kolleginnen und Kollegen im Rat, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir stehen heute hier, um einen Blick auf unseren kommunalen Haushalt zu werfen. Es ist eine Zeit der Unbeständigkeit und Unsicherheit. Dies nicht nur auf weltpolitischer Bühne, sondern auch innenpolitisch in der Bundesrepublik Deutschland, sowie insbesondere auch im Saarland.

Die fehlende Gewissheit über staatliche Zuweisungen, der Mangel an einem klaren finanziellen Rahmen, mangelnde Führungskompetenz von höherer Ebene erfordern von uns, dass wir sorgfältig abwägen und unsere wenigen verfügbaren Ressourcen verantwortungsvoll einsetzen. Diese Situation erfordert von uns allen eine kritische Betrachtung unserer Ausgaben und eine strategische Herangehensweise, um trotz der vorherrschenden Unsicherheiten die Stabilität unseres Haushalts zu gewährleisten.

Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass mit unseren konservativen Haushaltsansätzen böse Überraschungen ausgeblieben sind, und wir bislang unsere Gemeinde erfolgreich weiterentwickeln konnten. Diesen Weg wollen wir als CDU-Fraktion im Gemeinderat fortsetzen.

Zum Haushalt 2024:

Von Seiten der CDU-Fraktion sind folgende markante Punkt zu nennen:

Allgemeine Punkte zum Haushalt:

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 investieren wir gemäß unseren finanziellen Möglichkeiten in allen Ortsteilen.

Nachdem die CDU-Fraktion mit dem vergangenen Haushalt/Stellenplan die personellen Probleme bei der Tagesverfügbarkeit unserer Feuerwehr erfolgreich angestoßen hat, stehen mit dem Haushalt 2024 wieder Investitionen in die Ausrüstung bzw. die Ertüchtigung der Gerätehäuser, auch mit Blick auf Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger in Krisen- und Katastrophenzeiten, im Vordergrund.

Die Investitionen in Straßen, Wege, Plätze, Friedhofswesen, sowie unseren Gemeindebauhof sind „greifbare“ Investitionen, die unsere Bürgerinnen und Bürger direkt wahrnehmen. Durch die Forderung der CDU-Fraktion mit dem Haushalt 2023 einen neuen Mitarbeiter für das Friedhofswesen einzustellen, sind bereits erste spürbare Verbesserungen in diesem Jahr sichtbar geworden. Dies gilt es nun weiter auszubauen.

Die Erweiterung des Gewerbegebiets Wallfeld mit 2.900.000 € bietet die Möglichkeit des wirtschaftlichen Wachstums. Neue Unternehmen können sich ansiedeln, bestehende Unternehmen können expandieren, was wiederum Arbeitsplätze schafft und die lokale Wirtschaft ankurbelt. Die Ansiedlung neuer Unternehmen bedeutet auch potenzielle Steuereinnahmen für die Gemeinde. Gewerbesteuern und andere lokale Abgaben bieten zusätzliche finanzielle Ressourcen für öffentliche Projekte und Dienstleistungen.

Nach der Durchführung der Workshops zum Tourismuskonzept und der Abschlusspräsentation, kennen wir nun unsere Stärken und Schwächen, sowie mögliche Maßnahmen, wie wir uns in Oberthal touristisch weiterentwickeln können. Mit dem beratenden Unternehmen „BTE“ hatten wir hier einen Partner, der die touristische Konzeption des Landkreises und des Saarlandes begleitet und mitentwickelt hat. Leider ist uns im Jahr 2023 eine Förderung nicht zugutegekommen. Jedoch werden wir 2024 einen neuen Versuch unternehmen, Fördermittel hierzu zu beantragen. Wir müssen die touristische Entwicklung als Prozess ansehen, der mittel- und langfristig angelegt sein wird. Die ersten Schritte sind unternommen (Bsp. Bergradler). Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde mit dem Stellenplan 2023 eine halbe Stelle in diesem Bereich geschaffen. Nun gilt es diesen Bereich weiterzuentwickeln.

Die CDU-Fraktion fordert ab dem Haushaltsjahr 2025 jährliche Mittel i.H.v. 40.000 € zur Umsetzung der touristischen Konzeption im Haushalt einzustellen.

Erneuerbare Energien: Windkraftanlagen und Vorrangflächen

Das Thema „Erneuerbare Energien“ ist der „Dauerbrenner“ in der politischen und öffentlichen Diskussion. Kaum ein Thema wird so breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Heizungsgesetze, Solarenergie, Windkraft, Stromstraßenausbau sind hier nur wenige Schlagworte, die bei diesem breit gefächerten Thema sehr oft fallen.

Wir betreiben in Oberthal gemeinsam mit der VSE einen sehr produktiven Windpark, durch den wir als Gemeinde besonders auch finanziell profitieren. Aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt es nun, weiter Herr des Verfahrens zu bleiben und entsprechende Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Für Oberthal bedeutet dies eine Fläche von 5 % des Gemeindegebiets. Weiter muss das Projekt der beiden großen Windenergieanlagen im Gebiet „Wareswald“ gemeinsam mit der VSE vorangetrieben werden.

Partizipieren sollten unsere Bürgerinnen und Bürger dadurch, dass sie sich, wie beispielsweise über die Bürgerenergiegenossenschaft St. Wendeler Land (BEG), an diesen Projekten beteiligen können. Sofern es die Marktlage am Strommarkt ermöglicht, sollte auch ein Bürgerstromtarif für Oberthaler Bürgerinnen und Bürger in Betracht gezogen werden. Dies führt zur Identifikation und Akzeptanz mit der vor Ort installierten Anlagentechnik und dem hier erzeugten Strom.

Die Aussicht, dass wir mit den Erneuerbaren Energien zum Erreichen der Klimaziele beitragen, die kommunalen Einnahmen erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger von diesen Technologien auch finanziell profitieren können, machen diese Projekte für alle Seiten sehr interessant.

Bürgerservice:

Effizient, kunden- und serviceorientiert: Das sind die Schlagworte für eine dienstleistungsorientierte Verwaltung. Mit einem Haushaltsansatz von 184.200 € soll sowohl in Technik, Software und Außendarstellung investiert werden. Diese internen organisatorischen Punkte sind für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick nicht immer erkennbar.

Der direkte Kontakt zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern ist dagegen ein ganz wichtiges Element bei der Betrachtung der Serviceorientiertheit. Flexible Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, wie es sie in Oberthal gibt, sind da bereits ein wichtiger Schritt. Denn nicht jeder kann beispielsweise aus beruflichen Gründen zu den Kernarbeitszeiten einer Verwaltung seinem Anliegen nachkommen.

Um diesen Service weiter zu verbessern, schlägt die CDU-Fraktion die Prüfung und gegebenenfalls die Stellung eines Zuschussantrags für eine Dokumentenabholstation vor. Diese kann zu 100% aus der Digitalisierungsoffensive des Landes gefördert werden.

KiTa: Ertüchtigung des Standorts Güdesweiler und Neubau

Kinder formen unsere Zukunft. Ihre frühe Entwicklung prägt grundlegende Fähigkeiten und Werte. Dieses Potenzial für Wachstum und Kreativität ist der Kern künftiger Innovationen. In Kindergärten lernen sie soziale Kompetenzen für eine tolerante Gesellschaft. Investitionen in ihre Bildung sind entscheidend für eine harmonische Gemeinschaft.

Daher hat die CDU-Fraktion bereits im Haushalt 2023 den Grundstein für wegweisende Maßnahmen gelegt. Die Überlegung und Planung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung an einem neuen Standort wurden angestoßen. Die bisherigen Bemühungen der Verwaltung verdienen Anerkennung und haben die Grundlage dafür geschaffen, dass im Haushaltsjahr 2024 Mittel i. H. v. 250.000 € für den Grunderwerb eines solchen Neubaus bereitgestellt werden. Die geschätzten Gesamtinvestitionen i.H.v. 5,5 Mio. € sollen gemäß den Schätzungen des Landesjugendamts umgesetzt werden, was die Schaffung von 50 neuen Plätzen für Kinder über 3 Jahre bis unter 7 Jahre bedeutet.

Gleichzeitig investieren wir auch in unseren aktuellen Standort in Güdesweiler. Hier werden 2024 43.500 € investiert, unter anderem für die Erweiterung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die Teilerneuerung der Möblierung, eine elektrische Schließanlage sowie weitere kleinere Anschaffungen. Nach Abschluss der Ertüchtigung in der KiTa Güdesweiler haben wir hier 44 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Das bedeutet fast eine Verdopplung des bestehenden Angebots. Diese Investitionen sollen sicherstellen, dass auch dieser Standort bestmöglich für die Zukunft gerüstet ist.

Nach der Erweiterung der Grundschule im Bereich der Ganztagsbetreuung lenken wir nun mit der Erweiterung der KiTa-Plätze auch bei den Kleinsten in unserer Gesellschaft in eine zukunftsweisende Richtung. Kurz gesagt, die Investition in Kinder ist eine langfristige Strategie, um eine bessere Zukunft für die Gesellschaft als Ganzes zu schaffen. Es geht darum, den Kindern die bestmöglichen Chancen zu bieten und ihre Potenziale zu entfalten, damit sie zu starken und verantwortungsbewussten Erwachsenen heranwachsen können. Durch diese Investitionen schaffen wir die geeigneten und unerlässlichen Grundlagen dafür. Mit einem geplanten Versorgungsgrad von 68% setzen wir einen Maßstab im gesamten Kreis - ein bedeutender Standortvorteil für junge Familien in einer kleinen Gemeinde wie Oberthal.

Energetische Sanierung der Bliestalhalle

Heimspielort der DJK und des BCO, Veranstaltungsort für die Sitzungen des OCV, Gesundheitsvorträge der Gemeinde zusammen mit der Ölmühle Bruno Zimmer, Basar der Spielplatzinitiative oder, wie in diesem Jahr auch als Austragungsort des internationalen Tischfußballturniers, machen unsere Bliestalhalle zu einer echten Multifunktionshalle. Es ist wichtig für ein breit gefächertes Angebot vor Ort diese Halle nicht nur im Bestand zu erhalten, sondern auch energetisch zu sanieren. Leider konnten wir im Jahr 2023 nicht von der anvisierten Bundesförderung profitieren, stellen aber 2024 diesen Antrag nochmals. Diese mögliche, aber sehr wichtige Investition, kommt unseren Vereinen, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern, sowie Kulturschaffenden vor Ort zugute.

Planung eines neuen Bürgerhauses für die Gemeinde Oberthal

Die Suche nach Räumlichkeiten für Familienfeiern, Versammlungsorte für Vereine und Bildungsangebote gestaltet sich in unserer Gemeinde derzeit als äußerst herausfordernd. Die hohe Nachfrage steht im klaren Kontrast zu den begrenzt verfügbaren Optionen. In Nachbargemeinden wird dies wird durch die hohe Anzahl von Reservierungsanfragen für derartige Räumlichkeiten bestätigt, die in weniger als 12 Monaten kaum bedient werden können.

Ein vielversprechender Lösungsansatz für dieses Problem könnte die Einrichtung eines Bürgerhauses sein. Solch ein Zentrum würde als vielseitiger Treffpunkt dienen: Es könnte Vereinen Zugang zu dringend benötigten Ressourcen wie Versammlungsräumen, technischer Ausstattung, Werbemöglichkeiten und administrativer Unterstützung bieten. Dies würde die Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten erheblich erleichtern und auch den Austausch und die Kooperation zwischen Vereinen und Organisationen fördern. Weiter wäre ein Bürgerhaus ein zentraler Ort, an dem verschiedene Gruppen ihre Projekte koordinieren und somit die Zusammenarbeit und gemeinsame Initiativen erleichtern könnten.

Ein solches Bürgerhaus böte ebenso eine ideale Location für Familienfeiern. Es gäbe ausreichend Platz und verschiedene Räume für eine Vielzahl von Aktivitäten während solcher Anlässe. Die bereits vorhandene Ausstattung wie Küchen, Audio-/Videoausrüstung, Bestuhlung und Tische würde die Organisation von Feierlichkeiten erleichtern. Darüber hinaus könnte die Flexibilität des Raumes unterschiedlichste Bedürfnisse von Familienfeiern erfüllen, sei es für Tanzeinlagen, entspannte Gespräche oder besondere Aktivitäten für Kinder und Erwachsene.

Die Integration eines Coworking-Space in ein solches Bürgerhaus könnte ein weiterer Vorteil sein. Dies würde lokalen Fachleuten, Selbstständigen und kleinen Unternehmen einen leicht erreichbaren Arbeitsplatz und die Möglichkeit bieten, Ideen auszutauschen und gemeinsame Projekte zu entwickeln. Zudem würde es das Unternehmertum in unserer Gemeinde unterstützen, indem es kostengünstige Arbeitsplätze und Zugang zu Ressourcen für aufstrebende Unternehmer bereitstellen würde.

Die CDU-Fraktion präferiert hier einen Erweiterungsbau an der Südseite der Bliestalhalle als Standort für ein solches Bürgerhaus, wobei die Parkplatzsituation ebenfalls berücksichtigt werden müsste. Dies würde nicht nur den sportlichen Standort aufwerten, sondern auch Raum für Feierlichkeiten bieten und jungen Unternehmern Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aufgrund dieser Überlegungen beauftragt die CDU-Fraktion die Verwaltung, Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- Euro für die Ausrichtung eines Wettbewerbs einzuplanen. Im ersten Quartal 2024 soll ein Workshop zum Thema "Bürgerhaus" einberufen werden, bei dem alle Vereine sowie die Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, um möglichst viele Ideen und Interessen für ein solches Projekt zu sammeln. Anschließend soll ein Wettbewerb zur Entwicklung von potenziellen Konzepten durchgeführt werden.

Große kommunale Projekte können ein Leitbild für die Entwicklung eines Dorfes bieten und wichtige Impulse setzen. Allerdings sind es oft die kleinen Dinge des Alltags, wie die Instandhaltung von Straßen, Gehwegen und Spielplätzen, die einen direkten und unmittelbaren Einfluss auf das Leben der Bürger haben. Diese kleineren Verbesserungen sind oft für die Lebensqualität vor Ort entscheidend und können das Gefühl von Gemeinschaft und Zugehörigkeit stärken. Es ist wichtig, eine ausgewogene Herangehensweise zu finden, die sowohl große visionäre Projekte als auch die Bedürfnisse im Alltag berücksichtigt.

Die CDU-Fraktion wird mit den genannten Zusätzen dem Haushaltsplan zustimmen. Unsere Investitionen sind gezielt auf das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet und werden Oberthal als attraktiven Ort für die Zukunft festigen.

Ein besonderer Dank gebührt Herrn Bürgermeister Rausch, Herrn Tobias Schön sowie dem gesamten Team der Gemeindeverwaltung. Ebenso möchten wir unsere Anerkennung an unsere Förderer und die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen des Gemeinderats für die konstruktive Zusammenarbeit aussprechen.

Außerhalb der Haushaltsdiskussionen möchten wir den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in Vereinen und Verbänden engagieren. Ihr Einsatz ist unerlässlich für ein funktionierendes Dorfleben in Oberthal.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

Herr Uwe Schäfer, SPD-Fraktion, nimmt zum Haushaltsplan wie folgt Stellung:

„Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

in einer Haushaltsrede geht es um die politische Bewertung des Gemeindehaushalts. Der Kämmerer hat ihn sorgfältig erstellt. In der Vorberatung im Hauptausschuss wurden die unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen in der ein oder anderen Angelegenheit deutlich. Dazu gleich mehr.

Der Saarlandpakt, der die Hälfte der Liquiditätskredite der Gemeinde Oberthal übernimmt, entlastet uns um ca. 3,3 Millionen Euro. Aber die Hälfte der Liquiditätskredite verbleibt bei uns. Für eine echte Erweiterung der Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit auch der Gemeinde Oberthal wäre nach wie vor eine Befreiung von den Liquiditätskrediten nötig. Eine echte „Stunde null“ wäre möglich gewesen, wenn man das vom damaligen Finanzminister Scholz gemachte Angebot einer Übernahme der Kassenkredite der defizitären Kommunen wahrgenommen hätte. Aber das war mit der Unionsfraktion im Bundestag nicht zu machen. Hier hat die CDU eine Chance sträflich verstreichen lassen. Das rächt sich jetzt.

Auch die horrend gestiegene Kreisumlage bringt uns in Bedrängnis. 2024 schlägt das aufgrund von Einmalerlösen noch nicht allzu stark zu Buche, wenngleich auch stark genug. Ab 2025 packt einen wirklich das Grausen und es wird uns für viele Jahre nicht loslassen. Lassen Sie es mich salopp ausdrücken: Wenn das so weitergeht, haben wir auch bei guter Haushaltsführung bald nicht mehr die Mittel, um 100 Meter Straße neu zu machen. Mit bloßen Korrekturen im System ist es wohl nicht mehr getan. Es muss eine generelle Reform des Finanzierungssystems her. Das kann dauern. Solange es noch nicht soweit ist, müssen Standards und Haushaltsreste auf Kreisebene auf den Prüfstand. Die SPD-Fraktion hat den Landkreis zu eigenen Sparanstrengungen aufgerufen, beispielsweise bei Baumaßnahmen. Es kann nicht sein, dass der Kreis sich Standards erlaubt, die sich die Gemeinden schon lange versagen, weil sie sich diese eben nicht leisten können. Wir können schließlich nicht einfach mehr ausgeben und dann andere per Umlage zur Kasse bitten. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion hätte das deutlich mehr Echo gehabt, aber die Gegenseite kann sich seit Jahren nur dazu durchringen, den Kreishaushalt lediglich „zur Kenntnis“ zu nehmen. Da reicht es auch nicht, ständig darauf hinzuweisen, die kommunale Familie sitze schließlich in einem Boot. Ein Konnexitätsprinzip nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt.“ gibt es nicht zwischen Bund und Kommunen. Und das ist dringend notwendig, denn ein auf Bundesebene verabschiedetes Gesetz hat Folgen für Landkreise und Kommunen. Die größten Kostentreiber sind Kinder- und Jugendhilfe sowie die Pflege. Beide Bereiche spiegeln Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur und der individualisierten Lebensweise wider. Vieles aus diesen Bereichen, das heute öffentliche Kassen belastet, wurde früher in den Familien aufgefangen. Einerseits gut, aber auch dort zahlten Menschen die Zeche – meistens Frauen. Gesellschaftliche Entwicklungen führen also zu finanziellen Verwerfungen auf kommunaler Ebene und unsere Finanzierungsinstrumente stammen noch aus vergangenen Jahrzehnten. Höchste Zeit, sie an moderne Verhältnisse anzupassen. In die Vergangenheit wollen wir schließlich nicht zurück – außer vielleicht jene, die sich gerne als Alternative bezeichnen. Obwohl ich das Wort nicht mag, weil es falsche Grundannahmen befördert, will ich es gerne ausnahmsweise hier einmal benutzen: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Oberthal auch künftig „alternativlos“ bleibt. Darauf hoffen, dass sie sich von selbst zerlegen, können wir nämlich derzeit nicht. Vielen Dank an die LINKE übrigens in diesem Zusammenhang. Von denen kann man lernen, wie das richtig geht.

Der Kollege Conradi ist auf viele Details des Haushalts eingegangen. Die Replik des Oppositionsführers ist immer leicht anders akzentuiert und das ist in meinen Augen auch gut so. Schließlich muss ja nicht alles zweimal sagen, man will ja die Zuhörer bzw. Leser nicht über Gebühr strapazieren. Nur zum besseren Verständnis: Ich kann das auch anders und bin gerne bereit, in der nächsten Wahlperiode als Erster die Haushaltsrede zu halten.

Was die kommunalen Investitionen angeht, so bot und bietet sich Tourismus als Handlungsfeld an. Dies geht Hand in Hand mit der Unterstützung der Vereine. Scheinbar widerstreitende Interessen haben wir im Rat gemeinsam auflösen können und so können nun bald die Bergradler ihre Runden drehen, ohne von den Bogenschützen abgeschossen zu werden. Etwas anderes ist allerdings damit ausgeschlossen, nämlich der Neubau der Kita auf dem Gelände des ehemaligen Schwimmbades. Damit bleiben auch die erhofften Synergieeffekte im Rahmen des Kooperationsjahres und die Erleichterung der Bring- und Abholsituation für Eltern aus. Ein Neubau auf dem Gelände direkt gegenüber Bliestalschule und Feuerwehr kommt für uns nicht in Frage. Ein Kitagebäude sollte wegen Lärm- und Abgasbelastung nach Möglichkeit nicht direkt an einer stark befahrenen Straße stehen – vom Sicherheitsaspekt ganz zu schweigen. Hier gilt es, neue Wege zu gehen und ein solches Projekt einmal ganz anders anzugehen. Wir sind hier in Gesprächen und werden zu gegebener Zeit mit einem Vorschlag aufwarten.

Was die Einnahmenseite der Gemeinde angeht, ist die Erweiterung unseres Gewerbegebiets nach wie vor essentiell. Wir brauchen ein attraktives Gewerbegebiet zum Generieren wichtiger Einnahmen für die Gemeinde. Hier sind wir auf einem guten Weg. Das Wirtschaftsministerium zeigte sich nicht nur kooperativ, sondern unterstützte die Gemeinde von Anfang an. Rechtzeitig reagiert haben wir auch bei den neuen Windrädern, die im Rahmen des sog. Wind-an-Land-Gesetzes entstehen werden. Durch das frühe Agieren haben wir den Spagat zwischen notwendigem Ausbau der Windkraft und einer unnötigen Verspargelung der Umwelt geschafft. Die Gemeinde wird finanziell vom Betrieb der Anlagen profitieren, außerdem fallen Gewerbesteuern an, die wir dringend brauchen. Mit der VSE haben wir dazu einen starken saarländischen Partner.

Die Bürgerinnen und Bürger profitieren also von der Verwirklichung des neuen Windkraftvorhabens, wenn auch zunächst einmal nur indirekt. Direkt und spürbar könnten sie von einer Maßnahme profitieren, die wir als SPD-Fraktion seit vielen Jahren fordern. Wir haben die Möglichkeit, Anreize für private Wohnraummodernisierung zu setzen und zwar durch die Schaffung von Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren. Jedes Jahr erinnern wir an die Ausführungen, die Hugo Kern von Kernplan vor inzwischen sieben Jahren im Gemeinderat gemacht hat. Er warb seinerzeit leidenschaftlich für diese Maßnahme, bei der über einen Zeitraum von zwölf Jahren die Investitionen zu 100% abgeschrieben werden können. Dies ist übrigens nicht nur für Privatpersonen interessant, sondern auch für Investoren. Seinen Appell habe ich noch in den Ohren. Die Räte, speziell aber die Ortsvorsteher, sollten Bürger, die ein Bauvorhaben hätten, noch ein wenig um Geduld bitten, damit sie gegebenenfalls die Effekte einer solchen Regelung mitnehmen könnten. Und diese Effekte können sich sehen lassen: Bei einem angenommenen Steuersatz von 32% bekommt man bei einer Investition von 50000€ die stolze Summe von 16000€ wieder vom Fiskus zurück. Sanierungsgebiete nach vereinfachtem Verfahren sind für unsere Gemeinde ein eigenes kleines Konjunkturprogramm. Ein ums andere Jahr hörten wir im Gemeinderat Beschwichtigungen, Vertröstungen und man hörte Erklärungen, warum nicht geht, was in Gemeinden und Städten wie Illingen, Schwalbach und Homburg seit vielen Jahren problemlos funktioniert. Bei meiner letzten Haushaltsrede sagte der Bürgermeister – wie in den Jahren zuvor - alle Unterlagen seien eingereicht, die Entscheidung liege beim zuständigen Ministerium, die Gemeinde werde erneut nachfragen. In der letzten Gemeinderatssitzung kündigte der Bürgermeister nun an, wir könnten Anfang 2024 endlich den nötigen Beschluss fassen. Die SPD-Fraktion ist seit sieben Jahren bereit dazu. An uns soll es nicht liegen, die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten anziehender Zinsen und Inflation finanziell spürbar zu entlasten. Es wird höchste Zeit.

Wie Sie sehen, zahlt es sich aus, in der Sache hartnäckig zu sein. Dies haben wir auch an anderer Stelle gemerkt, nämlich bei den Ortsratsbudgets. Wir hatten sie seit rund einem Jahrzehnt auf der Agenda und sie sind ein voller Erfolg. Sie haben Bürokratie abgebaut und die Ortsräte gestärkt. Sie sind ein wichtiges Instrument für die Gestaltung von Politik in den Dörfern. Das wäre auch eher mit uns möglich gewesen, aber vielleicht gehen unsere Vorhaben nach den Kommunalwahlen im nächsten Jahr alle etwas schneller. Wir werden sehen.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Der Haushalt ist als Zahlenwerk solide aufgestellt und für das Meiste an unserer finanziellen Misere können wir nichts. Wir können nicht wirklich viel bewirken, aber da, wo wir es können, müssen wir es auch tun. Wir können es zum Beispiel im Rahmen einer Aufgabenkritik beim Stellenplan. Das haben wir eben beim Tagesordnungspunkt „Stellenplan 2024“ deutlich gemacht. Hier sind Möglichkeiten des Personalmanagements gegeben, die wir nutzen sollten. Eine neue Stelle ist schnell beschlossen und sie ist in der Tat nachhaltig – und zwar in den Kosten. Die Pläne der Verwaltung, die von der CDU-Fraktion unterstützt werden, kosten die Gemeinde ca. 100 000€ im Jahr – Tendenz steigend.

In Zeiten äußerst knapper Kassen sollten wir maßvoll bei der Ausstattung von Beamtenstellen sein. Vor allem aber können wir es nicht verantworten, eine Stelle zu schaffen, die unnötig ist. Daher haben wir dem Stellenplan nicht zugestimmt. Da der Stellenplan Teil der Haushaltssatzung ist, lehnen wir den Haushalt 2024 ab.“

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Zeit von 2022 – 2027 wird, wie vorgelegt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 14 Nein 9

20

1. Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Oberthal über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis

Vorlage: BV/0717/2023

Der Vorsitzende erläutert, der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal habe in der öffentlichen Sitzung am 09.12.2013 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis erlassen.

Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes und der Bedarf an der Anpassung für Gebühren bei Feuersicherheitswachen bestehe dringender Handlungsbedarf folgende Anpassungen vorzunehmen:

1. Anpassung:

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes (VG) hat mit Urteil vom 04. Oktober 2023 einen von uns erlassenen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2020 aufgehoben und die entsprechende Gebührensatzung mit dem dazugehörenden Gebührenverzeichnis für nichtig erklärt, da die Abrechnung für Einsatzzeiten der Feuerwehr nach Stundensätzen gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt und eine Abrechnung minutengenau zu erfolgen hat.

In der Gemeinde Oberthal werden die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr über folgende Rechtsgrundlage (Satzung) nach Stundensätzen abgerechnet:

Bisherige Regelung gemäß § 3 Abs. 3 Feuerwehr-Gebühren- und Kostensatzung:

„Soweit Abrechnungssätzen Stundensätze zugrunde liegen, wird die angefangene erste Stunde als volle Stunde gerechnet. Ab Beginn der zweiten Stunde werden bis zu 30 Minuten als halbe Stunde und mehr als 30 Minuten als volle Stunde gerechnet.

Soweit Abrechnungssätzen Tagessätze zugrunde liegen, wird jeder angefangene Tag als voller Tag gerechnet.“

Diese Abrechnungsregelung ist nach Ansicht des Gerichtes mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, da bei deren Anwendung wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich nachvollziehbare Gründe gleichbehandelt werden und – umgekehrt- Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehe, dass Sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten.

Sofern in einer Satzung und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis Pauschalbeträge festgelegt sind, haben sich diese in ihrer Höhe in etwa an den tatsächlichen Kosten für die einsatzpflichtigen Einsätze zu orientieren.

Zugleich hat der Satzungsgeber bei Zugrundelegung von Pauschalsätzen sicherzustellen, dass die einzelnen Kostenschuldner nicht mit Kosten belastet werden, die den von ihnen zu verantworteten Einsätzen nicht mehr zuzurechnen sind.

Folglich verbietet sich eine Abrechnung nach Stundensätzen, soweit eine zeitgenauere Abrechnung der Einsätze möglich und praktikabel ist.

Dies gilt auch, wenn – wie im vorliegenden Klageverfahren- lediglich die erste angefangene Stunde pauschalisiert in Ansatz gebracht wird und danach eine nach Zeitabschnitten vorgesehene Berechnung der Einsatzzeit erfolgt.

Um zukünftig rechtssichere Gebührenbescheide erlassen zu können, ist es daher dringend erforderlich und unabdingbar, eine an das vorgenannte Urteil angelehnte Änderung der Feuerwehrgebühren-satzung und dem entsprechenden Gebührenverzeichnis der Gemeinde Oberthal vorzunehmen.

Dazu soll im § 3 Abs. 3 der Satzung die ursprüngliche Regelung (s.o.), wie folgt geändert werden:

„Die Abrechnung der Einsatzzeit erfolgt nach dem tatsächlichen zeitlichen Einsatz (Minutentakt)“

2. Anpassung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal hat beim Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) mit dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis in öffentlicher Sitzung am 09.12.2013 festgelegt, dass für die Durchführung von Feuersicherheitswachen eine Gebühr in Höhe von 8,00 € pro Wachhabender und Wachmann erhoben werden soll.

Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 12. August 2014, stieg der Mindestlohn jährlich. Zuletzt wurde der gesetzliche Mindestlohn am 01. Oktober 2022 auf 12,00 € angehoben. Zum 01. Januar 2024 ist eine Erhöhung um 41 Cent, auf 12,41 € beschlossen.

Somit sollten die Gebühren für Brandsicherheitswachen dem Mindestlohn angepasst werden. Da sich aber die Mindestlohnkommission schon mit etwaigen weiteren Erhöhungsschritten befasst hat, wäre es angebracht, die Gebühren in Zukunft automatisch an den gesetzlichen Mindestlohn anzupassen.

Bisherige Regelung unter Punkt 1.2.des Gebührenverzeichnisses:

1.2. Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungs-räumen sowie aus sonstigen Anlässen:

1.2.1. Wachhabender je Stunde 8,00 EUR

1.2.2. Wachmann je Stunde 8,00 EUR

Angepasste Regelung unter Punkt 1.2.des Gebührenverzeichnisses:

1.2. Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungs-räumen sowie aus sonstigen Anlässen:

1.2.1. Wachhabender je Stunde gemäß dem jeweils geltenden Mindestlohn

nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

1.2.2. Wachmann je Stunde gemäß dem jeweils geltenden Mindestlohn

nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Der Mindestlohn gilt zwar nicht für ehrenamtlich Tätige, sollte jedoch als Referenz für den geltenden Gebührensatz herangezogen werden. Durch die Anpassung werden zudem Anreize geschaffen, geleistete Arbeit gewürdigt und die Motivation der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt.

Die Änderung von Satzungen ist gemäß § 35 Nr. 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in der derzeit geltenden Fassung, eine vorbehaltende Aufgabe des Gemeinderates.

Die Satzungsänderung soll am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oberthal in Kraft treten.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal beschließt die 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Oberthal über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und über den Ersatz von Kosten nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) und dem dazugehörige Gebührenverzeichnis in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

21

Verlängerung des Vertrages zur Beteiligung an den Kosten für Fund- und Abgabetiere der Tierheime in Niederlinxweiler und Homburg

Vorlage: BV/0718/2023

Der Vorsitzende erläutert, der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal habe in seiner Sitzung vom 21.03.2018 den Abschluss eines Vertrages „zur Beteiligung an den Kosten für Fund- bzw. Abgabetiere der Tierheime des Tierschutzvereins Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e. V.“ (BV/024/2018) beschlossen. Vertragspartner waren hier Vertreter der Landkreise Neunkirchen, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis, 21 Kommunalvertreter aus diesen Landkreisen, Vertreter der Tierschutzvereine Neunkirchen und Homburg sowie der Landesbeauftragte für Tierschutz des Saarlandes und der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Saarland e. V. Der Vertrag trat gemäß § 10 mit Unterzeichnung aller Konsortialpartner in Kraft, d. h. mit Datum des letzten Unterzeichners. Es wurde eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 geregelt.

Es sei geplant, diesen Konsortialvertrag im Jahr 2024 fortzuführen, um die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Abgabetieren auch weiterhin sicherzustellen.

Die Höhe der Kosten wurden im Jahr 2018 auf 0,30 € pro Jahr und Einwohner festgelegt. Zur Feststellung der Einwohnerzahl gilt die vom Statistischen Amt des Saarlandes jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres veröffentlichte Einwohnerzahl. Zum Ausgleich von allgemeinen Kosten- und Preissteigerungen wurde vertraglich eine jährliche Beitragserhöhung um 0,02 € pro Einwohner festgehalten. Für das Jahr 2023 fielen daher Kosten in Höhe von 2.385,72 € an, die wie vertraglich vereinbart in vier Leistungseinheiten erfolgten.

In 2024 sei bei Fortführung des Vertrages mit einer weiteren Beitragserhöhung auf bis zu 0,60 € pro Einwohner und Jahr zu rechnen.

Der Bürgermeister soll vom Gemeinderat ermächtigt werden, den o. g. Vertrag mit einer Beitragserhöhung auf maximal 0,60 € zu verlängern.

Des Weiteren sollen die finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt werden. Bei einem Maximalbeitrag von 0,60 € pro Jahr und Einwohner würden bei einer Einwohnerzahl von 6.077 Personen (Stand Einwohnermeldeamt zum 11.12.2023) Kosten in Höhe von 3.646,20 € anfallen.

Die entsprechenden Mittel für die Fortführung des Vertrages sind im Haushaltsplan 2024 bereitzustellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal

a) ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag zur Beteiligung an den Kosten für Fund- und Abgabetiere der Tierheime des Tierschutzvereins Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e.V. bis zur Beitragshöhe von 0,60 € pro Jahr und Einwohner für das Jahr 2024 zu verlängern und

b) Beschließt die notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Mitteilungen und Anfragen

Axel Haab: Herr Haab erkundigt sich danach, ob beim Erweiterungsbau der Freiwilligen Ganztagsschule bereits eine Bauabnahme vollzogen worden sei. Der Bürgermeister erwidert, die Dinge seien am Laufen, teilweise hätten bereits Abnahmen stattgefunden.

Der Bürgermeister und die Fraktionen sprechen sich gegenseitig Weihnachts- und Neujahrswünsche aus und bedanken sich für die gute Zusammenarbeit.