Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in dieser Ausgabe der Oberthaler Nachrichten möchte ich Sie über das neue Tourismus-Konzept unserer Gemeinde und über das Thema Sanierung informieren.
Die Gemeinde Oberthal hat das Unternehmen BTE Tourismus- und Regionalberatung PartG im vergangenen Jahr beauftragt, ein Tourismus-Konzept für unsere Gemeinde zu erstellen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 07. März 2024 stellte Frau Ernst von BTE das finalisierte Konzept vor. Das Konzept leitet sich aus den Ergebnissen der beiden Workshops im Juni und Oktober 2023 ab. Es orientiert sich außerdem an den Grundlagen der Tourismuskonzeption des Sankt Wendeler Landes sowie der Tourismuszentrale des Saarlandes. In dem Konzept werden konkrete Maßnahmen fokussiert, die einen Handlungsplan für die Gemeinde für die kommenden Jahre, d.h. bis 2030 ergeben.
Entscheidend für die Erarbeitung der einzelnen touristischen Maßnahmen war die rege Teilnahme und Mitarbeit in den Workshops, wofür ich mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Beteiligten herzlich bedanken möchte! Das Konzept zeichnet sich durch die Ideen, die von den verschiedenen lokalen Akteuren eingebracht wurden, aus. Zu diesen Akteuren gehören die Bergradler, die Waldritter, die Bogenschützen, die Ortsvorsteher, Vertreterinnen der St. Wendeler Land Touristik, unser Wanderscout, die Vertreter der Fraktionen, und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.
Auch Frau Ernst von BTE hob die Innovationsfreudigkeit und die Beteiligungs-Bereitschaft der Einwohner unserer Gemeinde positiv hervor, worauf wir alle sehr stolz sein können.
Zusammenfassend kann ich Ihnen mitteilen, dass unsere Gemeinde im Bereich des nachhaltigen Tourismus wachsen möchte, wofür wir mit Angeboten, wie unserem Premiumwanderweg, dem Rötelstein-Pfad, den Radwegen und Mountainbike-Trails den Ideen der verschiedenen Vereine gute Voraussetzungen bieten. In einer Schlüsselmaßnahme werden Sie als Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde direkt einbezogen, diese lautet: „Stärkung des Tourismusbewusstseins und Gewinnung der Einwohnerschaft und Vermieter als „Botschafter“ der Gemeinde“. Die Idee dahinter ist, dass Sie mehr in den Kontakt mit Besuchern treten, indem Sie beispielsweise den Gästen unsere Umgebung zeigen. Odes es können gemeinsame Verschönerungsaktionen in der Gemeinde etabliert werden. Der neue multifunktionale Platz im Brühl, der dieses Jahr fertiggestellt wird, wurde als positives Merkmal für die Attraktivitätssteigerung des Ortsbildes hervorgehoben. Im Bereich Digitalisierung wollen wir uns in der Gemeinde zukünftig moderner aufstellen. Auch im Gastronomie-Angebot sehen wir noch Handlungsbedarf. Hier könnten beispielsweise entlang von Wander- und Radwegen Selbstversorgerautomaten oder Picknickkörbe/-rucksäcke angeboten werden.
Ich freue mich auf die neuen Aufgaben, die das Tourismus-Konzept mit sich bringt und bin zuversichtlich, dass dies die Attraktivität Oberthals und den Zusammenhalt unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger stärken wird, denn Tourismus findet mit allen Beteiligten vor Ort gemeinsam statt!
In der Sitzung des Gemeinderates am 7. März 2024 beschäftigte sich der Gemeinderat unter anderem auch mit dem Themenkomplex der vereinfachten Sanierungsgebiete in unseren vier Ortsteilen. Betroffen sind hier der "Ortskern Oberthal", "Ortskern Gronig", der Bereich „Ortsdurchfahrt Güdesweiler" sowie der „Ortskern Steinberg-Deckenhardt. Neben der Festlegung der jeweiligen Sanierungsgebiete waren Gegenstand der Beratungen auch die Bestimmungen der Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien an Gebäuden sowie der Gestaltungsleitfaden für Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in den Sanierungsgebieten der Gemeinde Oberthal. Der Gemeinderat hat die jeweiligen Festsetzungen einstimmig beschlossen, so dass jetzt zukünftig nach Veröffentlichung der Satzungsbestimmungen das vereinfachte Sanierungsverfahren auch in den betroffenen Bereichen der vier Ortsteile Gültigkeit hat. Zur praktischen Umsetzung des Verfahrens setzt die Gemeinde Oberthal auf die fachliche Unterstützung eines sogenannten „Sanierungsberaters“. Auch dies wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.
Wir werden Sie in den kommenden Wochen ausführlich über die betroffenen Grundstücksbereiche in unseren vier Dörfern und über die detaillierten Bestimmungen des vereinfachten Sanierungsverfahrens und das weitere Prozedere informieren. Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die von Hauseigentümern in den betroffenen Grundstücksbereichen bereits vor Veröffentlichung der Satzung und dem Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen mit der Gemeinde vorgenommen werden, können diese Investitionen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir allen betroffenen Grundstückseigentümern die entsprechenden Veröffentlichungen und die Informationen zu den weiteren Abläufen abzuwarten.