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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 6/24 über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2024

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:30 Uhr

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Björn Gebauer

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Andreas Dewes

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Christin Kelkel

Herr Christian Molter

Herr Molter verlässt ab 19:00 Uhr mit Beendigung des öffentlichen Teiles die SItzung.

Herr Jochen Müller

Herr Christian Paulus

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Frau Inken Ruppenthal

Frau Sinaida Ruppenthal

Frau Kerstin Scheid

Frau Nina Sefrin

Frau Jennifer Seibert

Herr Timo Treis

Herr Michael von Ehr

Herr Christoph Wolf

Herr Heiko Wommer

Beigeordnete

Herr Dirk Schäfer

Herr Uwe Schäfer

Mitunterzeichner/in

Frau Anneliese Schumacher

Herr Andreas Wita

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Matthias Maurer

ProtokollführerinFrau Elke Abazi

Von der Verwaltung

Herr Jochen Klemm

Herr Tobias Schön

Herr Stephan Junk

Frau Nadine Stemmler

Gäste

Revierförster Marco Bommer zu Punkt 2

Frau Evelyn Schneider, SZ

Zuhörer

Der Bürgermeister, Herr Björn Gebauer, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den irrtümlich im nichtöffentlichen Teil vorgesehenen Punkt „Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ im öffentlichen Teil zu behandeln.

Hiermit ist der Rat einstimmig einverstanden. Die geänderte Tagesordnung des öffentlichen Teiles lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1.

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/24 über die Sitzung vom 14.11.2024

2.

Forstwirtschaftsplan 2025

3.

Neufassung der Jugendbeiratssatzung

4.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025

5.

Änderung der Hundesteuersatzung

6.

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024

7.

Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung und Beantragung von Fördergeldern für den Bau einer Waldkugelbahn

8.

Antrag der SPD Fraktion auf Prüfung der Rentabilität zur Kernsanierung DGH

9.

Antrag der CDU Frakion zur Anlegung eines Mehrgenerationenplatzes in Güdesweiler

10.

Antrag der CDU Fraktion zur Erhöhung des Budgets für das Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt

11.

Antrag der SPD-Fraktion auf die Bereitstellung von Mitteln für touristische Aktivitäten

12.

Antrag der CDU-Fraktion auf Haushaltsmittel für die Obst- und Gemüseversorgung in der KiTa Waldwichtel

13.

Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung

14.

Auslobung eines kommunalen Förderprogrammes

15.

Erwerb von Gesellschaftsanteilen der LEG Kommunal GmbH

16.

Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

17.

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse

1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/24 über die Sitzung vom 14.11.2024

Frau Sefrin teilt mit, dass unter Punkt 2 der Niederschrift Herr Matthias Maurer und nicht Frau Nina Sefrin zum Wahlhelfer benannt worden sei. Darüber hinaus sei der Name Sefrin im letzten Abschnitt des Punktes falsch geschrieben.

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen wird der öffentliche Teil der Niederschrift als richtig anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2. Forstwirtschaftsplan 2025

Vorlage: BV/0835/2024

Zu diesem Punkt begrüßt der Bürgermeister den Revierförster, Herrn Marco Bommer. Der Forstwirtschaftsplan 2025, so der Vorsitzende, sei von Herrn Bommer erstellt worden. Er erteilt ihm das Wort.

Herr Bommer stellt die einzelnen Positionen des Forstwirtschaftsplanes vor und gibt umfassende Erläuterungen.

Der Plan schließt mit einem Gesamtaufwand von 150.257,00 € und einem Erlös von 151.730,00 € ab, so dass mit einem Revierergebnis von 1.473,00 € gerechnet werde.

Beschluss:

Dem Forstwirtschaftsplan wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3. Neufassung der Jugendbeiratssatzung

Vorlage: BV/0848/2024

Der Bürgermeister führt aus, dass der Jugendbeirat am 29.03.2022 gegründet worden sei. Die Satzung sei seinerzeit von der Gemeinde vorgegeben worden.

Der Jugendbeirat habe sich in mehreren Sitzungen dem Satzungsthema gewidmet und möchte verschiedene Änderungen in der der Satzung dem Gemeinderat vorbringen. Die Satzung soll auf den bestehenden Jugendbeirat angepasst werden.

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 04.12.2024 sei die Satzung vorberaten worden. Auf Anraten der Mitglieder des Ausschusses seien Änderungswünsche im § 3 Absatz 3 und Absatz 4 sowie im § 8 Absatz 1 vorgenommen worden.

Beschluss:

Die vorliegende Neufassung der Jugendbeiratssatzung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4. Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025

Vorlage: BV/0832/2024

Der Vorsitzende erläutert, dass sich die Realsteuerhebesätze bereits seit dem 01.01.2019 wie folgt darstellen:

Grundsteuer A: 300 v. H. (gewogener Landesschnitt 311 v. H.)

Grundsteuer B: 400 v. H. (478 v. H.)

Gewerbesteuer: 415 v. H. (447 v. H.)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einheitsbewertung im November 2018 sei der Grundstein für eine der umfangreichsten Steuerreformen, welche sämtliche Grundbesitzer der Bundesrepublik betrifft, gelegt worden. Seit dem Startschuss der Grundsteuerreform mit dem Beginn der Erklärungsabgaben im Sommer 2022 sei das saarländische und damit auch das Oberthaler Grundvermögen neu bewertet worden. Die Feststellungsarbeiten für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 seitens der Finanzverwaltung seien zu ca. 95 % abgeschlossen und nun müssen auf Basis der reformierten Bemessungsgrundlagen die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Hebesätze festgelegt werden.

Das bisherige Messbetragsvolumen bei der Grundsteuer B nach altem Recht habe insgesamt 136.293 € betragen, was mit dem seit 2019 gültigen Hebesatz einem Grundsteueraufkommen von 545.000 € jährlich entsprochen habe. Im Jahre 2019 verständigte sich der damalige Gemeinderat im Hinblick auf die damals noch nicht absehbaren Änderungen bei der Grundsteuerreform darauf, die Hebesätze bis zur Einführung der Grundsteuerreform nicht anzupassen. Bis zu diesem Jahr seien die Hebesätze regelmäßig angepasst und somit das Grundsteueraufkommen erhöht (Hebesatz Grundsteuer B 2014: 290 v. H.) worden.

Jedoch seien seit dem Jahr 2019 auch die Aufwendungen der Gemeinde von 10.986.650 € auf 14.525.320 € gestiegen, in den Jahren 2019 - 2022 habe die Steigerung durch andere Bedingungen aufgefangen werden können, jedoch sei dies seit dem Jahr 2023 nicht mehr möglich, hierfür gebe es vielfältige Gründe (z.B. Zinsniveau, Energiekosten, Inflation, Kreisumlage, Tarifabschlüsse).

Daher sei es erforderlich, die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B so anzupassen, dass man mindestens dem inflationsbedingten Anstieg der Aufwendungen gerecht werde. Hier rechne die Verwaltung jedoch mit einer jährlichen Inflationsrate von 2 % auf den Zeitraum von 2019 - 2023, was einer Steueranpassung von 10 % entspreche. Die tatsächliche Summe der kumulierten Inflationsraten für diesen Zeitraum betrage 17,8 %. Wären also ab dem Jahr 2019 die Hebesätze gem. Inflationsrate angepasst worden, betrüge der Hebesatz der Grundsteuer B im Jahre 2024 440 v. H. und das Grundsteueraufkommen 599.500 € (136.293 € x 4,4).

Nach dem Willen der Bundes- und Landespolitik soll das Grundsteueraufkommen nach der Neuberechnung aufkommensneutral sein, dies ist jedoch nicht verpflichtend, da auch die Hebesatzentwicklung in den einzelnen Gemeinden der letzten Jahren nicht betrachtet wurde, bzw. betrachtet werden konnte. Eine aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes für das Jahr 2025 wäre demnach nicht zielführend, da zum einem wichtige Mittel im Haushalt 2025 fehlen würden und dies eine kräftige Erhöhung in 2026 nach sich ziehen würde.

Nach Mitteilung des Landes beträgt das Messbetragsvolumen der Gemeinde Oberthal ab dem Jahr 2025 zwischen 164.000 € und 174.000 €. Dies würde bei einem Aufkommen bei der Grundsteuer B einen Hebesatz zw. 344 v. H. und 365 v. H. ergeben. Seitens der Verwaltung werde daher vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2025 auf 360 v. H. festzusetzen.

Bei der Grundsteuer A liegen derzeit keine ausreichenden Daten vor, aus denen sich ein neuer Hebesatz errechnen lässt, daher soll der Hebesatz hier zunächst bei 300 v. H. bleiben.

Eine Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes sei nicht vorgesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Realsteuerhebesatzung wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5. Änderung der Hundesteuersatzung

Vorlage: BV/0836/2024

Der Bürgermeister führt aus, nach § 3 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz seien die Gemeinden im Saarland dazu verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Wenngleich sie gemessen an den Einnahmen zu den weniger wichtigeren Steuern zählt, soll sie jedoch nicht nur Einnahmen erzielen, sondern als sogenannte Lenkungssteuer das Verhalten der Bevölkerung beeinflussen.

Die Hundesteuer betrage in der Gemeinde Oberthal seit dem 01.01.2012 monatlich:

- für den ersten Hund  —  5,00 €

- für den zweiten Hund  —  7,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  9,00 €

Diese Montatsbeträge soll nun wie folgt angepasst werden:

- für den ersten Hund  —  6,00 €

- für den zweiten Hund  —  9,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  11,00 €

Werden die Steuersätze wie oben vorgeschlagen angepasst, ergibt sich für den Gemeindehaushalt folgende Einnahmensituation:

Durch die Anpassung der Hundesteuer ergeben sich für die Gemeinde jährliche Mehreinnahmen von ca. 7.200 €. Es wird mit einem Jahressteueraufkommen von 40.300 € gerechnet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6. Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024

Vorlage: BV/0833/2024

1. Mittelumschichtungen außerhalb der Deckungsfähigkeit

Bevor die einzelnen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können, sei es erforderlich, Auszahlungen, die in 2023 erfolgt und nicht im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes finanziert waren, innerhalb des Haushaltsjahres entsprechend umzuschichten.

Ein Großteil der notwendigen Mittelumschichtungen konnte innerhalb des jeweiligen Teilhaushaltes und damit innerhalb der Deckungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Mittelumschichtungen seien separat zu beschließen gewesen:

1) 60.000 € seien mit Beschluss vom 24.05.2023 von der Maßnahme Anschaffung Toilettenwagen (Teilhaushalt 1) auf die Maßnahme Mehrgenerationenplatz auf dem ehem. Sportplatz Oberthal (Teilhaushalt 4) umgeschichtet worden.

2. Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2023 nach 2024

Gem. § 19 Abs. 1 KommHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gesetzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bzw. bei nicht begonnenen Maßnahmen bis zum Ende des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Ermächtigungen für Aufwendungen (=Ergebnishaushalt) seien jedoch grundsätzlich nicht übertragbar. Lediglich wenn bereits im Haushaltsplan ein Übertragungsvermerk angebracht worden sei, könne eine Übertragung durch separaten Beschluss des Gemeinderates vorgenommen werden.

Dies werde in der Regel bei den Mitteln der Ortsvorsteher und Ortsräte vorgenommen. Des weiteren sei dies bei den projektbezogenen Straßensanierungen vorgenommen worden, da größere Maßnahmen erst in 2024 abgerechnet worden seien und so weitere Auftragsvergaben in 2024 verhindert hätten.

In den vorliegenden Tabellen sind die Auszahlungsermächtigungen für Investitionen sowie die Aufwendungen der Ortsvorsteher und Ortsräte und Straßensanierungen, die in das Jahr 2024 übertragen werden sollen sowie die noch zu erwartenden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dargestellt.

Beschluss:

1.

Die in den vorliegenden Tabellen genannten Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 4.309.760,05 € werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

2.

Die in den vorliegenden Tabellen genannten Auszahlungsermächtigungen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 714.615,18 € werden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7. Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung und Beantragung von Fördergeldern für den Bau einer Waldkugelbahn

Vorlage: BV/0837/2024

Der Bürgermeister führt aus, die CDU-Fraktion habe einen Antrag auf Prüfung und Beantragung von Fördergeldern für den Bau einer Waldkugelbahn eingereicht.

Die Gemeindeverwaltung befasse sich schon länger mit dem Thema „Kinder im Wald“. Hier sei ebenfalls die Idee zum Bau einer Waldkugelbahn geboren.

Nach Abschluss und Vorstellung des Tourismuskonzeptes für die Gemeinde Oberthal im November vergangenen Jahres sei der Bau eines Niederseilgartens als Leuchtturmprojekt hervorgegangen. Dieser soll in der nächsten Förderperiode als LEADER Projekt angemeldet werden.

Die Verwaltung schlage vor, den Niederseilgarten im Bereich „Hirschhausen“/Amesborre zu errichten und diesen als Startpunkt für einen kleineren Kinderwanderweg zu nutzen. Der Wanderweg sollte auf bestehenden Forstwirtschaftswegen ausgeschildert werden, so dass dieser auch mit dem Kinderwagen gut zu besuchen sei. Diese Idee sei auch von Seiten der „Sankt Wendeler Land Touristik“ begrüßt worden, da es bislang nur einen Kinderwanderweg im Landkreis St. Wendel gebe (Nahequellepfad).

Thematisch soll der Rundweg das Thema Wind/Energiegewinnung durch Windkraftanlagen und sonstige Energiegewinnung durch erneuerbare Energien - kindlich veranschaulicht - aufgreifen.

Eine Waldkugelbahn sollte dann in diesen Weg integriert werden.

Beschluss:

Die Gemeinde wird beauftragt, beim nächsten LEADER Förderaufruf im Frühjahr 2025 ein Gesamtprojekt „Kinder im Wald“, welches einen Niederseilgarten, die Ausweisung eines Kinderwanderweges mit Kugelbahn und Schautafeln zum Thema Wind/Energiegewinnung durch erneuerbare Energien enthalten soll, anzumelden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

24 Stimmen dafür

1 Stimme dagegen

8. Antrag der SPD Fraktion auf Prüfung der Rentabilität zur Kernsanierung DGH

Vorlage: BV/0840/2024

Der Bürgermeister führt aus, die SPD-Frakton habe einen Antrag gestellt, die Prüfung der Rentabilität einer Kernsanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Gronig vorzunehmen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, durch einen externen Dienstleister prüfen zu lassen, ob eine Sanierung des DGH Gronig wirtschaftlich sei.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

9. Antrag der CDU Frakion zur Anlegung eines Mehrgenerationenpatzes in Güdesweiler

Vorlage: BV/0841/2024

Der Bürgermeister erläutert, dass die CDU-Fraktion den Antrag zur Schaffung eines Mehrgenerationenplatzes/Umgestaltung des Vorplatzes an der Kirche beantragt habe.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Oberthal die Umgestaltung des genannten Areals in Güdesweiler als Projekt- und Mehrgenerationenplatz anerkennt und notwendige Planungen einleitet. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit dem Ortsrat, der Kirchengemeinde und der Bevölkerung angestrebt werden, um eine gesamteinheitliche Gestaltung und Nutzung des Vorplatzes zu ermöglichen. Die Gemeinde wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Planung und Umsetzung des Projektes zu prüfen, Fördergelder zu eruieren und im nächsten Haushalt für die ersten Planungen Gelder vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

10. Antrag der CDU Fraktion zur Erhöhung des Budgets für das Flurbereinigungsverfahren Steinberg-Deckenhardt

Vorlage: BV/0842/2024

Der Bürgermeister führt aus, die CDU-Fraktion habe beantragt, das Budget für die laufenden Flurbereinigungsmaßnahmen in Steinberg-Deckenhardt von derzeit 5.000,00 € auf 15.000,00 € zu erhöhen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, auf die Bereitstellung des beantragten Betrages zu verzichten. Die Verwaltung wird unabhängig davon beauftragt, die für anstehende Baumaßnahmen erforderlichen Mittel so rechtzeitig bereitzustellen, dass eine Bauausführung nicht durch fehlende kommunale Mittel verzögert wird.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

11. Antrag der SPD-Fraktion auf die Bereitstellung von Mitteln für touristische Aktivitäten

Vorlage: BV/0846/2024

Der Vorsitzende führt aus, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf jährliche Einstellung von 40.000,00 € zur Förderung des Tourismus in der Gemeinde Oberthal beantragt habe.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Haushaltsjahr 2024 bereits ein Betrag von 30.000 € für konsumtive touristische Maßnahmen im Haushalt berücksichtigt sei, so dass es letztendlich um zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € gehe..

Da aufgrund des Antrages nicht abschließend feststehe, ob die Mittel im konsumtiven oder im investiven Bereich benötigt würden, schlage die Verwaltung vor, künftig je 20.000 € konsumtiv und 20.000 € investiv einzustellen - vorbehaltlich der Einhaltung der Regeln des Saarlandpaktes.

Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Förderung des Tourismus in der Gemeinde Oberthal jeweils 20.000,00 € konsumtiv und 20.000,00 € investiv im Haushalt - vorbehaltlich der Einhaltung der Regeln des Saarlandpaktes - einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

12. Antrag der CDU-Fraktion auf Haushaltsmittel für die Obst- und Gemüseversorgung in der KiTa Waldwichtel

Vorlage: BV/0849/2024

Der Bürgermeister führt aus, die CDU-Fraktion habe beantragt, Haushaltsmittel für die Obst- und Gemüseversorgung in der Kita Waldwichtel zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens der Verwaltung zunächst die Möglichkeit geprüft werde, über das Schulobstförderprogramm des Ministeriums Gelder hierfür zu erhalten. Sollte das Programm ausgeschöpft sein, werden entsprechende Mittel in den Haushalt 2025 eingestellt.

Beschluss:

Es wird beschlossen, Mittel in Höhe von 1.500,00 € für die Obst- und Gemüseversorgung in der Kita Waldwichtel in den Haushalt 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

13. Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung

Vorlage: BV/0853/2024

Der Bürgermeister berichtet, dass mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2017 die Schmutzwassergebühr auf 3,50 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,55 €/m² festgesetzt worden sei. Zum Jahr 2021 seien die Gebühren angehoben auf 3,55 €/m³ Schmutzwasser und 0,60 €/m² Niederschlagswasser. Seitdem seien die Gebühren trotz immenser Kostensteigerungen insbesondere seit Beginn des Ukraine-Kriegs nicht mehr angehoben worden..

Nach § 6 (1) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung in der Regel decken, jedoch nicht übersteigen (Kostenüberdeckung). Nach § 6 (2) S. 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Aufgrund von vielfältigen Kostensteigerungen (EVS-Beitrag, Kanalbaukosten, Lohnsteigerungen, Versicherungsbeiträge, Energiekosten, Darlehenszinsen) müssen auch die Abwassergebühren künftig angehoben werden. Besonders stark schlägt sich hier der EVS-Beitrag nieder, der seit 2022 um rund 100.000 € auf künftig 732.325 € angestiegen ist und somit bei der Schmutzwassergebühr schon 0,35 € Steigerung bedingt.

Aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung von Korrekturen bei den Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2020 und 2021 soll die Schmutzwassergebühr auf 4,20 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,70 €/m² angehoben werden.

Hierzu ist eine Änderung der Abwassergebührenhöhensatzung erforderlich. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Die vorliegende Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhensatzung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

14. Auslobung eines kommunalen Förderprogrammes

Vorlage: BV/0844/2024

Der Bürgermeister erläutert, dass natürlicher Klimaschutz eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele und der Förderung des Erhalts der biologischen Vielfalt spiele. Obwohl die Bedeutung dieses Ansatzes unbestritten sei, gebe es nur wenige konkrete Beispiele aus der Praxis, die als Vorbild dienen und andere dazu ermutigen könnten, ähnliche Maßnahmen umzusetzen. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung das Thema „Natürlicher Klimaschutz“ allen Bürgerinnen und Bürgern näher bringen und motivieren, Maßnahmen für einen natürlichen Klimaschutz in unserer Gemeinde umzusetzen.

Zu Maßnahmen eines natürlichen Klimaschutzes zählen Maßnahmen wie die Neupflanzung von Bäumen, die direkt in den Orten und der Gemeinde zu einem kühleren Dorfklima beitragen und zeitgleich Sauerstoff produzieren. Durch die Photosynthese wird CO2 aktiv aus der Atmosphäre genutzt und durch z.B. Bäume Sauerstoff produziert, wodurch ein kühleres Dorfklima entsteht. Durch die aktive Nutzung von CO2 aus der Atmosphäre wird ein aktiver Beitrag zum natürlichen Klimaschutz geleistet, da klimaschädliches CO2 aktiv aus der Atmosphäre gebunden wird.

Durch die Verkohlung von organischen Materialien wie z.B. Käferholz oder Baumschnitt aus der Gemeinde und den Kommunen kann durch die so genannte „Pyrolyse“ Pflanzenkohle hergestellt werden. In der Pflanzenkohle wird Kohlenstoff aus der Atmosphäre gebunden und als Substrat bei z.B. Baumpflanzungen sinnvoll genutzt. Dadurch kann die Pflanzenkohle einen aktiven Beitrag zum natürlichen Klimaschutz auch in der Gemeinde Oberthal leisten.

Die Gemeinde Oberthal möchte gerne einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten. Dies soll in Form von Informationsveranstaltungen mit dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) vom Umwelt-Campus Birkenfeld in Kooperation mit den in der Gemeinde ansässigen Baumschulen erfolgen.

Neben Informationsveranstaltungen soll jeder Haushalt die Möglichkeit erhalten, einen vergünstigten Obstbaum (Halbstamm) inklusive Pflanzenkohle in benötigter Menge zu erwerben. Diese Bäume sollen durch ein eigens angelegtes Förderprogramm zu 50% durch die Gemeinde finanziert werden (pro Baum ca. 20 EUR). Über diese Maßnahme sollen eine Vielzahl von Bäumen in allen Ortsteilen der Gemeinde Oberthal neu gepflanzt und im Jahresverlauf deren Wachstum verfolgt und durch jung und alt dokumentiert werden. Durch den Einsatz von mit organischem Material (z.B. Kompost) angereicherten Pflanzenkohle, dient die Pflanzenkohle im Pflanzloch als Wasserspeicher für die Bäume und kann die Humusbildung unterstützen.

Pro Jahr sollen vorerst 100 Bäume über eine Förderung zur Verfügung gestellt werden.

Eine entsprechende Informationsbroschüre soll durch die Firma Schanz & Partner zum Preis von einmalig 1.444,40 EUR erstellt werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen, ein kommunales Förderprogramm zum aktiven Klimaschutz für die Gemeinde Oberthal aufzuerlegen. Hierbei sollen für die erste Förderperiode 100 Halbstämme inklusive Pflanzenkohle zum Preis von ca 20-25 EUR an interessierte Bürger zur Verfügung gestellt werden. Pro Haushalt wird nur ein Baum vergünstigt abgegeben. Zur Information wird eine Infobroschüre bei der Firma Schanz & Partner zum Angebotspreis von 1.444,40 EUR in Auftrag gegeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

15. Erwerb von Gesellschaftsanteilen der LEG Kommunal GmbH

Vorlage: BV/0843/2024

Die LEG Saar Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (LEG) sei vor Jahren gegründet worden, um als Landesgesellschaft bei der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Insbesondere Städte, Gemeinden und Landkreise sollten bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beraten und unterstützt werden. So sei sie in der Vergangenheit in unterschiedlichen Funktionen als Partner der Kommunen

an der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beteiligt gewesen.. Ein Schwerpunkt der LEG-Tätigkeiten habe vor allem in der Projektsteuerung kommunaler Erschließungsmaßnahmen, etwa Gewerbegebiete, Wohngebiete oder Innenstadtsanierungen gelegen.

Kommunen als öffentliche Auftraggeber dürfen die LEG nicht (mehr) ohne vorherige

Ausschreibung beauftragen, gleichzeitig nehme der Bedarf an externen Projektsteuerungsleistungen zu, da viele Kommunen aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten keine ausreichenden Personalressourcen im bautechnischen Bereich vorhalten können.

Das gelte insbesondere bei größeren Bauprojekten, auf die die kommunalen Bauverwaltungen personell nicht ausgerichtet seien: zum einen muss eine ordnungsgemäße Vergabe sichergestellt werden, andererseits erfordern weitere gesetzliche Vorgaben zusätzliche Kompetenzen, um eine rechtlich korrekte und auch wirtschaftlich optimierte Durchführung von Bauprojekten inklusive Begleitung dieser durch öffentliche Fördermittel zu gewährleisten. Aus diesem Grunde sei zum 01.01.2022 die LEG Kommunal GmbH (LEGK) gegründet worden, um Kommunen als deren Gesellschafterin zu ermöglichen, Aufträge für Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sowie die Durchführung von Vergabeverfahren - ohne vorherige öffentliche Ausschreibung - an die LEGK zu vergeben. Die Gesellschaft erfülle die Anforderungen einer öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeit nach § 108 GWB. Weiterhin liege ein „nichtwirtschaftliches Unternehmen“ nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 KSVG vor, da die LEGK nur der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften diene. Die LEGK ihrerseits sei an der LEG Service GmbH beteiligt, um auf die dort vorhanden personellen und fachlichen Ressourcen, die früher bei der LEG angesiedelt waren, zugreifen zu können. Auch in diesem Verhältnis seien die Anforderungen nach § 108 GWB erfüllt. Im Ergebnis werde somit sichergestellt, dass das Land die Kommunen weiterhin als Partner bei großen - insbesondere vom Land geförderten - Bauprojekten unterstützen und konkrete Projektsteuerungs- und Planungsleistungen anbieten könne. LEGK bzw. die LEG Service GmbH werden ihrerseits Auftragsvergaben nur nach den für die Kommunen bzw. für öffentliche Auftraggeber geltenden rechtlichen Bestimmungen durchführen. Eine mehrheitlich kommunale Beherrschung der GmbH werde angestrebt. Der Gesellschaftsvertrag der LEGK erfülle die Anforderungen nach den §§ 110 ff KSVG für die Beteiligung an Unternehmen einer Rechtsform des privaten Rechts für kommunale Mehrheitsbeteiligungen.

Um zukünftig auf die LEGK als Dienstleister bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben ohne vorhergehende Ausschreibung zurückgreifen zu können, werde vorgeschlagen, einen Geschäftsanteil in Höhe von 500,- € (2% des Stammkapitals) an der LEGK zu erwerben.

Beschluss:

Es wird die Beteiligung an der LEG Kommunal GmbH und den Erwerb eines Anteils in

Höhe von 500,- € beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung beim Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

16. Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal

Vorlage: BV/0854/2024

Der Vorsitzende führt aus, dass der Wirtschaftsplan und der Investitionsplan für das kommende Jahr in Abstimmung mit der technischen Betriebsführung bei der WVW erstellt worden sei.

Im Erfolgsplan werde mit einem Jahresgewinn von 21.675 € gerechnet. Aufgrund der Differenz zwischen kalkulatorischer und tatsächlicher Abschreibung im Jahr 2023 in Höhe von voraussichtlich 21.608 € werde vorgeschlagen, den Gewinn zum Teil von 21.608 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Rest in Höhe von 67 € werde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vermögensplan sei, wie vorgeschrieben, ausgeglichen.

Investiert werden insgesamt 385.000,00 €. Größte Projekte sind die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Steinberger Straße in Güdesweiler, die Hydraulische Berechnung u. Sanierungsplanung Gronig und die Sanierung des Mischwasserkanals rückwärtig der Straße „Zur Baumschule“.

Die Ausgaben des Vermögensplans müssen größtenteils durch Darlehen abgedeckt werden. Hier sei die Aufnahme von Krediten in Höhe von 544.102,00 € geplant.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2025 und das Investitionsprogramm 2024 - 2028 werden, wie vorgelegt, beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

17. Mitteilungen und Anfragen

An dieser Stelle danken die Fraktionen gegenseitig für die faire und respektvolle Zusammenarbeit auch in Bezug auf die Führung des Wahlkampfes anlässlich der Kommunalwahlen. Anschießend tauscht man Wünsche zum Jahreswechsel aus.