Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 18.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
in den Erträgen auf — 1.626.340, -- Euro
in den Aufwendungen auf — 1.585.193, -- Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt:
in den Einnahmen auf — 882.176, -- Euro
in den Ausgaben auf — 882.176, -- Euro
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: — 603.029, -- Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf: — 400.000, -- Euro
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
603.029, -- Euro
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 24.03.2026 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.