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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten in allen Ortsteilen der Gemeinde Oberthal sollen steuerliche Anreize zur Umsetzung von Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen geschaffen werden. Die von den Eigentümern vorzunehmenden Maßnahmen sollen der Behebung sogenannter „städtebaulicher Missstände“ dienen. Insbesondere soll hierdurch den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der Sicherheit und der Belange des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Die Veröffentlichung der Satzung und aller dazugehörigen Informationen im Hinblick auf die abzuschließende Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung wurden in der vergangenen Woche im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Hier sind auch die vom Gemeinderat einstimmig in der Sitzung am 7. März 2024 beschlossenen Sanierungsgebiete und die jeweils betroffenen Grundstücksbereiche in den vier Dörfern, gekennzeichnet. Sämtliche Informationen zu den Sanierungsgebieten sind auch auf der Homepage der Gemeinde Oberthal veröffentlicht und hinterlegt, so dass interessierte Bürger/innen sich jederzeit umfänglich über die Inhalte dieses Sanierungsverfahrens informieren können.

Erhöhte steuerliche Abschreibung:

Führen Sie im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eine Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme durch, haben Sie gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung Ihres Bauvorhabens. Hierzu stellt Ihnen die Gemeinde nach Prüfung und Abschluss der entsprechenden Baumaßnahmen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Bitte denken Sie daran, dass Sie vorher mit der Gemeinde eine schriftliche Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung getroffen haben, da Sie ansonsten keine steuerlichen Vorteile geltend machen können.

In allen Fragen, die in Zusammenhang mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten stehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger mit Herrn Peter Dewes in Verbindung setzen. Herr Dewes ist als externer Sanierungsberater von der Gemeinde beauftragt worden. Er ist ausschließlich in dieser Sanierungsthematik Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Telefon: 06854 / 9017 – 42,

E-Mail: sanierungsberatung@oberthal.de

Welche Schritte sind für die Grundstückseigentümer zu beachten:

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen Kontakt mit Herrn Dewes auf und informieren diesen darüber, dass Sie Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet sind. Anschließend vereinbaren Sie ein gemeinsames Beratungsgespräch.

2. Besprechung Ihrer Maßnahmen

Ihr Modernisierungs-/Instandsetzungsvorhaben wird im Besprechungstermin mit Herrn Dewes im Rathaus besprochen. Im Bedarfsfalle empfiehlt sich vielfach zunächst auch eine Besichtigung des Gebäudes. Herr Dewes erläutert Ihnen den allgemeinen Ablauf Ihrer Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme und informiert Sie auch über alle notwendigen Belange in sanierungsrechtlicher Hinsicht. Von Herrn Dewes werden keine Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen gegeben. Steuerliche Fragen müssen Sie mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater abklären!!!

3. Vorbereitung der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung

Sie holen Kostenangebote zu den Einzelmaßnahmen ein. Herr Dewes wird keine Kostenberechnung für die von Ihnen geplanten Maßnahmen erstellen.

4. Abschluss der Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung

Die Gemeinde Oberthal schließt mit Ihnen eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung ab. Jegliche Maßnahmen sowie Anschaffungen von Materialien zur Ausführung der Arbeiten, welche vor Abschluss der schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde erfolgten, finden bei Ausstellung der nachgenannten Steuerbescheinigung keine Anerkennung und dürfen von der Gemeinde nicht in die später auszustellende Bescheinigung aufgenommen werden.

5. Durchführung der Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme

Nachdem Sie die Baumaßnahme in Ihrem Gebäude bzw. Ihrem Grundstück umgesetzt haben, erfolgt die Schlussrechnung der vereinbarten Einzelmaßnahmen und eine Besichtigung vor Ort, die vom Sanierungsberater protokolliert wird.

6. Ausstellung der Steuerbescheinigung

Sie stellen danach bei der Gemeinde einen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11a EstG. Danach erhalten Sie die Steuerbescheinigung von der Gemeinde.

Straßeninstandsetzungsarbeiten

Die Sanierungsmaßnahmen im Bereich Feldweg „Brückenbauwerk Wendelinus-Radweg“ bis „Einmündung Varuswaldstraße/Osenbachstraße“ in Oberthal ist bis auf kleinere Restarbeiten soweit abgeschlossen. Die noch verbleibenden geringfügigen Arbeiten sollen noch vor Ostern zum Abschluss gebracht werden. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde auch über das Abwasserwerk der Gemeinde Oberthal eine Fremdwasserentflechtung durchgeführt.

Im Anschluss an diese Sanierungsarbeiten im Feldwegebereich werden durch das gleiche ausführende Bauunternehmen die Straßeninstandsetzungsarbeiten in der Osenbachstraße im Teilabschnitt hinter Brückenbauwerk bis zur Einmündung „Sportanlagen Oberthal“ ausgeführt. Je nach Witterungsbedingungen soll voraussichtlich am 02.04.2024 in diesem Abschnitt mit den Arbeiten begonnen werden. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung ausgeführt; die Osenbachstraße ist während der gesamten Bauzeit von voraussichtlich vier Wochen in dem betroffenen Straßenabschnitt komplett für den Verkehr gesperrt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in wenigen Tagen steht das Osterfest vor der Tür und das erste Quartal des Jahres 2024 ist dann schon wieder vorüber.

Während wir um die Weihnachtszeit gerne ein Fazit auf das Vergangene ziehen, richtet sich der Blick an Ostern eher hoffnungsvoll nach vorne. Das Osterfest gilt als Sinnbild für Hoffnung und Auferstehung. Mir persönlich geht es jedenfalls so, dass mit dem einsetzenden Frühlingswetter, den immer länger werdenden Tagen und der wieder aufblühenden Natur eine positive Stimmung entsteht. Aber auch ohne die Rückbesinnung auf die christlichen Ursprünge des Festes kehren in dieser Zeit des Jahres Licht und Wärme zurück. Die Natur erwacht und auch unser alltägliches Leben verlagert sich ganz allmählich wieder von innen nach außen. Wir freuen uns über den Frühling und lassen Lethargie und Dunkelheit hinter uns. Diese Aufbruchsstimmung sollten wir nutzen, um kraftvoll und dynamisch unsere ganz individuellen aber auch unsere gemeinsamen Ziele und Projekte anzugehen.

Leider ist die Stimmung aber immer noch getrübt durch den nach wie vor andauernden Krieg in der Ukraine oder den kriegerischen Konflikt im Gaza-Streifen. Wir alle sehnen uns endlich wieder nach Frieden in Europa bzw. auf der ganzen Welt.

Gerade Ostern ist das Fest der Hoffnung und des Friedens. Daher habe ich die Hoffnung auf Frieden in der Welt noch nicht verloren und auch Ihnen wünsche ich bei aller Sorge in diesen turbulenten Zeiten, dass Sie ebenfalls Optimismus und Zuversicht nicht verlieren.

Mit diesen Erkenntnissen gehen wir nun an diesem Wochenende in die Ostereiertage und in diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Osterfest. Ich wünsche Ihnen Ruhe, Zeit für sich, die Familie und Freunde sowie schöne Momente daheim oder am Ausflugs- und Urlaubsziel.

Ihr
Stephan Rausch
Bürgermeister