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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Postunternehmens zur unentgeltlichen Teilnahme an den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie an etwaigen Stichwahlen am 23. Juni 2024 mittels Briefwahl

Als Postunternehmen, bei dem anlässlich der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie anlässlich der etwa notwendig werdenden Stichwahl/en (Direktwahl/en) am 23. Juni 2024

in der Gemeinde Oberthal die Wahlbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wird hiermit gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) die

Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn

benannt. Wird ein Wahlbrief mit Hilfe einer besonderen Versendungsform verschickt, so hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen.

Die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung gilt für

a)

alle Kommunalwahlen, die am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Oberthal stattfinden:

die Wahl zum Kreistag des Landkreises St. Wendel

die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Oberthal

die Wahlen zu den Ortsräten in den Ortsteilen der Gemeinde Oberthal

die Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises St. Wendel

die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Oberthal

b)

alle etwa notwendig werdende Stichwahlen (zu den vorgenannten Direktwahlen),

die am 23. Juni 2024 in der Gemeinde Oberthal stattfinden.

Oberthal, 02.04.2024
Stephan Rausch
Gemeindewahlleiter