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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bereitstellung eines Bauhof-Anhängers

zur kostenlosen Entsorgung von Grabsteinen und Einfassungen im Rahmen der diesjährigen Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Oberthal

Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:

  • Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 1993),
  • Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1998 und 31.12.1998)
  • Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 2003).

Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden.

Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:

1. Friedhof Gronig:

Freitag, den 10.05. bis Samstag, den 11.05.2024

2. Friedhof Oberthal.:

Freitag, den 17.05. bis Samstag, den 18.05.2024

3. Friedhof Güdesweiler:

Freitag, den 24.05. bis Samstag, den 25.05.2024

4. Friedhof Steinberg-D.:

Freitag, den 31.05. bis Samstag, den 01.06.2024

Je nach Bedarf, steht der Anhänger auch an einem weiteren Wochenende bereit.

Die jeweiligen Termine hierzu werden dann rechtzeitig an gleicher Stelle veröffentlicht.

Sofern die Gräber bis zum 31.05.2024 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.

Oberthal, 11.04.2024
gez.
Stephan Rausch
Bürgermeister