Der Wettbewerb "Saarländische Bauernhäuser- Zeugnisse unsere Heimat" (kurz: "Saarländischer Bauernhauswettbewerb") findet seit 1984 alle zwei Jahre statt. Er wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und vom Institut für Landeskunde im Saarland ausgerichtet.
Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken. Die Eigeninitiative der Eigentümer alter Bauernhäuser einschließlich Arbeiterbauernhäuser zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz soll angeregt und gefördert werden. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, alte Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten und damit vor einem unwiederbringlichen Verlust durch eine unsachgemäße, oft schablonenhafte Modernisierung zu bewahren.
Welche Häuser können gemeldet werden?
Gegenstände des Wettbewerbs sind Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Ob die Häuser heute noch der Landwirtschaft dienen oder nicht, spielt keine Rolle. Es werden solche Gebäude berücksichtigt, deren Äußeres sich noch in dem Zustand der Entstehungszeit befindet oder die in der Grundstruktur noch erhalten sind, jedoch Veränderungen oder Erweiterungen aufweisen, wenn diese qualitätsvoll und in architektonischen Details angepasst vorgenommen wurden. Es werden solche Häuser in die Bewertung einbezogen, die restauriert wurden oder die durch dauernde Pflege in einem qualitätsvollen Zustand erhalten sind. Teilnehmen können alle Eigentümer von Bauernhäusern, wie sie oben beschrieben sind.
Auszeichnungen
Es sind Preise und Anerkennungen in einer Gesamthöhe von 10.000 € ausgesetzt. Sie bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie -für die preisgekrönten Häuser- einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll.
Bewertung
Der Bewertung auf Landesebene geht eine Bewertung auf Landkreis- und Regionalverbandsebene durch sachverständige Jurys voraus. Die Jurys bewerten die gemeldeten Häuser bei einer Besichtigung vor Ort und verwenden hierbei einen landeseinheitlichen Bewertungsbogen. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken schlagen dann jeweils höchstens fünf Gebäude, ohne Festlegung einer Rangfolge, für den Landesentscheid vor. Die für die Landesebene vorgeschlagenen Häuser werden durch die Landesjury im Rahmen einer Besichtigung vor Ort beurteilt. Die Landesjury entscheidet über die Vergabe von Preisen und Anerkennungen. Die feierliche Überreichung der Preise und Anerkennungen erfolgt in einer Veranstaltung im Spätherbst des Jahres.
Bewertungskriterien
Bei der Beurteilung der Häuser achtet die Jury unter anderem auf folgende Kriterien:
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Allgemeinzustand des Gebäudes,
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Erhaltungs- und Pflegezustand sowie handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, bezogen auf die regionalen Besonderheiten und die charakteristische Bausubstanz des jeweiligen Haustyps,
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Gestaltung und Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand.
Das Innere der Gebäude wird bei der Beurteilung durch die Jury nicht berücksichtigt.
Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2018
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Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2018 bei der zuständigen Kreis- bzw. Regionalverbandsverwaltung bis zum 10.08.2018
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Bereisung der gemeldeten Häuser durch die Kreisjurys bzw. die Jury des Regionalverbandes vom 16.08. bis zum 24.08~2018
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Bereisung der weitergemeldeten Häuser durch die Landesjury am 25.09. und 26.09.2018
Die Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2018 erfolgt an die jeweilige Kreis- bzw. Regionalverbandsverwaltung mit dem Adressen-Vermerk "Bauernhauswettbewerb" spätestens bis zum 10.08.2018.
Die Anmeldung muss enthalten:
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den Namen und die Anschrift des Eigentümers/der Eigentümerin, oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen,
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die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes,
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soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen,
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Fotos des Bauernhauses (möglichst aktuelle Gesamtansichten und Fotos von älteren Zuständen).
Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Landesjury:
Prof. Dr. Heinz Quasten
Sebastianstraße 6
66440 Blieskastel.
Tel.: 0 68 42 I 13 98
E-Mail: h.guasten@gmx.de
Die ausführlichen Wettbewerbsbedingungen und weitere Informationen zum Landeswettbewerb "Saarländische Bauernhäuser - Zeugnisse unserer Heimat" sind auf der Website des Instituts für Landeskunde im Saarland (lfliS) e.V. unter www.iflis.de eingestellt.