Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt die Gräber, deren 30-jährige Ruhefrist im Jahr 2017 abgelaufen war (Beerdigung im Jahr 1987) eingeebnet.
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
1. Friedhof Oberthal:
Freitag, den 25.05. bis Samstag, den 26.05.2018
2. Friedhof Steinberg-D.:
Freitag, den 25.05. bis Samstag, den 26.05.2018
3. Friedhof Gronig:
Freitag, den 04.05. bis Samstag, den 05.05.2018
4. Güdesweiler:
Freitag, den 04.05. bis Samstag, den 05.05.2018
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2018 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.
Oberthal, 30.04.2018
gez.
Stephan Rausch
Bürgermeister