Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:
| - | Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 1993), |
| - | Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1998 und 31.12.1998) |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2023 abgelaufen war (Bestattung 2003). |
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht vorerst an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
1. Friedhof Gronig:
| Freitag, den | 10.05. | bis | Samstag, den | 11.05.2024 |
2. Friedhof Oberthal.:
| Freitag, den | 17.05. | bis | Samstag, den | 18.05.2024 |
3. Friedhof Güdesweiler:
| Freitag, den | 24.05. | bis | Samstag, den | 25.05.2024 |
4. Friedhof Steinberg-D.:
| Freitag, den | 31.05. | bis | Samstag, den | 01.06.2024 |
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2024 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 und 21 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.