Wie bereits mehrfach veröffentlicht, werden auf den Friedhöfen in Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt folgende Gräber eingeebnet:
| - | Urnen- und Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 30 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 1994), |
| - | Erdgräber, bei denen die Ruhefrist 25 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung zwischen dem 01.01.1999 und 31.12.1999) |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 20 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 2004). |
| - | Urnengräber, bei denen die Ruhefrist 15 Jahre betragen hat und diese im Jahr 2024 abgelaufen war (Bestattung 03.07.2009 bis 31.12.2009). |
Der Bevölkerung wird wie in den vergangenen Jahren angeboten, zur kostenlosen Entsorgung der Grabsteine und Einfassungen den Anhänger des Gemeinde-Bauhofes zu verwenden. Dieser steht erneut an folgenden Terminen (jeweils freitags ab 14.30 Uhr) auf den Friedhöfen zur Verfügung:
| 1. Friedhof Gronig: | ||
| Freitag, den 09.05. | bis | Samstag, den 10.05.2025 |
| 2. Friedhof Oberthal.: | ||
| Freitag, den 16.05. | bis | Samstag, den 17.05.2025 |
| 3. Friedhof Güdesweiler: | ||
| Freitag, den 23.05. | bis | Samstag, den 24.05.2025 |
| 4. Friedhof Steinberg-D.: | ||
| Freitag, den 30.05. | bis | Samstag, den 31.05.2025 |
Sofern die Gräber bis zum 31.05.2025 nicht abgeräumt bzw. eingeebnet wurden, erfolgt die Einebnung durch die Gemeinde. Für die entstandenen Kosten wird gem. § 1 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Oberthal und § 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Oberthal eine festgelegte Gebühr von den Verantwortlichen erhoben.