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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens "Teiländerung des Flächennutzungsplanes Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in öffentlicher Sitzung am 03.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ im Ortsteil Oberthal gefasst hat.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberthal soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberthal den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Oberthal, 04.05.2023
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch