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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der EVS informiert

Ab 1. Juli mehr Kontrolle für besseres Biogut in der Biotonne

Das saarländische Biogut, das über die Biotonne gesammelt wird, ist ein Wertstoff, aus dem Kompost und Energie gewonnen wird. Damit die Verarbeitung gut gelingt, muss das Biogut frei von störenden Materialien sein.

Zu viele Störstoffe. vor allem Bioplastik

Aktuell sind jedoch in den saarländischen Biotonnen immer noch viele Dinge enthalten, die dort nicht hineingehören. Dazu gehören insbesondere Metall, Glas und Plastik und hier sind aufgrund ihrer Häufigkeit vor allem BiofolienMüllbeutel zu nennen, die - anders, als der Name es unterstellt - nicht für eine Mitverarbeitung geeignet sind. All' diese Materialien verursachen insgesamt hohe Kosten beim Aussortieren wie auch in der Entsorgung und erschweren oder verhindern sogar die Verwertung des Biogutes.

Bessere Kontrolle

Um mehr Kontrolle über das in der Biotonne gesammelte Material zu haben, lässt der Entsorgungsverband Saar ab dem 1. Juli Müllfahrzeuge mit Detektionssystemen einsetzen. Vor und während der Leerung fotografiert das System den Inhalt der Tonne und scannt automatisch nach Materialien, die nicht in die Biotonne gehören. Das Kontrollsystem erkennt die falsche Befüllung der Biotonne mit Hilfe künstlicher Intelligenz und dokumentiert sie mit Fotos. Die Zuordnung erfolgt über einen Chip, der am Behälter angebracht ist.

Bereits seit einigen Jahren werden Biotonnen, in denen vor der Leerung Störstoffe entdeckt werden, nicht geleert. Es wird ein Aufkleber mit einem Hinweis auf die falsche Befüllung angebracht. Nach Entfernung der nicht zugelassenen Abfälle kann die Biotonne bei der nächsten regulären Leerung wieder bereitgestellt oder ohne Nachsortierung als Restabfalltonne zum entsprechenden Entsorgungspreis entleert werden.

Ab 1. Juli 2023 gilt beim Sperrabfall: Altholz getrennt bereitstellen

Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten

Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände-aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.

Warum eine getrennte Abfuhr?

Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.

Was gehört zum Altholz?

Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz. Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.

Mehr Informationen

Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr", der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.