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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift BA/002/2023

über Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses am 18.04.2023

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:55 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Frank Henkes

Frau Anneliese Schumacher (in Vertretung von Björn Gebauer)

Herr Matthias Maurer (in Vertretung von Christin Kelkel)

Herr Andreas Wita (in Vertretung von Bernd Simon)

Mitunterzeichner/in

Herr Axel Haab

Herr Christian Paulus

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Björn Gebauer

Frau Christin Kelkel

Herr Bernd Simon

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Gäste:

Vertreter von Kernplan GmbH

Vertreter von ON Energy

Herr Dr. Backes, WPW

Herr Frank Schröder, DIE LINKE

Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Gemäß § 41 Abs. 5 KSVG beantragt der Bürgermeister die Aufnahme des Punktes „Dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Momberg im Bereich des Energiefeldes“ in die Tagesordnung des öffentlichen Teiles und begründet die Dringlichkeit.

Darüber hinaus sei der Punkt „Projektaufruf für die Umsetzung von Kleinprojekten über die KulturLandschaftsinitiative St. Wendeler Land (Kulani) irrtümlich dem nichtöffentlichen Teil zugeordnet gewesen. Die Angelegenheit sei jedoch öffentlich und sei im öffentlichen Teil zu behandeln.

Mit der Aufnahme des o.a. Dringlichkeitspunktes und der Verschiebung des Punktes „Projektaufrufes für die Umsetzung von Kleinprojekten über die Kulani“ vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil erklärt sich de Ausschuss einstimmig einverstanden. Die geänderte Tagesordnung des öffentlichen Teiles lautet somit wie folgt:

1.

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/23 über die Sitzung vom 07.02.2023

2.

Dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Momberg im Bereich des Energiefeldes

3.

Projektaufruf für die Umsetzung von Kleinprojekten über die KulturLandschaftsinitiative St. Wendeler Land (Kulani)

4.

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/23 über die Sitzung vom 07.02.2023

Der Ausschuss erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig an.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2. Dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Momberg im Bereich des Energiefeldes

Vorlage: TV/0001/2023

Der Bürgermeister führt aus, dass beim aktuellen Verkehrssicherungsbegang im unbelaubten Zustand auf dem Energiefeld an mindestens 99 Bäumen (überwiegend Eichen) festgestellt worden sei, dass zur Herstellung der Verkehrssicherheit dringend Totholz zu entnehmen sei. Dies könne aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur mittels Seilklettertechnik erfolgen. Die geschätzten Kosten pro Baum belaufen sich auf etwa 100,00 € pro Baum. Des weiteren zeigten sich bei einigen Buchen Anzeichen der sogenannten Buchenkomplexkrankheit. Hier bleibe der Blattaustrieb abzuwarten, ob auch im Falle dieser Bäume im Laufe des Jahres ebenfalls dringender Handlungsbedarf bestehen werde. Es sei nicht auszuschließen, dass im Bereich des Energiefeldes Bäume gefällt werden müssten.

Mit dem Verein für Dorfentwicklung, der das Energiefeld angelegt und bislang betreut habe, sei seinerzeit kein Gestattungs-/Pachtvertrag abgeschlossen worden, so dass die Gemeinde hier vollumfänglich für die Verkehrssicherungspflicht zuständig sei. Der Ausschuss habe darüber zu entscheiden, ob die zur Verkehrssicherungspflicht notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden und damit auszuschreiben seien. Es werde geprüft, ob ggfs. eine Förderung für die Arbeiten beantragt werden könne.

Im Ausschuss ist man sich einig, dass die Energiefelder erhalten bleiben sollen und die notwendigen Maßnahmen umgehend durchzuführen seien.

Beschluss:

Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht sind die Arbeiten unverzüglich auszuschreiben und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3. Projektaufruf für die Umsetzung von Kleinprojekten über die KulturLandschaftsinitiative St. Wendeler Land (Kulani)

Vorlage: BV/0603/2023

Der Bürgermeister erläutert, die Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land habe in ihrem 2. Projektaufruf um Meldung von Maßnahmen bis spätestens zum 15.05.2023 gebeten. Die beschlussfassende GAK-Gremiumssitzung finde am 01. Juni 2023 statt.

Die genehmigten Projekte seien bis zum 31.12.2023 umzusetzen und abzurechnen.

Abzüglich der bereits im ersten Projektaufruf 2023 beantragten Maßnahme stehe noch ein Budget in Höhe von 6.000 EUR (7.200 EUR inkl. Eigenmittel) zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, als Maßnahme die Freistellung solitärer Eichen zur Förderung anzumelden.

Die Eiche als heimische Baumart kristallisiere sich im Zuge des Klimawandels als eine der Gewinnerinnen heraus. Um einen gesunden Baumbestand in der Gemeinde Oberthal zu erhalten, sollte zukünftig das Augenmerk in Verbindung mit erforderlichen Pflegemaßnahmen auf die Eiche gelegt werden.

Solitär stehende Eichen seien ein Kulturgut und prägen ein Landschaftsbild charakteristisch und werten es auf.

Zurzeit würden viele Eichen im innerkommunalen Bereich, insbesondere entlang des Wendelinusrad- und -freizeitweges, von Pappeln, Birken und Kirschen bedrängt. Die Eiche als wärmeliebende Lichtbaumart benötig jedoch Platz und Licht in ihrer Krone, um sich gesund und vital zu entwickeln. Damit diese Zielvorstellung erreicht werde, müssten zugunsten der Eiche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.

Vorgehensweise zum Freistellen solitärer Eichen:

1. Einzelfallentscheidung an jedem Baum

In der Gemeinde sind Eichen mehr oder weniger stark von Konkurrenzbaumarten bedrängt. Dies gilt es von Individuum zu Individuum zu erkennen und zu unterscheiden. Gefällt werden Bäume, die in den Kronenbereich der Eichen einwachsen.

2. Moderates Freistellen

Bedrängte Eichen können durch zu starkes Freistellen mit Stress reagieren. Eine fachmännische Entscheidung und Entnahme am Einzelbaum ist hierfür notwendig.

3. Bildung von Einheiten

Eichen, konkurrieren nicht zueinander und können als Einheit gepflegt werden. Es erfolgt keine Entnahme einer vitalen Eiche zugunsten einer anderen vitalen Eiche.

4. Fällung mittels Radbagger mit Fällgreifer

Zur pfleglichen Entnahme wird ein Radbagger mit Fällgreifer eingesetzt. Die Bedränger werden hierbei von oben herab mittels Greifer Stück für Stück „abgebaut“.

In der nun zur Förderung anzumeldenden Maßnahme sollten vorwiegend die Eichen entlang des Wendelinusrad- und freizeitweges freigestellt werden. Die Kosten für einen Bagger mit Fällgreifer beliefen sich auf ca. 200 EUR/h netto. Somit könne die Maschine für rund 30 Stunden angemietet werden. Sollten dann noch Stunden offen sein, könnten hierfür weitere Eichen entlang der Feldwege gepflegt werden.

Beschluss:

Es wird dem Projekt „Freistellung solitärer Eichen im Bereich der Gemeinde Oberthal“ zugestimmt. Das Projekt ist bei der Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land anzumelden und die weitere Umsetzung hat durch die Verwaltung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4. Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister führt aus, dass kürzlich in den „Oberthaler Nachrichten“ die Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Gronig vom 01.02.2023 zu lesen gewesen sei. In dieser sei u. a. ausgeführt worden, „dass Herr Björn Gebauer beanstandet habe, dass der Beigeordnete, Herr Thomas Conradi, mit einigen Vertretern der Polizei, des Straßenbauamtes usw. eine Begehung an den Einfallstraßen in Gronig vorgenommen habe und dazu nicht einmal den Ortsrat oder zumindest den Ortsvorsteher eingebunden habe….“.

Der Bürgermeister stellt hierzu richtig, dass nicht der Beigeordnete zu dem Termin eingeladen habe. Vielmehr habe die Kreisverwaltung zum Termin eingeladen. Demzufolge sei auch diese auch dafür verantwortlich, wer zu dem Termin eingeladen werde und wer nicht. Darüber hinaus ging es bei dem Termin nicht nur um Belange im Ortsteil Gronig, sondern auch um Verkehrssituationen in den übrigen Ortsteilen.

Es sei keinesfalls Absicht der Verwaltung, die Vorstellungen und Überlegungen des Ortsrates und des Ortsvorstehers zu blockieren oder außen vor lassen zu wollen. Die Rechtslage sei nun einmal so, dass die originäre Zuständigkeit - wenn es um Anlegung eines Zebrastreifens, Installierung einer Blitzanlage oder andere verkehrsrechtliche Dinge gehe - bei der Ortspolizeibehörde liege.

Er bedauert es, dass solche Dinge in der Niederschrift nicht korrekt dargestellt würden und damit dem Leser ein falsches Bild vermittelten.

Er bittet darum, künftig von solchen Behauptungen Abstand zu nehmen.