Standsicherheitsprüfung der Grabdenkmäler auf den Gemeindefriedhöfen
Weil die Grabmale Umwelteinflüssen und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung und Pflege der Grabstätten deren Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Standsicherheit von Grabmalanlagen entsprechend der Vorgabe der Friedhofssatzung (Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Durchführungsvorschriften zur UVV 4.7 der Gartenbau-BG, sowie der „Richtlinien Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ - herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Steinmetze überprüfen zu lassen.
Auf den gemeindeeigenen Friedhöfen wird daher die diesjährige Kontrolle der Standsicherheit der Grabdenkmäler in den folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Mittwoch, den 04.06.2025:
Friedhof Gronig — 08:45 bis 09:40 Uhr
Friedhof Oberthal — 09:55 bis 11:35 Uhr
Friedhof Güdesweiler — 11:45 bis 12:40 Uhr
Friedhof Steinberg-Deckenhardt — 12:50 bis 13:20 Uhr
Die Nutzungsberechtigten können bei der Prüfung anwesend sein.
Auf bestehende Mängel wird durch Aufkleben eines entsprechenden Etikettes hingewiesen. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die festgestellten Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Kontrolle zu beseitigen.