Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
in den Erträgen auf — 1.259.999, -- Euro
in den Aufwendungen auf — 1.273.551, -- Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt:
in den Einnahmen auf — 821.280, -- Euro
in den Ausgaben auf — 821.280, -- Euro
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: — 300.000, -- Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: — 400.000, -- Euro
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 300.000, -- Euro
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wird in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 19.06.2023 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.