Titel Logo
Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr 2024

I. Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 19.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt:

in den Erträgen auf  —  1.259.999, -- Euro

in den Aufwendungen auf  —  1.273.551, -- Euro

Der Vermögensplan wird festgesetzt:

in den Einnahmen auf  —  821.280, -- Euro

in den Ausgaben auf  —  821.280, -- Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf:  —  300.000, -- Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:  —  400.000, -- Euro

Oberthal, 19. Dezember 2023
Der Bürgermeister
gez. Rausch
II. Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von  —  300.000, -- Euro

St. Ingbert, 22.05.2024
Landesverwaltungsamt Saarland
-Kommunalaufsichtsbehörde-
gez. Im Auftrag
Dominique Grape
III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes

Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wird in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 19.06.2023 öffentlich ausgelegt.

Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.

Oberthal, 28.05.2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch