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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat am 01.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  12.423.370,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  13.831.050,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -1.407.680,00 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.483.400,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.558.340,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  - 1.074.940,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.352.820,00 EUR

den Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf  —  602.650,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.750.220,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  — 772.940,00 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 2.900.000,00 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  — 5.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf —  1.407.680,00 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  400 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  415 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 01.03.2023 beschlossene Stellenplan.

Oberthal, den 01.03.2023
gez. Dirk Schäfer, Erster Beigeordneter
Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.900.000,00 € und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 772.940,00 €

St. Ingbert, 30.05.2023
Im Auftrag
gez. Thomas Frey
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit von Montag, 19.06.2023 bis einschließlich Dienstag, 27.06.2023 öffentlich ausgelegt.

Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.

Oberthal, 06.06.2023
Stephan Rausch
Bürgermeister