Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Gemeinderat am 19.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.735.240,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.826.420,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.091.180,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.245.800,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.802.640,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 556.840,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.239.670,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 571.900,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 667.700,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 556.840,00 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000,00 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 1.091.180,00 EUR.
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 415 v.H. | |
Es gilt der vom Gemeinderat am 19.12.2023 beschlossene Stellenplan.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 556.840,00 €
Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, 17.06.2024 bis einschließlich Dienstag, 25.06.2024 öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.