Die Rabenkrähe als heimische Vogelart steht gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie unter Schutz. Sie unterliegt im Saarland nicht dem Jagdrecht und darf grundsätzlich nicht geschossen werden. Auf Antrag einzelner Landwirte hat das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) zur Vermeidung möglicher Schäden an Maisansaaten eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung von Rabenkrähen erteilt. Deswegen sind derzeit, insbesondere in der Gombach, gelegentlich Schüsse zuhören. Es handelt sich dabei ausschließlich um Vergrämungsschüsse, bei denen kein Vogel zu Schaden kommt.
Der Sinn der Jagd liegt für uns in der Verwertung der Beute als hochwertiges und nachhaltiges Lebensmittel, nicht in der Bekämpfung vermeintlicher Schädlinge. Die herausragende Intelligenz der Rabenkrähen wird in der Verhaltensbiologie hinreichend beschrieben, daher sind wir selbst nicht überzeugt, dass die Vergrämungsmaßnahme die Rabenkrähen nennenswert beeindrucken wird. Aber wir sind bereit einzelnen Landwirten entgegenzukommen, die sich dadurch eine Verhaltensänderung der Vögel versprechen.