| Sitzungsort: | Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:33 Uhr |
Anwesend:
| Mitglieder |
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| Herr Manfred Altmeyer |
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| Herr Timo Backes |
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| Herr Dennis Baumgart |
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| Herr Thomas Conradi |
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| Herr Björn Gebauer |
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| Herr Axel Haab |
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| Herr Frank Henkes | Herr Henkes nimmt ab 18:35 Uhr (Punkt 2) an der Sitzung teil. |
| Frau Ingrid Keiper |
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| Frau Christin Kelkel |
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| Herr Matthias Maurer |
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| Herr Dennis Meisberger |
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| Herr Christian Paulus |
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| Herr Heinz Detlev Puff |
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| Herr Günter Raber |
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| Herr Dirk Schäfer |
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| Herr Uwe Schäfer |
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| Herr Gerd Schmidt |
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| Herr Frank Schön |
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| Herr Frank Schröder |
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| Frau Anneliese Schumacher |
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| Herr Andreas Wita |
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| Herr Christoph Wolf |
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| Mitunterzeichner/in |
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| Herr Johann Peltzer |
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| Herr Michael von Ehr |
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Entschuldigt:
| Mitglieder |
| Herr Jochen Backes |
| Herr Bernd Simon |
Protokollführerin:
Frau Elke Abazi
Von der Verwaltung:
Frau Nadine Stemmler
Herr Stephan Junk
Herr Jochen Klemm
Herr Tobias Schön
Gäste:
Frau Evelyn Schneider, Saarbrücker Zeitung
Vertreter der ON Energy, Dortmund, zu Punkt 4
Frau Katrin Schmitt und Herr Carl Jacobi, Landkreis St. Wendel, zu Punkt 2
Revierförster Marco Bommer, zu Punkt 3
Herr Dr. Backes, WPW
Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass
| a) | die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, |
| b) | der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und |
| c) | die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. |
Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet, die versehentlich dem nichtöffentlichen Teil zugeordneten Tagesordnungspunkte „Festsetzung des Jahresabschlusses 2021“ sowie „Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021“ in die Tagesordnung des öffentlichen Teiles aufzunehmen.
Der Rat erkennt die erweiterte Tagesordnung des öffentlichen Teiles einstimmig an. Sie lautet wie folgt:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/23 über die Sitzung vom 01.03.2023 |
| 2. | Vorstellung des Projektes Smart Cities im Landkreis St. Wendel |
| 3. | Vorstellung "Forsteinrichtung" |
| 4. | Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal |
| 5. | Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Westliche Gombach", Ortsteil Oberthal, Gemeinde Oberthal |
| 6. | Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt |
| 7. | Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt |
| 8. | Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 |
| 9. | Vorschläge zur Wahl von Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 |
| 10. | Gründung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land |
| 11. | Festsetzung des Jahresabschlusses 2021 |
| 12. | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:
1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/23 über die Sitzung vom 01.03.2023
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Uwe Schäfer, erhebt zu Punkt 17 der Niederschrift folgende Einwendung: „Anders als in vorangegangenen Tagesordnungspunkten wird hier das Für und Wider resp. die Argumentationslinie nicht aufgezeigt. Durch Weglassen entsteht so ein falsches Bild, nämlich im vorliegenden Falle jenes, dass die SPD-Fraktion gegen den Jugendbeirat sei oder gegen die vorgeschlagenen Mitglieder. Nicht erwähnt wird, dass ich zum wiederholten Male für die SPD-Fraktion deutlich gemacht habe, dass wir die Satzung des Jugendbeirates als defizitär ansähen und deshalb nicht zustimmen würden. Das aktuelle „Hick-Hack“ bestätige unsere Haltung. Wir hielten nach wie vor eine öffentliche Wahlversammlung für die bessere Lösung. Der Kollege Meisberger entgegnete seinerseits, er halte dies nicht für eine bessere Lösung, da die Erfahrung gezeigt habe, dass in solchen Wahlen nur eine geringe Wahlbeteiligung zu verzeichnen sei; er fürchte um die demokratische Legitimation. Dies habe ich meinerseits als falsch zurückgewiesen und erwidert, jedwede Wahl sei eine bessere demokratische Legitimation als eine Auswahl durch den Gemeinderat, da es die sachlichen Kriterien, anhand derer der Gemeinderat die Kandidaten auszusuchen habe, nicht gebe. Danach ließ der Erste Beigeordnete abstimmen.“
Beschluss:
Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2. Vorstellung des Projektes Smart Cities im Landkreis St. Wendel
Vorlage: BV/0570/2023
Der Vorsitzende erläutert, der Landkreis Sankt Wendel sei am 03. November 2020 für die zweite Staffel des vom Bund geschaffenen Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ ausgewählt worden. Das Projekt im Landkreis trage den Namen Smart Wendeler Land.
Die Digitalisierungsstrategie für das Smart Wendeler Land werde im ersten Halbjahr 2023 fertig gestellt. Danach starte der Landkreis voraussichtlich im zweiten Halbjahr mit der Umsetzung der Projekte des Smart Wendeler Landes.
Der Bürgermeister begrüßt die beiden Vertreter der Stabsstelle Digitalisierung beim Landkreis St. Wendel, Herr Carl Jacobi und Frau Kathrin Schmitt. Beide informieren anschließend den Rat anhand einer Powerpoint-Präsentation über die bisherigen Schritte sowie den aktuellen Stand der Projekte.
Das Projekt stößt bei den Ratsmitgliedern auf großen Zuspruch. Man ist der Ansicht, Smart Cities biete der Gemeinde Oberthal Möglichkeiten beispielsweise in Bezug auf das anstehende kommunale Tourismuskonzept. Auch das Teilprojekt „Social Gardening“ sei prädestiniert dafür, es in den neu zu gestaltenden Mehrgenerationenplatz im Bereich der Grundschule einzubinden.
Man spricht sich dafür aus, das Thema in den Fraktionen weiter zu vertiefen. Hierzu wird die heutige Power-Point-Präsentation den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
3. Vorstellung "Forsteinrichtung"
Vorlage: BV/0604/2023
Zu diesem Punkt begrüßt der Bürgermeister den Revierförster, Herrn Bommer. Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund des seinerzeit kurz vor dem Abschluss stehenden Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Oberthal, die Gemeinde die Forsteinrichtung im Gemeindewald Oberthal mit Schreiben vom 11.12.2020 beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz beantragt habe.
Nach der Einleitungsverhandlung zur Forsteinrichtung am 11. Februar 2022 habe der Saarforst Landesbetrieb diese nun fertig gestellt.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Bommer das Wort, der den Abschlussbericht zur Forsteinrichtung vorstellt: Herr Bommer erläutert zunächst die Begrifflichkeit „Forsteinrichtung“. Hierbei handele es sich dem Grunde nach um eine Inventur, die alle 10 Jahre durchgeführt wird, letztmalig also im Jahr 2012. Der Gemeindewald Oberthal weise eine Gesamtbetriebsfläche von 463,5 ha aus. Es handele sich um einen mittelalten Wald mit 62 % Laubwald und 38 % Nadelwald; die dominierenden Baumarten seien Eiche und Buche. Beim Fichtenbestand seien 30 ha Verlust zu verzeichnen. Herr Bommer macht Ausführungen zur Vorratsentwicklung, welche trotz erheblicher Fichtenkahlflächen vergleichsweise stabil geblieben sei.
Die Nutzung im Wirtschaftswald bliebe deutlich unter dem laufenden Zuwachs, d. h. mäßige Nutzung von Eiche und anderem Laubholz. Die Nutzung von Douglasie sei ebenfalls mäßig, um Flächen zu halten und zu fördern. Die Fichte werde überwiegend Zwangsnutzung, Lärche und Kiefer seien vermehrt in der Endnutzung.
Herr Bommer geht weiter auf die Themenfelder Nutzungsplanung und Verjüngungsflächen ein.
Im Bommer informiert im Weiteren über die geplante Aufforstung für das Jahr 2023. Dabei sei die Zunahme von Plastik in Form von Wuchshüllen im Wald ein Problem. Zum Schutz des Waldökosystems vor Kunststoffrückständen werde laut PEFC Standard vom 01.01.2021 der Einsatz aus erdölbasierten Materialien, wie Wuchshüllen, Fege-/Verbiss-/Schälschutz und Markierungsbänder, möglichst vermieden. Soweit am Markt verfügbar und wirtschaftlich zumutbar, sollten Produkte verwendet werden, deren Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen stammen. Nicht mehr funktionsfähige Wuchshüllen und solche, die ihren Verwendungszweck erfüllt haben, werden aus dem Wald entnommen und fachgerecht entsorgt.
Ein Einzelschutz aus Holz koste beispielsweise 7,53 €. Der Einzelschutz aus Plastik schlage dagegen lediglich mit 2,03 € zu Buche.
Die Beschaffung der Wuchshüllen – ob Plastik oder Holz - werde vom Land jedoch gleichermaßen mit einem Höchstfördersatz von 4,26 €/Stück gefördert.
Dies bedeute, dass die Gemeinde bei Verwendung der Holzvariante 4,00 €/Stück zu tragen habe, bei Verwendung der Plastikvariante 0,41 €/Stück.
Für den Gemeindewald würden ca. 1.000 Stück benötigt.
Der Revierförster bittet den Gemeinderat, sich demnächst mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
4. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Westliche Gombach" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
Vorlage: BV/0597/2023
Der Bürgermeister erläutert, die ON Energy Solarprojekt Elf GmbH & CoKG, Dortmund, habe die Einleitung des Satzungsverfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, beantragt.
Der Bürgermeister begrüßt drei Vertreter der Firma ON Energy, die zunächst die Firma ON Energy und anschließend das geplante Solarpark-Projekt anhand einer Powerpoint-Präsentation vorstellen:
Die Anlage bringe 5,7 Megawatt Leistung
Es sei von einem Stromertrag von 6.000 Mwh pro Jahr auszugehen
Man erreiche damit sauberen, sicheren und preiswerten Strom für den Endkunden
Die Vertreter der ON Energy verdeutlichen die kommunale Wertschöpfung:
Kommunalabgabe gemäß § 6 EEG
Gewerbesteuereinnahmen
Pachteinnahmen für Flächen der Eigentümer
Beteiligung vor Ort im Rahmen einer Genossenschaft (Beteiligung mit 10 % des Eigenkapitals): Gründung einer eigenen BEG bzw. Beteiligung durch BEG St. Wendeler Land
Fremdkapital durch lokale Kreditinstitute
Die Vertreter der ON Engergy betonen, dass es sich zwar um ein teilhabeorientiertes Betreibermodell handele, dieses jedoch freiwillig sei.
Herr Thomas Conradi, CDU-Fraktion, dass man zur möglichen Gründung einer eigenen BEG auf Know how und die Erfahrungen der BEG St. Wendeler Land zurückgreifen sollte.
Herr Uwe Schäfer, SPD-Fraktion, führt aus, der saarländische Wirtschaftsminister werde bereits am 07.06.2023 in einer Veranstaltung in Oberthal über das Thema referieren.
Beschluss:
Es wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ im Ortsteil Oberthal gemäß Anlage beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
5. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Westliche Gombach", Ortsteil Oberthal, Gemeinde Oberthal
Vorlage: BV/0601/2023
Der Bürgermeister führt aus, im weiteren Genehmigungsverfahren si der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Gombach“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, zu fassen.
Beschluss:
Es wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Westliche Hauptstraße“ in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal, gemäß Anlage beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
6. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt
Vorlage: BV/0598/2023
Der Vorsitzende erläutert, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGb sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ in Steinberg-Deckenhardt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich zum 03.02.2023 erfolgt sei. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind mit dem in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger hätten sich zur Planung nicht geäußert. Abschließend sei die Begründung und der Umweltbericht zu billigen und ein formeller Satzungsbeschluss gemäß Vorlage zu fassen.
Beschluss:
| 1.) | Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“, im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt der Gemeinde Oberthal bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung gemäß Anlage beschlossen. |
| 2.) | Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3.) | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt der Gemeinde Oberthal gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich zu bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
7. Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Auf dem Stockertsfeld" in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Steinberg-Deckenhardt
Vorlage: BV/0599/2023
Der Bürgermeister führt aus, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Auf dem Stockertsfeld“ in Steinberg-Deckenhardt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich zum 03.02.2023 erfolgt sei. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden seien mit dem in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft worden. Bürgerinnen und Bürger hätten sich zur Planung nicht geäußert. Abschließend sei die Begründung mitsamt Umweltbericht zu billigen und ein formeller Satzungsbeschluss gemäß Vorlage zu fassen.
Beschluss:
| 1.) | Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. |
| 2.) | Es wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark auf dem Stockertsfeld“ in Steinberg-Deckenhardt beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3.) | Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
8. Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Vorlage: BV/0593/2023
Der Vorsitzende erläutert, zur Bildung von Schöffengerichten hätten nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Gemeinden bis zum 30.06.2023 Vorschlagslisten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu erstellen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sei nach § 36 Abs. 1 GVG die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Für die Gemeinde Oberthal sind insgesamt 5 Personen zu benennen.
Aus den Ortsräten seien zur jetzt anstehenden Listenerstellung folgende Vorschläge gemacht worden:
Ortsrat Gronig
Joachim Steffen, Mombergstr. 63 b, 66649 Oberthal
Roland Wagner, Mombergstr. 23, 66649 Oberthal
Ortsrat Güdesweiler
./.
Ortsrat Oberthal
Volker Cappel, Am Küppchen 8, 66649 Oberthal
Richard Koster, Bahnhofstr. 79, 66649 Oberthal
Thorsten Scherer, Brühlstr. 15, 66649 Oberthal
Anneliese Schumacher, Osenbachstr. 28, 66649 Oberthal
Sabine Weiher, Kirchstr. 32, 66649 Oberthal
Ortsrat Steinberg-Deckenhardt:
./.
Aufgrund der Aufrufe in den „Oberthaler Nachrchten“ und auf der Homepage hätten sich aus der Bevölkerung folgende Personen für das Schöffenamt beworben:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorstehende 12 Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
9. Vorschläge zur Wahl von Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Vorlage: BV/0592/2023
Der Bürgermeister erläutert, gemäß § 35 Jugendschutzgesetz werden die Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen) auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren von dem nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Ausschuss gewählt.
Die Gemeinde Oberthal sei daher vom Kreisjugendamt gebeten worden, Personen vorzuschlagen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren seien. Dabei sollten jeweils fünf Männer und fünf Frauen benannt werden.
Die Wahl der Jugendschöffen sei nicht in den Ortsräten beraten worden, da hier die endgültigen Listen vom Landkreis aufgestellt würden und die Vorschlagsfrist erheblich kürzer als bei den sonstigen Schöffen sei.
Gemäß § 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes sollten für das Amt nicht berufen werden:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben würden,
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
Personen bestimmter Berufsgruppen: u. a. Polizeibeamte, Beamte der Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, Strafvollstreckungsbeamte, Bewährungshelfer.
Zu dem Amt eines Schöffen seien nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz unfähig:
Personen, die infolge Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Auf den öffentlichen Aufruf in den „Oberthaler Nachrichten“ und auf der Homepage der Gemeinde haben folgende Personen ihr Interesse an dem Amt bekundet:
Frau Lea-Celine Schröder, Humweilerstr. 69, 66649 Oberthal, geb. am 19.01.2002 (Frau Schröder würde zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
Frau Klara Maria Schorr, Labertsborner Str. 33, 66649 Oberthal, geb. am 25.03.1985
Der Rat folgt dem einstimmigen Votum des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 19.04.2023, Frau Schröder nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen, da sie das Mindestalter von 25 Jahren nicht erreicht habe.
Was die Bewerberin, Frau Schorr, anbelangt, so wiederholt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Schäfer, die Meinung seiner Fraktion, die hier einen Interessenkonflikt zum Schöffenamt sieht, da Frau Schorr beim Amtsgericht Ottweiler beschäftigt ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus möchte man daher auf den Vorschlag von Frau Schorr verzichten.
Beschluss:
Frau Klara Maria Schorr, Labertsborner Str. 33, 66649 Oberthal, wird dem Landkreis St. Wendel für die Jugendschöffenwahl vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja 14 Nein 10
10. Gründung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land
Vorlage: BV/0602/2023
Bereits im Jahr 2017 wurde die Arbeitsgruppe IKZ Feuerwehren im Landkreis St. Wendel ins Leben gerufen. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es seither, die Zusammenarbeit der Feuerwehren aller Kommunen im Landkreis St. Wendel in allen relevanten Aufgabenschwerpunkten zu verbessern.
Im Ergebnis soll das Ehrenamt im Bereich des Feuerwehrwesens von Aufgaben im Bereich der Gerätevorhaltung und -wartung für die Aufgabe des Brandschutzes und der Technischen Hilfe entlastet werden. Dadurch soll die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit in den gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren gesteigert werden und durch betriebswirtschaftliche Optimierung und Kostenreduzierungen gleichzeitig die Qualität des Brandschutzes durch Professionalisierung gesteigert werden. Die Gemeinde Oberthal soll nach dem Konzept in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Namborn die Reinigung und Pflege der persönlichen Schutzausrüstung übernehmen.
Um die geplante Zusammenarbeit strukturell sinnvoll, rechtlich sicher und funktionell aufstellen zu können, hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 20.04.2021 die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden PD), Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, mit dieser Beratungsleistung betraut.
Seit Auftragsvergabe fanden eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen zwischen der PD, der Arbeitsgruppe IKZ Feuerwehren im Landkreis St. Wendel, dem Kreisfeuerwehrausschuss sowie der Kreisgruppe St. Wendel des Saarländischen Städte- und Gemeindetages statt.
Die Ergebnisse des Beratungsauftrages stellten die Projektverantwortlichen der PD den Bürgermeistern im Landkreis St. Wendel sowie dem Landrat des Landkreises St. Wendel am 13.10.2022 vor. Dem Kreisfeuerwehrausschuss wurde selbiges Ergebnis in einer Sitzung am 18.10.2022 präsentiert. Die Ausführungen sind als Anlage 1 beigefügt.
Auf Basis dieser Vorlage haben die Bürgermeister im Landkreis St. Wendel im Rahmen ihrer Kreisgruppensitzung am 10. Januar 2023 grundsätzlich entschieden, ihren Gremien zur Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Feuerwehrwesens die Rechtsform des Zweckverbandes vorzuschlagen.
Dem zu gründenden Zweckverband käme dabei in einem ersten Schritt die Aufgabe zu, auf Basis der Satzung eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, ein Entgelt- und Leistungsverzeichnis für die gegenseitige Erbringung von Leistungen sowie eine Abrechnungssystematik zu erarbeiten. Im zweiten Schritt kann der Zweckverband die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Mitglieder des Zweckverbandes bei Beschaffungen im Sinne einer Vereinheitlichung von Material maßgeblich unterstützen.
Zur Ausarbeitung eines solchen Satzungsentwurfs wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Bürgermeistern der Gemeinden Nohfelden (Andreas Veit), Nonnweiler (Dr. Franz-Josef Barth) und Tholey (Andreas Maldener) einberufen. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. Ziel ist es, auf Basis dieses Satzungsentwurfs den Zweckverband im vierten Quartal 2023 zu gründen, um im ersten Quartal 2024 mit dem operativen Geschäft beginnen zu können. Hierzu soll ein Geschäftsführer von der Verbandsversammlung eingestellt werden. Weiteres Personal ist zunächst nicht vorgesehen.
Darüber hinaus hat der Landkreis St. Wendel zwischenzeitlich – jedoch unter Vorbehalt eines Beschlusses des Kreistages – angekündigt, in einem zu gründenden Zweckverband als beratendes Mitglied mitwirken und sich gleichzeitig an der Begleichung der Verbandsumlage beteiligen zu wollen.
Um den Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land gründen zu können, müssen die Gremien der beteiligten Gemeinden des Landkreises St. Wendel, der Kreisstadt St. Wendel sowie des Landkreises St. Wendel den Beitritt ihrer Gebietskörperschaft formell und grundsätzlich beschließen.
Im Anschluss werden die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden und der Kreisstadt sowie der Landrat des Landkreises St. Wendel eventuell erforderliche Änderungen in den Satzungsentwurf einarbeiten. Die finale Satzung soll im Rahmen einer Gründungsversammlung des Zweckverbandes möglichst im vierten Quartal 2023 beschlossen werden. Die Bürgermeister sowie der Landrat werden ihre zuständigen Gremien über diese weiteren Schritte fortlaufend informieren.
Der zu gründende Zweckverband soll in einem ersten Schritt einen Geschäftsführer zur Erledigung des operativen Geschäfts bestellen. Bei einer Eingruppierung des Geschäftsführers entsprechend der ihm zugewiesenen Aufgaben in der Entgeltgruppe 10 sind Personalkosten in Höhe von rund. 75.000 Euro zu erwarten. Im Bereich der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes (Raumkosten, EDV, Büromaterialien, Reisekosten etc.) werden rund 10.000 Euro veranschlagt.
Die Gesamtkosten der Verbandstätigkeit werden entsprechend des vorliegenden Satzungsentwurfs über eine Verbandsumlage und Einnahmen sonstiger Art gegenfinanziert. Die Verbandsumlage wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Bei gleichmäßiger Aufteilung der Kosten auf alle Mitglieder entfielen auf die Gemeinde Oberthal im Jahr 2024 Kosten in Höhe von rund 9.000 Euro (1/9 der Gesamtkosten). Die Verteilung der Kosten kann aber auch über alternative Modelle erfolgen.
Diese notwendigen finanziellen Mittel sind im Ergebnishaushalt des Haushaltsplanes 2023 in der Höhe des Wirtschaftsplanes des zu gründenden Zweckverbandes zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Es wird beschlossen,
| a) | dem noch zu gründenden „Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land“ beizutreten, |
| b) | den Bürgermeister zu ermächtigen, den als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Satzung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendel Land entsprechend der Beratungsergebnisse der beteiligten Gremien final zu verhandeln und bei der Gründungsversammlung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land dieser Satzung zuzustimmen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
11. Festsetzung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage: BV/0612/2023
Nach den Vorschriften des KSVG, so der Bürgermeister, bedürfe es zur Abhandlung dieses Punktes und des folgenden Punktes „Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021“ eines besonderen Vorsitzenden.
Aus der Mitte des Rates wird hierzu einstimmig Herr Christian Paulus bestimmt.
Herr Paulus führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen habe, der Firma THS GmbH den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2021 zu erteilen. Die Prüfungen für den Jahresabschluss 2021 erfolgten in den Monaten Februar und März 2023 in den Büroräumen der Firma THS in Neunkirchen.
Nach Abschluss der Prüfung haben die Prüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2021 weise einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.084.426,74 EUR aus. In diesem Fall sei gem. § 101 Abs. 2 KSVG zu entscheiden, wie der Überschuss zu verwenden sei. Der Überschuss könne entweder der Ausgleichsrücklage oder der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Bürgermeister merkt hierzu an, dass der Überschuss teilweise durch Maßnahmen, die zwar geplant gewesen seien aber nicht hätten nicht umgesetzt werden können, entstanden sei. Aber auch ohne diesen Umstand habe man einen Überschuss erzielen können.
Das Jahresergebnis für das Jahr 2021 stelle sich wie folgt dar:
| 1. | Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beläuft sich auf 59.566.055,07 EUR |
| 2. | Die allgemeine Rücklage beträgt 32.020.357,14 EUR |
| 3. | Die Ausgleichsrücklage beträgt 0,00 EUR |
| 4. | Das Jahresergebnis ist ein Überschuss in Höhe von 1.084.426,74 EUR. |
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird wie folgt festgestellt:
| 1. | Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beläuft sich auf 59.566.055,07 EUR |
| 2. | Die allgemeine Rücklage beträgt 32.020.357,14 EUR |
| 3. | Die Ausgleichsrücklage beträgt 0,00 EUR |
| 4. | Das Jahresergebnis ist ein Überschuss in Höhe von 1.084.426,74 EUR. |
Zudem wird beschlossen, den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Enthaltung 2
12. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage: BV/0613/2023
Der Vorsitzende zu diesem Punkt, Herr Christian Paulus, führt aus, dass der Jahresabschluss 2021, wie vorgeschlagen, festgesetzt worden sei. Gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG sei nun über die Entlastung des Bürgermeister und der Beigeordneten zu beschließen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Enthaltung 2
13. Mitteilungen und Anfragen
Thomas Conradi: Herr Conradi führt aus, das die CDU-Fraktion habe bei der Verwaltung einen Antrag auf „Forderung nach versorgungssicherer und sozialer Gestaltung der Wärmewende in der Gemeinde Oberthal“ eingereicht. Das Thema soll im Gemeinderat noch vor den Sommerferien behandelt werden.
Ferner habe die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Firma Wita & Freude zwei Bänke beschafft, die in der Imweilerwies aufgestellt werden sollten. Der Bürgermeister sagt zu, dass das Aufstellen der Bänke der Bauhof übernehme.
Der Bürgermeister teilt mit, dass am 23.05.2023 eine gemeinsame Sitzung des Ortsrates Oberthal und des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses und am 24.05.2023 eine Gemeinderatssitzung stattfinde.