Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), hat der Gemeinderat am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.803.900,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.513.720,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.709.820,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.078.180,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.458.820,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -1.380.640,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.675.760,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 559.550,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.116.210,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 1.380.640,00 EUR.
Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 6.125.000,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000.000,00 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich
des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 1.709.820,00 EUR.
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 360 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 20.02.2025 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Oberthal genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.227.140,- € und |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.380.640,- € |
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis einschließlich Dienstag, 22.07.2025 öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.