| 1. | Bekanntmachung der Änderungssatzung für die Kindertagesstätte Waldwichtel, Gemeinde Oberthal (Kindertagesstätten-Satzung) |
1)
Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag durchgehend von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Kindertagesstätte geschlossen.
Es werden verschieden Öffnungszeitenmodelle angeboten:
| Kindergarten: | |
| Regelzeit | von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr |
| Erweiterte Zeit | von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Ganztagsplatz | von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Servicetage | von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr für bis zu 5 Tage/ Monat |
| Krippe: | |
| Ganztagsplatz | von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Diese einzelnen Servicetage müssen per Anmeldeformulare beantragt und einen Tag vor dem gewünschten Servicetag eingereicht werden. Der Einrichtungsleitung obliegt hier die Entscheidung. Eine regelmäßige Nutzung der 5 Servicetage pro Monat kann nicht durchgängig im Kindergartenjahr erfolgen. Das Mittagessen wird zusätzlich zum jeweiligen Tagespreis in Rechnung gestellt. Eine Abmeldung des Mittagessens muss bis spätestens 8:00 Uhr erfolgen.
Für Kinder, die die Öffnungszeit bis 17:00 Uhr nutzen, wird ein verpflichtendes warmes Mittagessen vor Ort angeboten. Alle übrigen Kinder können ebenso am Mittagessen teilnehmen. Die Berechnung des Essens erfolgt zusätzlich zu den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätte.
2)
Es ist sinnvoll und wünschenswert, dass die Kinder bis 9:00 Uhr in der jeweiligen Gruppe eingetroffen sind.
3)
Die Ferien der Kindertagesstätte werden bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres für das kommende Kalenderjahr festgelegt. Kinder haben einen Anspruch auf Erholung, es werden 2 Wochen empfohlen.
4)
Darüber hinaus kann die Einrichtung an einzelnen Tagen geschlossen bleiben (z. B. Krankheit, Fortbildung, dienstlich angeordnete Gemeinschaftsveranstaltungen etc.). Dies wird den Eltern/Erziehungsberechtigten zeitig schriftlich mitgeteilt.
| 2. | Anlage 1 zur Satzung für die Kindertagesstätte Waldwichtel in Güdesweiler im Sinne des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) |
Öffnungszeiten und Gebührensatzung
Die Höhe der Elternbeiträge gem. § 7 der Satzung für die Kindertagesstätte Waldwichtel wird ab dem 01.08.2026 festgesetzt.
| Kindergarten: | |
| Regelzeit: | Mo – Fr: 7:30 Uhr – 13:30 Uhr |
| Erweiterte Zeit: | Mo – Fr: 7:00 Uhr – 14:00 Uhr |
| Ganztagsplatz: | Mo – Fr: 7:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Krippe: | |
| Ganztagsplatz: | Mo – Fr: 7:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Regelzeit | Erweiterte Zeit | Ganztags-platz | Service-tage | Ferien-betreuung | |
| Kindergarten | 16,00 € | 20,00 € | 28,00 € | 3,50 €/Tag | 3,00 €/Tag |
| Kinderkrippe | nicht möglich | nicht möglich | 48,00 € | 5,00 €/Tag | 6,00 €/Tag |
Die Benutzungsgebühr für das zweite Kind einer Familie verringert sich um 25 %, für das dritte Kind um 50 %, für das vierte Kind um 75 % gegenüber der festgelegten Benutzungsgebühr für das Erst Kind. Ab dem fünften Kind ist die Benutzungsgebühr kostenlos.
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 KSVG). |