Aufgrund des § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerks öffentlich bekannt gegeben. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal hat den Jahresabschluss 2022 am 19.12.2023 wie folgt festgestellt:
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt ab mit einem Gewinn in Höhe von 8.323,39 €. Aufgrund der Differenz zwischen kalkulatorischer und tatsächlicher Abschreibung im Jahr 2022 wird vorgeschlagen, den Gewinn der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschluss:
| 1. | Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich auf 8.446.579,99 € |
| 2. | Der Summe der Erträge von 1.228.818,58 € stehen Aufwendungen in Höhe von 1.220.495,19 € gegenüber |
| 3. | Das Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 8.323,39 € |
| 4. | Der Gewinn ist in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zuzuführen |
| 5. | Der Werkleitung wird für das Rechnungsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2022 wurden fristgerecht erstellt und gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2022 von der Firma ATAX GmbH, St. Ingbert geprüft. Die Fa. ATAX hat eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserwerk der Gemeinde Oberthal, Oberthal, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Abwasserwerk der Gemeinde Oberthal, Oberthal, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Gemeinderates für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern demgegenüber nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Gemeinderat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
St. Ingbert, den 18. Oktober 2023
Atax Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bach
Wirtschaftsprüfer
Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal
Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Abwasserwerks der Gemeinde Oberthal werden in der Zeit vom 25.01.2024 bis zum 05.02.2024 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden, Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis
15.30 Uhr, können die Unterlagen im Rathaus, Poststraße 20, Zimmer 10, eingesehen werden.
Oberthal, den 10.01.2024