Aufgrund § 9 der Satzung des Zweckverbandes Forstbetriebsverband Oberthal-Namborn i.V.m. §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat die Verbandsversammlung am 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 91.000,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 91.000,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR. |
Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 0,00 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,00 €.
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt.
Die Verbandsumlage wird auf 91.000,00 € festgesetzt und ist wie folgt von den Verbandsgemeinden aufzubringen:
| Gemeinde Oberthal (63,3 %) | = 57.630,30 € |
| Gemeinde Namborn (36,7 %) | = 33.369,70 € |
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 02.12.2024 beschlossene Stellenplan.
2. Stellungnahme der Aufsichtsbehörde
Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Stellenplan kann aus besoldungsrechtlicher Sicht vollzogen werden.
3. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan des Forstbetriebsverbandes Oberthal-Namborn für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, 20.01.2025 bis einschließlich Dienstag, 28.01.2025 öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.