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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT GR/003/2023 über Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2023

Sitzungsort:

Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:45 Uhr

Anwesend:

Mitglieder

Herr Manfred Altmeyer

Herr Timo Backes

Herr Thomas Conradi

Herr Axel Haab

Herr Frank Henkes

Frau Christin Kelkel

Herr Matthias Maurer

Herr Christian Paulus

Herr Johann Peltzer

Herr Dirk Schäfer

Herr Uwe Schäfer

Herr Gerd Schmidt

Herr Frank Schön

Herr Frank SchröderFrau Jennifer Seibert

Herr Jona Simon

Herr Michael von Ehr

Mitunterzeichner/in

Herr Andreas Wita

Herr Christoph Wolf

Entschuldigt:

Mitglieder

Herr Jochen Backes

Herr Dennis Baumgart

Herr Björn Gebauer

Frau Ingrid Keiper

Herr Dennis Meisberger

Herr Heinz Detlev Puff

Herr Günter Raber

Frau Anneliese Schumacher

Von der Verwaltung:

Frau Nadine Stemmler

Herr Jochen Klemm

Protokollführerin:

Frau Elke Abazi

Gäste:

Herr Dr. Backes, WPW

Herr Jochum, iSA-Ingenieure

Frau Schneider, Saarbrücker Zeitung

In Vertretung des Bürgermeisters, Herr Stephan Rausch, begrüßt der Erste Beigeordnete, Herr Dirk Schäfer, alle Anwesenden. Er stellt fest, dass

a)

die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden,

b)

der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und satzungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröffentlicht wurden und

c)

die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass Herr Bernd Simon sein Mandat aus persönlichen Gründen mit Schreiben vom 15.05.2023 niedergelegt habe. Er begrüßt Frau Jennifer Seibert, die für Herrn Simon in den Gemeinderat nachrückt. Frau Seibert wird anschließend nach den Bestimmungen des KSVG zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.

Tagesordnung

Der Vorsitzende beantragt, den im nichtöffentlichen Teil vorgesehenen Punkt „Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2023 sowie der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 zur Prüfung eines Neubaues der kommunalen Kita an einem neuen Standort“ im öffentlichen Teil zu behandeln.

Diesem Antrag und der damit geänderten Tagesordnung des öffentlichen Teiles stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Sie lautet wie folgt:

Öffentlicher Teil

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/23 über die Sitzung vom 03.05.2023

2

Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Wallfeld", 3. Erweiterung, in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

3

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wallfeld", 3. Erweiterung, in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

4

Vorstellung des Planentwurfes "Mehrgenerationenplatz" auf dem ehem. Sportplatz In Oberthal

5

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die neuen Energielieferverträge

6

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2023 sowie der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 zur Prüfung eines Neubaues der kommunalen Kita an einem neuen Standort

7

Mitteilungen und Anfragen

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse:

1

Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/23 über die Sitzung vom 03.05.2023

Beschluss:

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird als richtig anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

2

Beschluss über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet Wallfeld", 3. Erweiterung, in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Vorlage: BV/0619/2023

Der Vorsitzende führt aus, die öffentliche Auslegung gemäß § Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ in Oberthal habe in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 stattgefunden. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange sowie der Nachbargemeinden und aus der Bürgerschaft sind mit dem in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Abschließend sei die Begründung mitsamt Umweltbericht zu billigen und ein formeller Satzungsbeschluss gemäß Anlage zu fassen.

Beschluss:

1.

Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

2.

Es wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, im Ortsteil Oberthal, Gemeinde Oberthal, beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

3

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wallfeld", 3. Erweiterung, in der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

Vorlage: BV/0620/2023

Der Vorsitzende führt aus, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Ortsteil Oberthal, Gemeinde Oberthal, habe in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 stattgefunden. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und aus der Mitte der Bürgerschaft seien mit dem in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Abschließend sei die Begründung und der Umweltbericht zu billigen und ein formeller Beschluss gemäß Anlage zu fassen.

Beschluss:

1.

Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung, im Ortsteil Oberthal der Gemeinde Oberthal bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung gemäß Anlage beschlossen.

2.

Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wallfeld“ im Ortsteil Oberthal der Gemeinde Oberthal gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

4

Vorstellung des Planentwurfes "Mehrgenerationenplatz" auf dem ehem. Sportplatz In Oberthal

Vorlage: BV/0621/2023

Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Dr. Backes, WPW, und Herrn Jochum, iSA-Ingenieure.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 01.03.2023 beschlossen, die vorgestellten Vorentwurfsideen weiter zu verfolgen und auf dieser Grundlage die weiteren Planungen fortzusetzen. Im weiteren Planungsprozess seien für diese Variante Gesamtkosten inkl. Baunebenkosten in Höhe von 1.071.000,00 € ermittelt worden. Da eine Investition in dieser Größenordnung finanziell nicht darstellbar gewesen sei, sei eine „kleine“ Variante mit Gesamtkosten inkl. Baunebenkosten in Höhe von 750.000,00 € entwickelt worden. Zielsetzung sei es gewesen, das Grundkonzept des Platzes zu erhalten und die Kosten zu reduzieren. Der Planentwurf sei mit den am Prozess am Beteiligten und im Anschluss mit dem Zuschussgeber abgestimmt worden.

Herr Jochum und Herr Dr. Backes erläutern nun ausführlich den Planentwurf.

Im Haushalt 2023 seien Mittel von 500.000,00 € eingestellt; hierbei seieb Einnahmen in Höhe von 346.153,00 € über das Dorferneuerungsprogramm eingeplant. In den vorangegangenen Sitzungen sei darauf hingewiesen worden, dass belastbare Aussagen zur Kosten- und Finanzierungsübersicht zum damaligen Planungsstand noch nicht möglich gewesen seien. Nunmehr ergebe sich zur Ausfinanzierung des Projektes eine Deckungslücke von 250.000,00 €. Der zusätzliche Mittelbedarf soll durch entsprechende Mittelumschichtungen gemäß nachstehender Übersicht gedeckt werden:

Nach Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme „Grundschule Oberthal“ sei durch den teilweisen Wegfall der Schulhofflächen eine zeitnahe Projektumsetzung des „Mehrgenerationenplatzes Oberthal“ anzustreben. Daher müsse es das Ziel sein, die prüffähigen Antragsunterlagen bis spätestens zum 30.06.2023 beim Zuschussgeber einzureichen und nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die weitere Projektierung zügig fortzusetzen.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

1.)

dem vorgestellten Planentwurf „Mehrgenerationenplatz“ auf dem ehemaligen Sportplatz in Oberthal zuzustimmen und auf dieser Grundlage die weiteren Planungen fortzusetzen,

2.)

der Finanzierung des Projektes wie dargestellt zuzustimmen,

3.)

die Antragsunterlagen auf Grundlage des vorgestellten Planentwurfes bis zum 30.06.2023 beim Zuschussgeber einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

5

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die neuen Energielieferverträge

Vorlage: BV/0622/2023

Der Vorsitzende erläutert, in der Bürgermeisterbesprechung am 18.04.2023 sei vereinbart worden, dass der Landkreis St. Wendel im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit, die Strom- und Gasbeschaffung für die Kommunen im Landkreis auch für den Zeitraum 01/2024 bis 12/2025 abwickele. Hierfür bediene sich der Landkreis wiederum des Energiedienstleisters EMP Energie AG, Hamburg, der im Rahmen einer Verhandlungs-vergabe am 04.04.2023 den Zuschlag erhielt. Auch diesmal werde der Landkreis die Kosten für die Ausschreibung ohne anteilige Weiterberechnung übernehmen. Die Abnahmestellen würden mit allen beteiligten Kommunen abgestimmt.

Für die Gasbeschaffung seien keine weiteren einschränkenden Vorgaben gemacht worden. Für die Strombeschaffung werde 100 % Ökostrom mit physischer Kopplung zwischen Erzeugerort und Verbrauchsort ausgeschrieben. Sofern die erneuerbare Energie zumindest mit einem Anteil von 30 % regional (im Umkreis von 50 km zum Postleitzahlengebiet) erzeugt würden, dürfe ein Aufschlag von 0,05 Cent/kWh bei der Angebotsauswertung berücksichtigt werden.

Am Ende des Vergabeverfahrens stehe die Auftragsvergabe getrennt nach Losen für den Landkreis bzw. jede Gemeinde in Verbindung mit der Unterzeichnung des Liefervertrages mit dem neuen Anbieter. Da zwischen der elektronischen Auktion und endgültigem Zuschlag keine Gemeinderatssitzung stattfindet, sei es empfehlenswert, einen Vorratsbeschluss einzuholen, indem der Gemeinderat den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe ermächtigt. Der formale Beschluss über die Bestätigung der Auftragsvergabe könne dann in der der Auftragsvergabe folgenden Gemeinderatssitzung nachgeholt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Strom- und Gasbeschaffung in den Liegenschaften der Gemeinde Oberthal für die Jahre 2024 bis 2025 an den nach Durchführung der elektronischen Auktion jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben.

Die Finanzierung der Belieferungskosten erfolgt mit Ausweisung der entsprechenden Haushaltsansätze für die kommenden 2 Haushaltsjahre. Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe in der nach der Auftragsvergabe folgenden Sitzung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

6

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2023 sowie der CDU-Fraktion vom 01.03.2023 zur Prüfung eines Neubaues der kommunalen Kita an einem neuen Standort

Vorlage: BV/0628/2023

Der Vorsitzende führt aus, die SPD-Gemeinderatsfraktion habe mit dem am 08.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen Schreiben die Prüfung der Möglichkeit eines Neubaus der kommunalen Kindertagesstätte in der Nähe der Grundschule Oberthal beantragt. Allerdings habe die CDU-Fraktion, so führt Herr Timo Backes aus, bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 01.03. 2023 den nachstehenden Prüfungsauftrag an die

Gemeindeverwaltung erteilt: „Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer Konzeption/Planung zum Neubau des/der Kiga/Kita Güdesweiler an einem neuen Standort.“

Diesem Prüfungsauftrag sie die Gemeindeverwaltung in den vergangenen Wochen nachgekommen. Wegen der weiteren Planungen im Bereich der Kindertagesstätte Güdesweiler habe es bereits verschiedene Termine mit Vertretern des Landes- und Kreisjugendamtes gegeben. Aufgrund des Prüfungsauftrages der CDU-Fraktion habe man seitens der Verwaltung sich bereits mit der Standortfrage für einen möglichen Neubau der Kindertagesstätte beschäftigt und mögliche Grundstücksareale geprüft.

Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion, so Herr Timo Backes, sei damit obsolet.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Uwe Schäfer, widerspricht dieser Darstellung. Einen Antrag der CDU-Fraktion existiere nicht. Herr Thomas Conradi habe in seiner Haushaltsrede in der Ratssitzung am 01.03.2023 zwar das Thema angesprochen, damit jedoch längst keinen Antrag gemäß KSVG gestellt. Erstaunt zeigt sich Herr Schäfer auch über die Tätigkeit der Verwaltung in dieser Sache: einen Prüfungsauftrag erteile nämlich nicht die CDU-Fraktion.

Letztendlich sei der Antrag der SPD-Fraktion der einzige, der vorliege. Durch den neu aufgelegten Zukunftspakt Saar sollte man keine Zeit verlieren und die Prüfung eines Neubaus der Kommunalen Kindertagesstätte zügig angehen.

Einig zeigte man sich in der Sache.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

7

Mitteilungen und Anfragen

Uwe Schäfer: Herr Schäfer kommt auf den Zustand das Harry-Schu-Platzes zu sprechen. Unbekannte hätten die Stele beschmiert. Er äußert die Bitte, dass das Denkmal durch den Bauhof kurzfristig gesäubert werden sollte und ruft die Bürger zur Wachsamkeit auf.