am letzten Juli-Wochenende feiert man in Güdesweiler traditionell die „Hammels-Kerb“. Mit dem auf Initiative des Ortsvorstehers Timo Backes neu gegründeten „Dorfverein Güdesweiler e.V.“ will man nunmehr auch im Bereich der Kirmes neue Wege einschlagen, um Mitstreiter zu gewinnen, die durch aktive Mithilfe ihren Beitrag dazu leisten, damit wir 2023 ein tolle Güdesweiler Kirmes feiern können. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ortsvorsteher Timo Backes für diese Initiative. Insbesondere gilt mein Dank aber auch den Wirten, den Musikern, die den Frühschoppen am Montag gestalten, den vielen ehrenamtlichen Helfern hinter den Essens- und Getränkeständen die mitanpacken und natürlich auch den Mitgliedern der IG-Hämmel, welche die Tradition der Straußbuben pflegen. Ihr alle gemeinsam tragt mit dazu bei, dass wir alle schöne Kirmestage in Güdesweiler erleben und feiern können.
Ich wünsche allen Besuchern schöne Tage auf der Güdesweiler Kirmes. Lassen Sie uns die Kirmestage vergnügt, mit Spaß und guter Laune feiern!
Am Mittwoch, den 19. Juli 2023 tagte der Oberthaler Gemeinderat und mit den Beratungen hinsichtlich der geplanten Umsetzung des Windpark-Projektes "Wareswald" in Oberthal stand im öffentlichen Teil ein sehr wichtiger Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung an.
Nach § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss das Saarland bis Ende 2027 1,1 % bzw. bis Ende 2031 1,8% der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen haben. Ist dies nicht erfüllt, tritt Ende 2027 die Ausschlusswirkung des aktuellen Flächennutzungsplans außer Kraft. Dies bedeutet, dass auch außerhalb der bisherigen Konzentrationszonen Windenergieanlagen ohne Mitwirkung der Gemeinde gebaut werden können, sofern nicht andere Belange dem entgegenstehen. Die Neufassung des WindBG vom 22.03.23 besagt in § 6, dass innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebiets, bei dessen Festlegung eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, beim Bau von Windenergieanlagen weder eine artenschutzrechtliche Prüfung noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) muss jedoch bis spätestens 30.06.2024 gestellt sein und der Antragsteller muss das Nutzungsrecht für die Grundstücke, auf denen die WEA errichtet werden sollen, vertraglich gesichert haben. Da bei der Aufstellung des derzeit gültigen FNP Oberthal eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, ist diese Regelung auf die Konzentrationszone „Nördlich Wareswald“ anzuwenden.
Damit eine Konzentrationszone vollumfänglich zu den Flächenbeitragswerten nach § 3 WindBG angerechnet werden kann, muss es erlaubt sein, dass die Rotorblätter die Grenze der Konzentrationszone im Bedarfsfall überschreiten. Dies kann die Gemeinde durch einen einfachen Beschluss herbeiführen. Dadurch werden die derzeit bestehenden Rotor-innerhalb-Flächen zu sog. Rotor-außerhalb-Flächen. Bezüglich der Konzentrationsfläche „Wareswald“ erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates Herr Dr. Frank Schmeer, (Vertreter der VSE) dies sehr anschaulich. Bei den Ausführungen zeigte er den anwesenden Ratsmitgliedern und einigen mitanwesenden interessierten Bürgern auf, dass es aufgrund einer solchen Beschlusslage dann auch möglich wäre, auf Flächen die im Eigentum der Gemeinde Oberthal aufstehen (die Gemeindeflächen sind in der nachstehenden Abbildung gelb markiert), zwei Windkraftanlagen im Bereich „Wareswald“ zu realisieren. Die Planung sieht vor, dass die Anlagen selbst größtenteils auf Gemeindeflächen aufstehen. Bezüglich der Flächenareale, welche von den Rotorblättern überflogen werden oder bezüglich Parzellen, die als Wegezuführung oder als Kranstellfläche benötigt werden, müssen zur Realisierung des Projektes allerdings noch weitere, im Eigentum von Privatpersonen befindliche Parzellen beansprucht werden. Insofern ist eine tatsächliche Umsetzung des Windparks „Wareswald“ auch von der Bereitschaft der betroffenen privaten Grundstückseigentümer abhängig.
Bereits beim Projekt „Windpark Leißberg“, der seit Ende 2013 in Betrieb ist, kann die Gemeinde Oberthal nach nunmehr bereits 10 Jahren Betriebsdauer auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit der VSE AG in Saarbrücken zurückblicken. Mit der damaligen Entscheidung zur Umsetzung des Windparks mit einem regionalen Energieversorger hat die Gemeinde Oberthal eine richtige Entscheidung getroffen. Neben der VSE AG in Saarbrücken und der Gemeinde Oberthal als Mitgesellschafter an der Windpark Leißberg GmbH profitieren auch weitere kommunale und regionale Stadt- und Gemeindewerke und die Bürgerenergiegenossenschaft St. Wendeler Land von den jährlichen Ergebnissen und den daraus resultierenden Gewinnausschüttungen. Da die Gemeinde Oberthal zusätzlich auch noch Flächeneigentümer der aufstehenden Windkraftanlagen ist und die Windpark Leißberg GmbH ihren Sitz in der Gemeinde Oberthal hat, werden hier auch noch Pachteinnahmen und Gewerbesteuern erzielt, welche die Haushaltssituation der Gemeinde Oberthal verbessern. Nach 10-jähriger Betriebsdauer und den dabei erzielten Einnahmen, gehen wir bei der Kalkulation für die verbleibende Laufzeit von weiteren 10 Jahren davon aus, dass durch den Windpark Leißberg nach 20 Jahren Laufzeit und Betriebsdauer insgesamt ca. 7,5 Mio € an Einkünften der Gemeinde Oberthal zu Gute kommen.
Auch beim geplanten Windpark Wareswald möchte die Gemeinde Oberthal die Umsetzung mit dem regionalen Energierversorger, der VSE AG in Saarbrücken, realisieren. Die Ortsräte von Oberthal und Gronig hatten sich in ihren Sitzungen bereits jeweils einstimmig für die vorliegende Planung und die Umsetzung mit der VSE ausgesprochen. Und auch im Gemeinderat von Oberthal zeigte sich bei der Abstimmung ein einstimmiges Votum und so wurde beschlossen:
dem Windpark-Projekt „Wareswald“ in Oberthal unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung gemäß § 6 WindBG zuzustimmen,
die weitere Projektumsetzung hat federführend durch die VSE AG in Saarbrücken, zu erfolgen. Die entstehenden Kosten sind von dem Projektträger zu übernehmen.
alle weiteren Vertragsdetails wie Abschluss eines Pachtvertrages, Beteiligungsmodelle und Gründung einer Windpark-Gesellschaft sind noch im weiteren Planungsprozess in Abstimmung mit der Gemeinde festzulegen.
Nach dieser Beschlussfassung im Gemeinderat sind die Vertreter der VSE jetzt auch legitimiert, konkret in die Gespräche mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern einzutreten. Im Falle einer Einigung und Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer können dann auch weitere Planungsabschnitte angegangen werden. Hinsichtlich einer möglichen zeitlichen Realisierung des Projektes wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Vorausgesetzt, dass mit allen betroffenen Eigentümern zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, wäre unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensschritte und Genehmigungen der früheste Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme des „Windparks Wareswald“ erst im Jahre 2028 gegeben.