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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 30/2026
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Informationen zur Heizungsmodernisierung

Die Verbraucherzentrale informiert:

Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang.

Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen.

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen.

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen.

Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümer:innen erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümer:innen daher:

  • Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen,
  • die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
  • Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
  • auf erneuerbare Heiztechniken setzen und
  • notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.

Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen zum Beratungsangebot gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de sowie in unseren Vorträgen. Terminvereinbarungen sind unter 0681 50089-15 oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.