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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehaltung in der Gemeinde Oberthal

Wegen der Verschmutzung von Straßen, Wegen, und öffentlichen Plätzen durch Hundekot wird an dieser Stelle immer wieder an die Vernunft und die Rücksicht aller Hundebesitzer appelliert. Erfreulicherweise gibt es auch viele einsichtige und rücksichtsvolle Hundehalter. Um sie dabei zu unterstützen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu entsorgen, wurden in den letzten Jahren an verschiedenen Standorten sogenannte Dog-Stationen aufgestellt, an denen bei Bedarf Beutel zur Entsorgung des Hundekots entnommen werden können.

Leider mehren sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot. Außerdem stellen die Mitarbeiter des Baubetriebshofs immer wieder fest, dass auch die Grünflächen und Seitenstreifen entlang von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen stark mit Hundekot verschmutzt sind. Bitte denken Sie daran, dass die Seitenstreifen und Grünflächen von unseren Bauhofmitarbeitern teilweise mit dem Freischneider von Hand gemäht werden. Ich weise deshalb erneut auf die Verpflichtungen der Hundebesitzer hin.

Auch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass keine Personen oder Tiere gefährdet werden und dass Anlagen nicht beschädigt werden. Die Mitnahme von Hunden auf Spielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, gemeindliche Schulhöfe und Anlagen von vorschulischen Einrichtungen ist verboten.

Nach der für die Gemeinde Oberthal geltenden Polizeiverordnung stellen Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann bei Vorliegen einer entsprechenden Anzeige beim hiesigen Ordnungsamt mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Oberthal, 29.07.2025
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dirk Schäfer, Beigeordneter