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Oberthaler Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr 2023

I. Bekanntmachung

Wirtschaftsplan

des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr

2023

Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 14.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt:

in den Erträgen auf  —  1.275.086, -- Euro

in den Aufwendungen auf  —  1.258.353, -- Euro

Der Vermögensplan wird festgesetzt:

in den Einnahmen auf  —  813.729, -- Euro

in den Ausgaben auf  —  813.729, -- Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: 570.795, -- Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:  —  400.000, -- Euro

Oberthal, 14. Dezember 2021
Der Bürgermeister
gez. Rausch

II. Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

570.795, -- Euro

St. Ingbert, 26.07.2023
Landesverwaltungsamt Saarland
-Kommunalaufsichtsbehörde-
gez.
Im Auftrag
Birgit Heib

III. Offenlegung des Wirtschaftsplanes

Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 23.08.2023 öffentlich ausgelegt.

Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.

Oberthal, 01.08.2023
Der Bürgermeister
der Gemeinde Oberthal
Stephan Rausch