Wirtschaftsplan
des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal für das Wirtschaftsjahr
2023
Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal am 14.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt:
in den Erträgen auf — 1.275.086, -- Euro
in den Aufwendungen auf — 1.258.353, -- Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt:
in den Einnahmen auf — 813.729, -- Euro
in den Ausgaben auf — 813.729, -- Euro
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf: 570.795, -- Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf: — 400.000, -- Euro
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
570.795, -- Euro
Der Wirtschaftsplan des „Abwasserwerkes der Gemeinde Oberthal“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 23.08.2023 öffentlich ausgelegt.
Während der Dienststunden - Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - kann der Plan im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 10, eingesehen werden.