Leider wird in letzter Zeit wieder verstärkt festgestellt, dass Gehwege und Straßenrinnen von Straßenanliegern nicht ordnungsgemäß gereinigt werden. Ich weise daher erneut auf die entsprechenden Verpflichtungen hin. Gemäß der Satzung vom 05.12.1979 über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oberthal sowie nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Oberthal vom 30.04.2014 sind die Anlieger zur Reinigung der Gehwege einschließlich der Straßenrinnen verpflichtet. Die erforderliche Reinigung umfasst auch die Beseitigung von Unkraut.
Beim Ordnungsamt gehen zudem verstärkt Hinweise und Beschwerden dahingehend ein, dass an Kreuzungen und Einmündungen sowie an Fußwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit- bzw. hochwachsenden Anpflanzungen entstehen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Bäume, Hecken und Sträucher gemäß der vorstehenden Polizeiverordnung so zurückzuschneiden sind, dass der Verkehrsraum, d.h. auch der Gehweg nicht eingeengt wird. Die Übersichtlichkeit der Verkehrsanlagen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer muss gewahrt bleiben. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für bebaute, sondern auch für unbebaute Grundstücke („Baulücken“) innerhalb der Ortslage.
Ich bitte alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte aus Rücksicht auf die Mitbürger sowie im Interesse der Verkehrssicherheit ihren vorstehenden Verpflichtungen nachzukommen.