Leider mehren sich in letzter Zeit die Beschwerden über Fahrradfahrer, die über den Gehweg fahren und somit Fußgänger behindern.
Gemäß § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Fahrradfahrer grundsätzlich verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen, sofern kein Radweg vorhanden ist oder dieser nicht benutzt werden darf. Eine Ausnahme besteht jedoch für Kinder: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen. Im Alter zwischen acht und zehn Jahren, können sich Kinder aussuchen, ob sie auf der Straße, dem Radweg oder dem Gehweg Fahrrad fahren.
Daher bitte ich alle Fahrradfahrer, diese Regelungen zu beachten, um Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer zu sichern. Ebenso appelliere ich an alle Autofahrer und Fußgänger, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und auf die jeweiligen Verkehrsregeln zu achten.